LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3117 10.07.2018 Datum des Originals: 10.07.2018/Ausgegeben: 13.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1145 vom 11. Juni 2018 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/2858 Durchführung der Luftsicherheitskontrollen an NRW-Flughäfen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die FAZ meldete am 5. Juni 2018: „Offen sagt es niemand, aber einige Flugmanager befürchten einen Chaos-Sommer. Einen Vorgeschmack gab es 2017 in Düsseldorf, wo es in Warteschlangen zu Tumulten kam.“1 „Schon heute sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit des bestehenden Systems Luftsicherheit nahezu erreicht“, heißt es in einem Dokument des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, welches der FAZ vorliegt. Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport, eine mehrheitlich im staatlichen Eigentum befindliche Gesellschaft, möchte die Sicherheitskontrollen in Zukunft selbst organisieren und führt entsprechende Gespräche mit dem Bundesinnenministerium.2 Anders ist die Lage in Bayern: Am Münchener Flughafen ist seit 1986 eine staatliche Gesellschaft mit den Fluggast- und Gepäckkontrollen beauftragt. Der Münchener Flughafen ist der einzige Flughafen Deutschlands, welcher mit einer 5-Sterne-Bewertung ausgezeichnet ist und im weltweiten Vergleich (bei dem auch die Qualität der Sicherheitskontrollen beurteilt 1 http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/deutsche-flughaefen-sicherheitskontrollen-sind-streitthemageworden -15622755.html?printPagedArticle=true#void 2 http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/fraport-will-passagiere-selbst-kontrollieren- 15612940.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3117 2 wird) auf Platz 4 liegt.3 In NRW hingegen kümmern sich offensichtlich zwielichtige private Firmen um die Sicherheit der Fluggäste: Einem privaten Sicherheitsunternehmen am Köln/Bonner Flughafen musste im letzten Jahr gekündigt werden, da die Vorwürfe der Nötigung, Erpressung und Korruption im Raum standen und es zu Unregelmäßigkeiten bei den Fortbildungen des privaten Personals kam.4 Unter anderem die Kleinen Anfrage „Probleme bei den Sicherheitskontrollen am Flughafen Düsseldorf“5 hat sich bereits mit den Missständen der privaten Sicherheitskontrollen in NRW beschäftigt. Das Protokoll des Verkehrsausschusses vom 18. Oktober 2017 zitiert Minister Hendrik Wüst mit folgenden Worten: „Für die angesprochenen Probleme zeichne das Bundesministerium des Innern verantwortlich, durch das eine Beauftragung erfolge. Der oft gescholtene Flughafen habe auf die Vertragsgestaltung keinen Einfluss. Man könne gerne darüber nachdenken, dieses Vorgehen zu verändern, um denjenigen, der geschlagen werde, auch in die Lage zu versetzen, Einfluss zu nehmen.“6 2011 vermeldete die damalige Landesregierung: „Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen übernimmt für die Luftsicherheitsbehörde Luftsicherheitsaufgaben an den Flughäfen Dortmund-Wickede, Weeze-Laarbruch, Paderborn/Lippstadt und Münster-Osnabrück. An den Flughäfen Köln-Bonn und Düsseldorf erfolgt dies durch die Bundespolizei.“7 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1145 mit Schreiben vom 10. Juli 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche öffentlich- oder privatrechtlichen Einrichtungen oder Unternehmen führen derzeit konkret die Fluggast- und Gepäckkontrollen an den sechs Verkehrsflughäfen in NRW durch (bitte aufschlüsseln nach Ort, Auftraggeber, Auftragnehmer, Subunternehmer, Vertragslaufzeit und Stellenanzahl)? Für die Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn ist die Bundespolizei zuständig; gegenwärtig ist der Dienstleister Kötter mit der Durchführung der Fluggastkontrollen an diesen Bundesflughäfen beauftragt. Einzelheiten des Vertrages sind der Landesregierung nicht bekannt. An den vier nordrhein-westfälischen