LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/316 08.08.2017 Datum des Originals: 07.08.2017/Ausgegeben: 11.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 71 vom 11. Juli 2017 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/139 Wird Dinslakener Projekt für Kinder von der Landesregierung beendet, bevor es richtig begonnen hat? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach ausführlicher Diskussion hatte der Rat der Stadt Dinslaken mit großer Mehrheit beschlossen , sich am Landesprojekt kein Kind zurücklassen zu beteiligen, um die Chancen für Kinder in Dinslaken weiter zu verbessern. Das Projektsoll in diesem Jahr gestartet werden, um gemeinsam mit allen Akteuren Maßnahmen zur verstärkten Unterstützung von Kindern zu entwickeln . Nun hat die neue Landesregierung angekündigt, das überparteilich gelobte Präventionsprojekt „Kein Kind zurücklassen“ einzustellen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 71 mit Schreiben vom 7. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung will die Prävention stärken. Gemeinsam mit der örtlichen Ebene soll dafür Sorge getragen werden, dass das Unterstützungssystem für Kinder, Jugendliche und Familien noch dichter und besser geknüpft wird. Gegen Kinderarmut und ihre Folgen wie z.B. Bildungsbenachteiligung muss mit einem integrierten Ansatz vorgegangen werden. Dazu gehören eine bessere Wirtschaftspolitik, die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege sowie eine Bildungspolitik, die den Aufstieg durch Bildung ermöglicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/316 2 1. Wann soll die Förderung für das Projekt „Kein Kind zurücklassen“ in Dinslaken beendet werden? Die vormalige Landesregierung hatte 40 Modellkommunen eine Projektteilnahme bis zunächst Ende 2018 zugesagt, die dafür notwendige Finanzierung aber nur bis Ende 2017 rechtssicher geschaffen. Die neue Landesregierung hat unmittelbar nach Amtsübernahme die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die begonnenen Arbeitsprozesse bis Ende 2018 fortgesetzt und bezuschusst werden können. Ein zugesagter Projektzeitraum sollte nach Auffassung dieser Landesregierung mit seinem Finanzierungszeitraum übereinstimmen. Die kommenden Monate sollen genutzt werden, die präventive Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in Nordrhein-Westfalen zu bilanzieren. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden 2018 Entscheidungen getroffen, wie die Landesregierung die Kommunen am besten in ihren Aktivitäten ab 2019 unterstützen kann. 2. Nach übereinstimmenden Aussagen von Fachleuten ist es notwendig, Projekte für bessere Chancen für Kinder – wie „Kein Kind zurücklassen“ – längerfristig laufenzulassen . Für wie sinnvoll hält es die Landesregierung vor diesem Hintergrund, das Projekt nur ein Jahr zu fördern? Die Bewilligung der finanziellen Förderung von nur einem Jahr ist von der Vorgängerregierung zu verantworten. 3. Plant die Landesregierung Ersatzmaßnahmen für das Projekt „Kein Kind zurücklassen “? 4. Kann die Stadt Dinslaken damit rechnen, aus solchen Ersatzmaßnahmen gefördert zu werden? 5. Wann sollen entsprechende Ersatzmaßnahmen starten? Zur Beantwortung der Fragen 3 – 5 wird auf die Vorbemerkung und die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.