LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/317 08.08.2017 Datum des Originals: 07.08.2017/Ausgegeben: 11.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 125 vom 21. Juli 2017 der Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer, Ellen Stock und Jürgen Berghahn SPD Drucksache 17/213 Zukunft des Projektes „Kein Kind zurücklassen“: Kann sich der Kreis Lippe auf die weitere Förderung verlassen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 2012 arbeitet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen an dem Modellprojekt „Kein Kind zurücklassen (KeKiz)“, um allen Kindern und Jugendlichen ein gelingendes Aufwachsen, gesellschaftliche Teilhabe und gute Bildung zu ermöglichen. An KeKiz haben sich von Beginn an 18 Kommunen beteiligt. Seit Januar 2017 sind weitere 22 Kommunen Teil der Landesinitiative "Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen". Damit wurde das Modellprojekt der vorbeugenden Politik erfolgreich in die Fläche transferiert. Viele weitere nordrhein-westfälische Kommunen haben sich darüber hinaus beworben, Teil der Landesinitiative zu werden. Zu den Teilnahmebedingungen gehört auch die Verpflichtung des Kreises Lippe, für mindestens zwei Jahre an den Projektzielen mitzuwirken und den vom Land für Personal gewährten Zuschuss in Höhe von 29.958 Euro jährlich zu kofinanzieren. Zudem hat sich der Kreis Lippe bei seiner Bewerbung auf die zugesagte fachliche und finanzielle Unterstützung des Landes bei der Aufnahme in KeKiz verlassen. Nun erreicht die teilnehmenden Kommunen jedoch der schriftliche Hinweis, dass das Bewilligungsverfahren für die Jahre 2018 bis 2020 vorerst gestoppt wurde. Somit hat der Kreis Lippe derzeit keine Sicherheit, dass geschlossene Weiterleitungsverträge in 2018 fortgeführt werden und die Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen!“ erfolgreich fortgesetzt werden kann. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 125 mit Schreiben vom 7. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/317 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung will die Prävention stärken. Gemeinsam mit der örtlichen Ebene soll dafür Sorge getragen werden, dass das Unterstützungssystem für Kinder, Jugendliche und Familien noch dichter und besser geknüpft wird. Gegen Kinderarmut und ihre Folgen wie z.B. Bildungsbenachteiligung muss mit einem integrierten Ansatz vorgegangen werden. Dazu gehören eine bessere Wirtschaftspolitik, die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege sowie eine Bildungspolitik, die den Aufstieg durch Bildung ermöglicht. 1. Wie erklärt die Landesregierung den Bewilligungsstopp bzw. beabsichtigt die Landesregierung Zusagen gegenüber dem Kreis Lippe nicht einzuhalten? 2. Wie wird gewährleistet, dass die für den Projektzeitraum dem Kreis Lippe auch für Personal zugesagte finanzielle und organisatorische Unterstützung eingehalten wird und somit die vorbildliche Arbeit vor Ort fortgeführt werden kann? 3. Wie wird gewährleistet, dass der Kreis Lippe während der Projektphase auf die wichtige fachliche Begleitung und Beratung durch die Landeskoordinierungsstelle nicht verzichten muss, die im Rahmen der Prozesssteuerung, Erfüllung von Qualitätsstandards oder Entwicklung eines umfassenden Monitoringsystems unerlässlich ist? Die Fragen 1 – 3 werden zusammen beantwortet. Einen Bewilligungsstopp gibt es nicht. Vielmehr hatte die vormalige Landesregierung 40 Modellkommunen eine Projektteilnahme bis zunächst Ende 2018 zugesagt, die dafür notwendige Finanzierung aber nur bis Ende 2017 rechtssicher geschaffen. Die neue Landesregierung hat unmittelbar nach Amtsübernahme die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die begonnenen Arbeitsprozesse bis Ende 2018 fortgesetzt und bezuschusst werden können. Dies schließt die Arbeit der Landeskoordinierungsstelle ein. Ein zugesagter Projektzeitraum sollte nach Auffassung dieser Landesregierung mit seinem Finanzierungszeitraum übereinstimmen. 4. Sieht die Landesregierung eine Alternative zu KeKiz, um im Kreis Lippe eine funktionierende Präventionskette, die eine wesentliche Voraussetzung für mehr Chancengleichheit ist, erfolgreich auszuweiten; wenn ja welche? Die kommenden Monate sollen genutzt werden, die präventive Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in Nordrhein-Westfalen zu bilanzieren. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden im Laufe des Jahres 2018 Entscheidungen getroffen, wie die Landesregierung die Kommunen am besten in ihren Aktivitäten ab 2019 unterstützen kann. Die Landesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, dass es flächendeckender Strukturen bedarf, um Kindern so viele Chancen zu ermöglichen, wie es geht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.