LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3178 18.07.2018 Datum des Originals: 12.07.2018/Ausgegeben: 18.07.2018 (17.07.2018) Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1148 vom 12. Juni 2018 der Abgeordneten Helmut Seifen und Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/2863 Herner Schule wappnet sich: Burkinis gehören nun zum Repertoire des Schwimmunterrichts Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Pestalozzi-Gymnasium in Herne hat für den Schwimmunterricht mit muslimischen Schülerinnen 20 Burkinis angeschafft.1 Der Schulleiter teilte auf Anfrage der WAZ-Redaktion mit, dass damit die Ausrede an dem Unterricht nicht teilnehmen zu können, nicht länger gelte. Aus integrationspolitischer Sicht ist der Schritt des Herner Gymnasiums nicht positiv zu bewerten. Durch die Anschaffung der Burkinis wird der islamischen Kultur in der Institution Schule ein weiteres willkommenes Angebot zur Ausbreitung gemacht. Dabei dienen Burkinis gewiss nicht als Garant für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht. Darüber hinaus stellt sich die Frage, in welcher Jahrgangsstufe die sogenannten Burkinis zum Einsatz kommen sollen. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1148 mit Schreiben vom 12. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration wie folgt: 1 s. dazu: https://www.waz.de/staedte/herne-wanne-eickel/herner-gymnasium-schafft-burkinis-fuerschwimmunterricht -an-id214549509.html (abgerufen am 12.06.2018, um 9.10 Uhr). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3178 2 1. Welche nordrhein-westfälischen Schulen haben bereits Burkinis für den Schwimmunterricht angeschafft bzw. welche planen dies zu tun? Die Landesregierung erhebt keine Daten zur Beschaffung von Sportkleidung in Schulen, somit auch nicht zur Beschaffung von Burkinis. Dies ist auch weiterhin nicht geplant. 2. Wer trägt die Kosten für die Beschaffung der Burkinis? Die Beschaffung von Burkinis gehört nicht zu den Aufgaben des Landes. In dem konkreten Fall am Pestalozzi-Gymnasium in Herne erfolgte die Finanzierung der Burkinis aus Spendengeldern. 3. Für welche Jahrgangsstufe[n] sind die Burkinis an der oben angeführten Schule angeschafft worden? (Es wird auch um Auskunft in Bezug auf andere Schulen mit ähnlicher Motivation gebeten) Am Pestalozzi-Gymnasium in Herne findet der Schwimmunterricht in den Jahrgangsstufen sechs und acht statt. Zu weiteren Schulen kann keine Auskunft erteilt werden (s. Antwort zur Frage 1). 4. Welche Erkenntnisse liegen in Bezug auf die erfolgreiche Teilnahme am Schwimmunterricht durch das Tragen eines Burkinis vor? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 5. Welche Verpflichtung in Bezug auf die Teilnahme an dem Schwimmunterricht geht damit einher? Die Schulpflicht erstreckt sich auch auf den Schwimmunterricht, daher ist die Teilnahme für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.