LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/312 08.08.2017 Datum des Originals: 04.08.2017/Ausgegeben: 11.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 78 vom 13. Juli 2017 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/157 Entsprechen die Haltungsbedingungen in den Mastställen des Betriebes Schulze Föcking dem Tierschutzgesetz? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Fernsehsendung „Stern TV“ wurde am 12.07.2017 über die Schweinhaltung auf dem Betrieb Schulze Föcking in Steinfurt berichtet. Nach Angaben des Senders wurden die Aufnahmen in den Ställen zwischen März und Juni 2017 gemacht. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die Stallungen zu jeweils 50 Prozent im Besitz von Frau Christina Schulze Föcking und ihrem Ehemann. Unter anderem wurden Filmaufnahmen aus den Ställen gezeigt, die teilweise entsetzliche Bilder von verletzten und erkrankte Tieren zeigten. Diese Tiere wiesen unter anderem erhebliche und tiefgehende Bisswunden sowie Gelenkentzündungen auf und waren teilweise sehr schwach. Darüber hinaus zeigten die Aufnahmen auch, dass die Ammoniakkonzentration in der Luft der Ställe zum Zeitpunkt der Messungen deutlich zu hoch waren. Auch war die Wasserversorgung zum Zeitpunkt der Filmaufnahmen nicht funktionsfähig und die Spaltenböden stellenweise stark mit Kot verunreinigt. Der in der Sendung anwesenden Kreisveterinär des Kreises Steinfurt, Dr. Brundiers, sprach von bedrückenden Bildern, die ebenfalls anwesende Tierärztin Ophelia Nick nannte es „unerträglich , was man da sieht“. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 78 mit Schreiben vom 4. August 2017 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/312 2 Vorbemerkung der Landesregierung Das Entstehen von Schwanznekrosen ist ein sehr komplexes Problem, das durch viele zusammenwirkende Risikofaktoren (Fütterung, Beschäftigung, Stallklima, Genetik etc.) beeinflusst wird. Es handelt sich dabei um ein in Schweinebeständen immer wiederkehrendes und weit verbreitetes Geschehen, welches viele Betriebe nicht nur in NRW, sondern auch in Deutschland und letztendlich in der EU immer wieder betrifft. Es handelt sich um ein strukturelles Problem, an dessen Lösung seit einigen Jahren in ganz Europa und insbesondere in Nordrhein-Westfalen intensiv geforscht wird. In diesem Zusammenhang wird auf den Bericht der Landesregierung von März 2017 verwiesen , der dem Ausschuss für Klimaschutz, für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt wurde; hierin werden die bisherigen Erkenntnisse im Detail dargestellt und näher erläutert (Vorlage 16/4786). Die Ergebnisse der zahlreichen europaweiten Forschungsprojekte in den letzten Jahren, die sich allein auf die Verbesserung der Haltungsbedingungen der Schweine gerichtet haben, waren in Bezug auf die „Ringelschwanzgesundheit“ bislang noch nicht zufriedenstellend. Es liegt vielmehr der Schluss nahe, dass es neben den Haltungsbedingungen noch mindestens einen weiteren Einflussfaktor in Bezug auf das Auftreten von Schwanzbeißen gibt, dem eine metabolische Ursache im Stoffwechsel des Tiers zugrunde liegt. Hieraus hat sich in den letzten Jahren ein dualer Ansatz bei der weiteren Lösungsfindung für das Problem des Schwanzbeißens ergeben. Bei dieser Herangehensweise wird einerseits das „primäre Schwanzbeißen“ als überwiegend haltungs- und stressbedingte Form sowie andererseits das „sekundäre Schwanzbeißen“ berücksichtigt, das den Stoffwechsel eines Tieres betrifft und deshalb mit entzündlichen Veränderungen im gesamten Organismus einhergeht. Die Abläufe beim sekundären, stoffwechselbedingten Schwanzbeißen sind zwar geklärt, problematisch ist jedoch, dass es eine Vielzahl von auslösenden Faktoren gibt, deren Zusammenspiel noch im Einzelnen Fragen aufwirft. Zu den gleichen Ergebnissen kommt auch das Land Schleswig Holstein in seinem aktuellen „Abschlussbericht zum Pilotprojekt Kupierverzicht Schleswig-Holstein“. Diese können auch dann ein Risiko darstellen, wenn die Schweine tiergerecht unter sonst optimierten Bedingungen gehalten werden. 1. Hält die Landesregierung die Zustände in den gezeigten Aufnahmen für mit dem Tierschutzgesetz und der Schweinehaltungsverordnung für vereinbar oder sieht sie hier einen Verstoß? Hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit die genannten Aufnahmen von „stern TV“ möglicherweise auf einen Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien schließen lassen, sollten die staatsanwaltschaftlichen Vorprüfungen entsprechend der Pressemitteilung vom 28.07.2017 abgewartet werden. 2. Wenn Nein, wie begründet sie dies jeweils? Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/312 3 3. Wenn Ja, mit welchen Konsequenzen will sie darauf reagieren? Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen. 4. Die Gute Fachliche Praxis bildet den Handlungsrahmen für landwirtschaftliche Unternehmen . Sind die gezeigten Aufnahmen nach Meinung der Landesregierung damit vereinbar? Die Gute Fachliche Praxis als Handlungsrahmen für landwirtschaftliche Unternehmen umfasst im Bereich der Schweinehaltung alle damit zusammenhängenden Tätigkeitsfelder (z.B. Fütterung , Hygiene, Dokumentation, Bestandsbetreuung, Tiergesundheit, Arzneimitteleinsatz, Platzangebot, Transport etc.). Eine sachgerechte Beurteilung, ob im Betrieb Schulze Föcking nach Guter Fachlicher Praxis verfahren wird, ist auf Basis der wenigen, im TV-Beitrag gezeigten Aufnahmen nicht möglich. 5. Wenn Ja, wie begründet sie dies? Auf die Beantwortung der Frage 4 wird verwiesen.