LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3106 09.07.2018 Datum des Originals: 06.07.2018/Ausgegeben: 12.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1132 vom 13. Juni 2018 der Abgeordneten Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2844 Personalsituation beim polizeilichen Staatsschutz Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Anhörung des Innenausschusses vom 7. Juni 2018 zu dem Entwurf der schwarz-gelben Landesregierung für ein „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen - Sechstes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 17/2351) machte ein Vertreter des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) auf die Personalsituation im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes aufmerksam. Zur Abwehr terroristischer Gefahren, die von der Landesregierung ja insbesondere als Begründung für die Ausweitung polizeilicher Befugnisse im Gesetzentwurf herangezogen werden, ist eine ausreichende personelle Ausstattung im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes elementar. Neben der personellen Ausstattung müssen dabei auch entsprechende Module zu den Phänomenen der politisch motivierten Kriminalität (PMK) und zu Terrorismus in der Aus- und Fortbildung verankert sein. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1132 mit Schreiben vom 6. Juli 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Über wie viele Stellen verfügt der polizeiliche Staatsschutz in NRW? (Bitte nach Stellen und besetzten Stellen sowie nach Kreispolizeibehörde aufschlüsseln.) 2. Wie veränderten sich die Zahlen der Stellen und besetzten Stellen im polizeilichen Staatsschutz NRW (vgl. Frage 1) in den vergangenen vier Jahren? (Bitte tabellarisch darstellen und nach Kreispolizeibehörde aufschlüsseln.) Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3106 2 Die erbetenen Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt in den 16 Kriminalhauptstellen. Dargestellt werden jeweils die auf die volle Stelle gerundete Gesamtzahl der Planstellen und Stellen in der BKV sowie der Ist-Stand zum 01. Oktober des jeweils angegebenen Jahres. Polizeilicher Staatsschutz (Plan-/Stellen in den Kreispolizeibehörden) Jahr 2017 2016 2015 2014 Polizeibehörden BKV IST BKV IST BKV IST BKV IST Aachen 29 30 31 27 31 33 31 30 Bielefeld 30 29 32 22 32 30 27 27 Bonn 36 39 36 37 36 38 24 27 Bochum 25 27 21 24 21 24 16 21 Düsseldorf 39 39 42 41 42 42 34 33 Dortmund 38 51 41 42 41 44 41 40 Duisburg 31 33 23 26 23 23 18 18 Essen 28 31 20 22 20 22 20 23 Gelsenkirchen 16 21 10 15 10 14 10 10 Hagen 24 22 18 17 18 17 18 14 Köln 53 62 49 51 49 48 41 43 Krefeld 9 11 9 8 9 8 9 7 Mönchengladbach 15 16 14 16 14 18 9 9 Münster 25 30 22 24 22 22 22 26 Recklinghausen 14 13 11 14 11 12 11 12 Wuppertal 32 31 35 32 35 32 23 23 Gesamt 444 485 414 418 414 427 354 363 3. Welche und wie viele verpflichtende Module zu dem Bereich „PMK / Terrorismus“ sind im Rahmen der Ausbildung der Kommissaranwärterinnen und -anwärter vorgesehen? (Bitte nach Phänomenbereich aufschlüsseln.) Im Rahmen des Bachelorstudienganges für den Polizeivollzugsdienst erwerben die Studierenden grundlegendes Fachwissen, Methodenkompetenzen und Schlüsselqualifikationen mit dem Ziel, die Aufgaben des Wachdienstes zu erfüllen und Grundkenntnisse der allgemeinen Kriminalitätssachbearbeitung, der Verkehrssicherheitsarbeit sowie des Einsatzes aus besonderem Anlass anzuwenden. Für den Wachdienst lernen die Studierenden insbesondere die Wahrnehmung der Kernaufgaben der Gefahrenabwehr/Einsatzbewältigung, Kriminalitätsbekämpfung und Verkehrssicherheitsarbeit und nehmen diese unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, sozialer und rechtlicher Rahmenbedingungen wahr. Die konkreten Lehrinhalte des Bachelorstudiengangs Polizeivollzugsdienst sind dem Modulhandbuch als Anhang der Studienordnung zu entnehmen. Eine Unterteilung in Teilmodule nach einzelnen Phänomenbereichen der PMK bzw. des Terrorismus erfolgt dabei nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3106 3 Bereits im