LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3122 10.07.2018 Datum des Originals: 10.07.2018/Ausgegeben: 13.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1162 vom 15. Juni 2018 der Abgeordneten Inge Blask und Michael Hübner SPD Drucksache 17/2878 Nebelkerze Regio.NRW? Hilfe für Beschäftige der Firma Dura und die Stadt Plettenberg geht anders! Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf Initiative der heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Inge Blask hat die Landesregierung dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung zur Situation der Beschäftigten der DURA-Werke in Plettenberg und Kirchhundem in der Sitzung am 6. Juni Bericht erstattet. Nachdem klar wurde, dass der US-amerikanische Dachkonzern der Investorin Lynn Tilton die Werke im kommenden Jahr schließen lassen will und damit die Arbeitsplätze von bis zu 1000 Beschäftigten bedroht sind, hat Inge Blask sofort Kontakt mit dem Wirtschaftsministerium aufgenommen und um eine Bewertung der Situation vor Ort gebeten. In seinem Bericht an den Ausschuss hat der Wirtschaftsminister Pinkwart (FDP) auf den Projektaufruf „Regio.NRW - Wirtschaftsflächen“ als mögliches Instrument zur Unterstützung der Stadt Plettenberg hingewiesen und damit aus seiner Sicht seine Schuldigkeit getan. Der Projektaufruf hat zum Ziel, Flächenpotentiale für die Ansiedlung von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu erschließen, wobei die Entwicklung von Brach- und Konversionsflächen im Mittelpunkt steht. Er richtet sich an kommunale Wirtschaftsförderungen und unterstützt sie bei der Planung und der Baureifmachung der Flächen. Allerdings ist uns vom Forschungszentrum Jülich, welches das Programm begleitet, mitgeteilt worden, dass der „Regio.NRW“ Projektaufruf bereits in vollem Gange ist: Beratungstermine für Antragssteller finden im Juli statt und die Einreichungsfrist endet letztmalig am 28. September 2018. Dieser Zeitrahmen macht es der Stadt Plettenberg de facto unmöglich, einen substantiellen und erfolgversprechenden Förderantrag über den Projektaufruf zu starten. Vor allem, da uns von LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3122 2 Seiten der Bezirksregierung angedeutet wurde, es bedürfe eines integrierten Handlungskonzeptes, welches zwei kohärente Projektideen miteinander verzahnt. Nicht nur ist man mit der Bewerbung bereits zwei Monate in Verzug, vielmehr sind auch die Modalitäten der Betriebs- und Geländeabwicklung zwischen der Firma DURA, dem Betriebsrat und der Stadt Plettenberg bei weitem noch nicht geregelt. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1162 mit Schreiben vom 10. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Welche Voraussetzungen für die Stadt Plettenberg sind genau an den Projektaufruf geknüpft? Die Bewertungs- und Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Regio.NRW- Wirtschaftsflächen“ orientieren sich an den Zielen des OP EFRE NRW und an den projektaufrufspezifischen Zielen. Projektideen, die zur Entwicklung von regionalbedeutsamen Wirtschaftsflächen im Rahmen des Projektaufrufs „Regio.NRW – Wirtschaftsflächen“ zur Bewertung vorgelegt werden, müssen in ein integriertes kommunales Handlungskonzept eingebettet sein und über eine hohe Standortqualität verfügen. Die geplanten Projektideen bei dem Projektaufruf „Regio.NRW – Wirtschaftsflächen“ werden insbesondere im Hinblick auf die Regionalbedeutsamkeit der Fläche (u. a. Umfang der Fläche, Standortprofil, überregionale Vermarktbarkeit) und der Standortqualität (u. a. verkehrliche Anbindung, Anteil an GI-Flächen, Sachstand des Planungsrechts, verhältnismäßiger Mitteleinsatz) durch ein Gutachtergremium bewertet. Ziel des „Regio.NRW – Wirtschaftsflächen“ ist es, passgenaue Angebote für die Flächenentwicklungen der einzelnen Kommunen zu realisieren. Es ist hier insbesondere bei vorlaufenden Planungs- und Beratungsprojekten nicht erforderlich, dass die Fläche sich im kommunalen Eigentum befindet. Die Voraussetzungen zur Teilnahme und der Zugang zu Beratungsangeboten sind für alle Kommunen gleich. Die Kriterien zur Bewertung der Projektideen und die Vorgaben des Bewerbungsbogens sind Teil der Veröffentlichung. 2. In welcher Art und Weise wird die Landesregierung bzw. die zuständige Bezirksregierung die Stadt Plettenberg bei der Antragstellung unterstützen, um deren strukturellen Nachteil gegenüber anderen Bewerbern auszugleichen? Die Stadt Plettenberg ist mit Schreiben vom 1. März 2018 zur Informationsveranstaltung zum „Regio.NRW“ am 10. April 2018 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingeladen worden und war bei der Informationsveranstaltung auch vertreten. Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen berät der Projektträger ETN die Förderinteressenten bei der inhaltlichen Ausarbeitung der Projektidee. Die Beratung erfolgt in enger Abstimmung mit der zuständigen Bezirksregierung, die Beratungsunterstützung zu Fragen der Förderfähigkeit und der Förderquoten anbietet. Bei den Bezirksregierungen werden darüber hinaus sog. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3122 3 „Beratungstage“ angeboten, bei denen die Möglichkeit besteht gemeinsam mit Vertretern von ETN und den Bezirksregierungen projektbezogene Beratungsgespräche zu führen. Die Stadt Plettenberg hat bereits Beratungsgespräche mit Ansprechpersonen von ETN am 6. Juni 2018 und der Bezirksregierung Arnsberg am 19. Juni 2018 geführt. Vorlaufend hatte bereits am 3. Mai 2018 ein erläuterndes Telefonat zu den Rahmenbedingungen des Projektaufrufs mit der zuständigen Referatsleiterin im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen stattgefunden. Die Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg stehen der Stadt Plettenberg bei der Erarbeitung ihrer Projektskizze im Hinblick auf die Förderfähigkeit des Vorhabens jederzeit für weitere Gespräche zur Verfügung. Gleiches gilt für die Beratung der Stadt Plettenberg im Hinblick auf die inhaltliche Ausarbeitung des Projektes durch den Projektträger ETN. Die Intensität der Beratung richtet sich dabei nach dem Bedarf des Antragstellers. Vor diesem Hintergrund besteht kein struktureller Nachteil der Stadt Plettenberg gegenüber anderen Bewerbern. 3. Falls die Landesregierung sich nicht im Stande sieht, die Stadt Plettenberg beim Projektaufruf „Regio.NRW – Wirtschaftsflächen“ zu unterstützen, welche alternativen Instrumente sieht die Landesregierung vor, um den massiven Wegfall von Arbeitsplätzen in der Stadt Plettenberg zu kompensieren? Die Stadt Plettenberg wird von der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg und dem Projektträger ETN durch Beratungsgespräche bei der Erarbeitung des Projektvorschlags intensiv unterstützt. Darüber hinaus befindet sich die Landesregierung im Gespräch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), um zusätzliche Mittel für eventuell notwendige Qualifizierungen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Dura-Beschäftigten zu akquirieren.