LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/318 08.08.2017 Datum des Originals: 07.08.2017/Ausgegeben: 11.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 72 vom 12. Juli 2017 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/140 Bauordnung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die neue Landesregierung hat u.a. angekündigt, ein Moratorium für die Bauordnung erwirken zu wollen. Vor diesem Hintergrund sind zzt. Architektinnen und Architekten, aber auch und gerade Investoren, ob private oder gewerbliche, verunsichert und verschieben ggf. Entscheidungen über den Neubau oder die Sanierung einer Immobilie. Kommunen beschäftigen sich seit längerer Zeit mit der Einführung von Stellplatzsatzungen angesichts der zu erwartenden neuen Bauordnung und die Bauämter beschäftigen sich mit der novellierten Fassung der Bauordnung . Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 72 mit Schreiben vom 7. August 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie will die Landesregierung die Verunsicherung bei den kommunalen Bauämtern schnellstmöglich beenden und diesen angesichts des angekündigten Moratoriums der Bauordnung Planungssicherheit geben? Ich habe bereits 14. Juli 2017 durch eine Pressemitteilung auf das beabsichtigte Moratorium aufmerksam gemacht. Die Kommunalen Spitzenverbände haben ihre Mitglieder ebenfalls informiert . Der Gesetzentwurf zur Änderung der in der Landesbauordnung 2016 vorgesehenen Fristen soll unmittelbar nach der Sommerpause dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet werden. Eine Verunsicherung der unteren Bauaufsichtsbehörden ist daher nicht erkennbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/318 2 2. Ein Moratorium der Bauordnung führt dazu, dass es keine klaren Entscheidungsgrundlagen für Investoren/Bauherren gibt: wie will die Landesregierung diesem investitionsfeindlichem Klima begegnen? Durch das Aufschieben des Inkrafttretens der neuen Landesbauordnung um zwölf Monate („Moratorium“) entsteht keine Unklarheit hinsichtlich der Entscheidungsgrundlagen für Investoren und Bauherren; vielmehr gilt die bestehende Landesbauordnung lediglich länger fort als dies bisher in § 90 BauO 2016 vorgesehen war. Das bedeutet beispielsweise, dass das Freistellungsverfahren weiter Gültigkeit hat. 3. Welche Änderungen an der Bauordnung sind konkret geplant, die ein Moratorium der gesamten Bauordnung rechtfertigen? 4. An welchen Stellen (bitte um genaue Auflistung der rechtlichen Regelungen) wird der Entwurf der Landesregierung eine Anpassung an die Musterbauordnung vorsehen und an welchen Stellen wird es gegenüber der Musterbauordnung abweichende Regelungen geben? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Politische Entscheidungen und Vorgaben haben das Bauen in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren deutlich verteuert. Ziel der neuen Landesregierung ist es, ein Klima für Neubau zu schaffen. Im Rahmen des in der letzten Legislaturperiode abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens zur Landesbauordnung wurde deutliche Kritik in Bezug auf baukostensteigernde Regulierungen und Vorgaben geäußert. Daher wird sich die neue Landesregierung im Rahmen des Moratoriums intensiv mit der geäußerten Kritik auseinandersetzen.