Rahmen des Grundstudiums wird im verpflichtenden Modul GS 1.2 „Politikwissenschaft“ der Bereich Rassismus, Politisch Motivierte Kriminalität, Extremismus und Terrorismus behandelt. Das Modul umfasst 24 Lehrveranstaltungsstunden und 17 Stunden Selbststudium. Mit der obligatorischen Teilnahme am Hauptstudiums im Teilmodul HS 3.1.2 „Herausragende und aktuelle Kriminalitätsformen“ werden die Studierenden in die Lage versetzt, u.a. die Phänomenologie politisch motivierter Straftaten zu erläutern, Konzepte zur Früherkennung extremistischer Gewalttäter auf konkrete Sachverhalte zu übertragen und Maßnahmen des Ersten Angriffs in Fällen der Politisch Motivierten Kriminalität zu beurteilen sowie die Maßnahmen des Auswertungsangriffs anzuwenden. Das Teilmodul ist auf einen Workload von 18 Lehrveranstaltungsstunden und 15 Stunden Selbststudium ausgelegt. Der Themenkomplex Terrorismus findet in der Ausbildung, neben den oben genannten Modulen, insbesondere im Modul HS 2.6.1 „Einsätze mit Konfliktpotenzial (größere Personengruppen), BAO und AMOK einschließlich AMOK TE“ Berücksichtigung. 4. Welche und wie viele verpflichtende Module zu dem Bereich „PMK / Terrorismus“ sind für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im polizeilichen Staatsschutz vorgesehen? (Bitte nach Phänomenbereich aufschlüsseln.) Die Fortbildung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im polizeilichen Staatsschutz zu dem Bereich PMK / Terrorismus beinhaltet 5 Module. Bildungsträger ist das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW. Die Absolvierung der Module ist für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Bereich Staatsschutz verpflichtend. I. Grundmodul polizeilicher Staatsschutz Dauer: 10 Tage Anzahl der Teilnehmer: 20 Durchführung: 6 Termine jährlich II. Aufbaumodul polizeilicher Staatsschutz PMK-rechts Dauer: 3 Tage Anzahl der Teilnehmer: 20 Durchführung: 2 Termine jährlich III. Aufbaumodul polizeilicher Staatsschutz PMK-links Dauer: 2 Tage Anzahl der Teilnehmer: 20 Durchführung: 1 Termin jährlich IV. Aufbaumodul polizeilicher Staatsschutz PMK- Ausländer/ islamistischer Terrorismus Dauer: 5 Tage Anzahl der Teilnehmer: 20 Durchführung: 4 Termine jährlich V. Aufbaumodul polizeilicher Staatsschutz Spionage/ Proliferation/ ABC- Kriminalität Dauer: 2 Tage Anzahl der Teilnehmer: 12 Durchführung: 1 Termin jährlich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3106 4 5. Welche und wie viele freiwillige Fortbildungsangebote zu dem Bereich „PMK / Terrorismus“ bestehen für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im polizeilichen Staatsschutz? (Bitte aufschlüsseln nach Phänomenbereich sowie danach, wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte das Angebot pro Phänomenbereich wahrnehmen.) Eine freiwillige Fortbildung zu dem Bereich „PMK / Terrorismus“ wird durch die Deutsche Hochschule der Polizei durchgeführt. Die Fortbildung ist an Führungskräfte der Polizei gerichtet. Politisch motivierte Kriminalität Dauer : 3 Tage Anzahl der Teilnehmer: 80 Durchführung: 1 Termin jährlich Weiterhin haben Polizeibeamte aus dem Bereich polizeilicher Staatsschutz die Möglichkeit, an folgenden Fortbildungsveranstaltungen des Bundeskriminalamtes teilzunehmen: I. Grundlehrgang Politisch Motivierte Kriminalität Dauer: 10 Tage Anzahl der Teilnehmer: 30 Durchführung: 3 Termine jährlich II. Aufbaulehrgang PMK-rechts Dauer: 5 Tage Anzahl der Teilnehmer: 30 Durchführung: 1 Termin jährlich III. Aufbaulehrgang PMK-links Dauer: 5 Tage Anzahl der Teilnehmer: 30 Durchführung: 1 Termin jährlich IV. Aufbaulehrgang Spionage/ Proliferation Dauer: 5 Tage Anzahl der Teilnehmer: 30 Durchführung: 1 Termin jährlich V. Aufbaulehrgang Politisch Motivierte Ausländerkriminalität Dauer: 5 Tage Anzahl der Teilnehmer: 30 Durchführung: 2 Termine jährlich VI. Aufbaulehrgang Islamismus/ islamistischer Terrorismus Dauer: 5 Tage Anzahl der Teilnehmer: 30 Durchführung: 3 Termine jährlich VII. Aufbaulehrgang Völkerstrafrecht Dauer: 5 Tage Anzahl der Teilnehmer 30 Durchführung: 1 Termin jährlich