LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3163 12.07.2018 Datum des Originals: 11.07.2018/Ausgegeben: 17.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1113 vom 5. Juni 2018 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2788 Welche positiven Rückschlüsse können wir aus der Kultur des Scheiterns für die Rahmenbedingungen für Start-ups in Nordrhein-Westfalen lernen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Start-ups sind ein wichtiger Baustein für die Digitalisierung der Wirtschaft und der damit verbundenen Sicherung des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen. Mit der rot-grünen DWNRW-Strategie ist Nordrhein-Westfalen das erste Bundesland, welches mit Köpfen, Kapital und Kooperationen mit und für Start-ups, Mittelstand und Industrie die digitale Wirtschaft stärken und voranbringen möchte. Erfolgreiche Maßnahmen, wie die sechs DWNRW-Hubs, die DWNRW-Networks oder der NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft, werden von der schwarz-gelben Landesregierung anerkannt und fortgeführt. Trotz dieser guten Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer liegt die Vermutung auf der Hand, dass nur ein Bruchteil der Ideen in einem erfolgreichen Geschäftsmodell mündet. Zwar ist im Sinne der vielfach und zu Recht eingeforderten „Kultur des Scheiterns“ das Scheitern eines Start-ups weder ungewöhnlich noch sollte es für die weitere Karriere des Gründers oder der Gründerinnen ein Hemmschuh sein, dennoch muss im Sinne einer unternehmerischen Nachhaltigkeit durch die Landespolitik auch die Frage in den Blick genommen werden, warum Start-ups scheitern und wie dem entgegengewirkt werden kann. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1113 mit Schreiben vom 11. Juli 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie lässt sich aus Sicht der Landesregierung der Anstieg der Schadenssumme für Sozialleistungsbetrug von 2016 zu 2017 in der PKS erklären? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3163 2 Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. Im Rahmen einer nachträglichen Qualitätssicherung wurde für das Jahr 2017 eine Fehlerfassung der Schadenshöhe bei einem vollendeten Fall des „Sozialleistungsbetrugs“ festgestellt. Durch eine Eingabe wurde ein Schaden von 15.790.373 Euro erfasst. Richtigerweise handelte es sich jedoch um einen Betrag von 15.791 Euro. Demzufolge beträgt die korrigierte Schadenssumme in der PKS für den Sozialleistungsbetrug 25.784.502 Euro. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber 2016 um 125 Prozent. In das Jahrbuch 2017 zur Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen und den dazugehörigen Anlagen wurde nachträglich eine Fußnote aufgenommen, um diese Fehlerfassung zu dokumentieren. Siehe dazu auch die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1021 „Systematischer Missbrauch von Sozialleistungen in Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 17/2717 – Neudruck). Im Gegensatz zu dem Anstieg der Gesamtschadenssumme ist die Zahl der angezeigten Fälle des Sozialleistungsbetrugs von 3.314 (2016) auf 3.050 (- 8,0%) sowie die Zahl der vollendeten Fälle von 3.093 (2016) auf 2.884 im Jahr 2017 (- 6,8 %) zurückgegangen. 2. Auf welches Intervall schätzt die Landesregierung die wahre Schadenssumme für Sozialleistungsbetrug? (Dunkelziffer) Für den Bereich des Sozialleistungsbetrugs sind keine Dunkelfeldforschungen bekannt. Wie die Entwicklung der Jahre 2016 und 2017 zeigt, ist selbst bei einer nahezu identischen Fallzahl die Gesamtschadenssumme nicht einschätzbar. 3. Welche Merkmale müssen aus Sicht der Landesregierung erfüllt sein, damit eine Immobilie als Schrott- oder Problemimmobilie eingestuft wird? Aus Sicht der Landesregierung handelt es sich um eine Problemimmobilie, wenn folgende Merkmale vorliegen: Eine Problemimmobilie ist eine negativ auf ihr Umfeld ausstrahlende, nicht angemessen genutzte und/oder bauliche Missstände aufweisende Liegenschaft, die den geltenden Vorschriften zu Umgang, Nutzung und Bewirtschaftung nicht entspricht oder städtebaulichen Entwicklungszielen bzw. wohnungspolitischen Zielsetzungen nicht entspricht oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3163 3 4. Wie viele Schrott- und Problemimmobilien in NRW sind der Landesregierung bekannt? Bitte die Werte getrennt nach Kommunen bereitstellen. Der Landesregierung ist eine genaue Anzahl von Problemimmobilien in nordrheinwestfälischen Kommunen nicht bekannt. Eine Berichtspflicht der nordrhein-westfälischen Kommunen gegenüber der Landesregierung besteht nicht. 5. Bei wie vielen Schrott- und Problemimmobilien wird derzeit eine Überbelegung vermutet? Es besteht keine Berichtspflicht der nordrhein-westfälischen Kommunen gegenüber der Landesregierung zu Überbelegungen. Die Landesregierung stellt hierzu keine Vermutungen an.