Landesflughäfen sind die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster die zuständige Luftsicherheitsbehörde für die Fluggastkontrolle. Im Einzelnen: 3 https://skytraxratings.com/airports/munich-airport-rating 4 https://rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/flughafen-koeln-bonn-schwere-vorwuerfe-gegenkoetter _aid-17930329 5 https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17- 2382.pdf;jsessionid=1DD0D22996515BBE181F153B89B5C949.ifxworker 6 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA17-62.pdf 7 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-2437.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3117 3 Flughafen Niederrhein: Auftraggeber ist die Bezirksregierung Düsseldorf, Auftragnehmer ist die Firma Agello Aviation Service GmbH in Goch mit 110 Mitarbeitern. Vertragslaufzeit ist vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020. Flughafen Dortmund: Auftraggeber ist die Bezirksregierung Münster, Auftragnehmer ist der Sicherheitsdienstleister STI Security Training International GmbH mit 103 Mitarbeitern. Vertragslaufzeit ist vom 01.01.2015 bis 31.12.2019. Flughafen Paderborn: Auftraggeber ist die Bezirksregierung Münster, Auftragnehmer ist der Sicherheitsdienstleister STI Security Training International GmbH mit 58 Mitarbeitern. Vertragslaufzeit ist vom 01.01.2015 bis 31.12.2019. Flughafen Münster/Osnabrück: Auftraggeber ist die Bezirksregierung Münster, Auftragnehmer ist die FMO Security Services GmbH mit 89 Mitarbeitern. Der Vertrag ist unbefristet. 2. Gab es an den vier kleineren NRW-Verkehrsflughäfen in den letzten 24 Monaten vergleichbare Probleme an den Kontrollstellen wie an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn? Nein. 3. Wie viele verbotene Gegenstände wurden 2017 bei den Personal- und Warenkontrollen (sogenannte Eigensicherungspflicht der Flughäfen unter der Überwachung des NRW-Verkehrsministeriums bzw. der jeweiligen Bezirksregierung) an den sechs NRW-Verkehrsflughäfen gefunden (bitte aufschlüsseln nach Flughafen und Anzahl der verbotenen Gegenstände)? Die Anzahl sämtlicher gefundener verbotener Gegenstände nach § 11 Luftsicherheitsgesetz wird von den Flughäfen nicht oder nicht statistisch erfasst. Eine Verpflichtung zur Erhebung dieser Fallzahlen besteht nicht. 4. Wie viele Personen haben 2017 die Zuverlässigkeitsprüfung der Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster zur Erlangung eines Flughafenausweises nicht bestanden bzw. wurden abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl Bewerber und Anzahl durchgefallener Bewerber)? Bezirksregierung Düsseldorf: Im Jahr 2017 wurden 10 332 Anträge auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zur Erlangung eines Flughafenausweises gestellt, von denen 181 negativ beschieden wurden. Bezirksregierung Münster: Im Jahr 2017 wurden 944 Anträge auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zur Erlangung eines Flughafenausweises gestellt, von denen 4 negativ beschieden wurden. 5. Befürwortet die Landesregierung die Übertragung von Personen- und Gepäckkontrollen an den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen an Privatunternehmen? In dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom Februar 2018 wird unter den Randnummern 3722 bis 3725 aufgeführt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3117 4 „Wir werden gleichzeitig die bestehende Organisation und Aufgabenwahrnehmung und – verteilung für die Luftsicherheit begutachten und konzeptionelle Vorschläge erarbeiten lassen, um diese in Deutschland einheitlicher und effizienter zu gestalten.“ Der Landesregierung liegen noch keine Vorschläge vor, zu denen Stellung genommen werden könnte. Eine mögliche Übertragung der Fluggastkontrolle an Privatunternehmen kann erst dann bewertet werden, wenn der Bund Einzelheiten zu den notwendigen bundesgesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen vorstellt.