LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3181 12.07.2018 Datum des Originals: 12.07.2018/Ausgegeben: 18.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1143 vom 13. Juni 2018 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky und Nic Peter Vogel AfD Drucksache 17/2856 Welche Kosten hat der mutmaßliche Leibwächter von Osama bin Laden, Sami A., durch die bisherigen Gerichtsverfahren verursacht? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der 11. Sitzung des Integrationsausschusses am 09.05.2018 hatte die Fraktion der AfD einen mündlichen Bericht zum Thema „Bin Ladens Leibwächter in Bochum“ beantragt. In Frage 11 ging es um die Höhe der Prozesskostenhilfe für die Gerichtsverfahren von Sami A. Leider konnte der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Joachim Stamp, diese Frage nicht im Detail beantworten. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1143 mit Schreiben vom 12. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage 1143 bezieht sich ausweislich ihrer Vorbemerkung auf den im Rahmen der 11. Sitzung des Integrationsausschusses beantragten mündlichen Bericht zum Thema „Bin Ladens Leibwächter in Bochum“ und die dort offen gebliebene Frage zur Höhe der Prozesskostenhilfe der Gerichtsverfahren von Sami A. Zu diesem Zweck wurden die entstandenen Gerichtskosten und die im Rahmen von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe an die Anwälte von Sami A. aus der Landeskasse gezahlte Vergütung bei allen Gerichten in Nordrhein-Westfalen abgefragt. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3181 2 1. Wie viele Gerichtsverfahren gab es bisher in Nordrhein-Westfalen, an denen Sami A. als Partei beteiligt war? (bitte auflisten nach Prozessdatum, Gericht und Aktenzeichen) 2. Bei welchen dieser Gerichtsverfahren ging es dabei insbesondere um die Ausreisepflicht von Sami A.? 3. Welche Kosten sind dabei dem Steuerzahler, im Rahmen der unter Frage 1 abgefragten Gerichtsverfahren, jeweils entstanden? (bitte auflisten nach Art und Höhe der Kosten) 4. Wie hoch war die Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe für Sami A. jeweils im Rahmen der unter Frage 1 abgefragten Gerichtsverfahren? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Daten ergeben sich aus der anliegenden Aufstellung. In einigen Verfahren konnten die Daten nur unvollständig ermittelt werden, da die Akten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen bereits vernichtet wurden. Bei den angegebenen Gerichtskosten konnte in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden, ob diese von Sami A. beglichen wurden. In Asylverfahren werden unabhängig vom Verfahrensausgang gemäß § 83b Asylgesetz (früher: § 83b Asylverfahrensgesetz) keine Gerichtskosten erhoben. Bei den Asylverfahren sind in der Tabelle daher keine Gerichtskosten ausgewiesen. Soweit Sami A. in diesen Verfahren obsiegt hat, sind auch keine Anwaltskosten ausgewiesen, da diese nach der Kostengrundentscheidung des Gerichts von dem unterlegenen Beteiligten – hier der Bundesrepublik Deutschland – zu tragen waren. Aktenzeichen Gericht Verfahrenseingang endgültige Erledigung inder Instanz Verfahrensgegenstand (Frage 2) Gerichtskosten (Frage 3) Anwaltskosten für die Vertretung von Sami A., soweit im Rahmen von Prozess- (Verfahrenskosten-) hilfe gegen die Landeskasse geltend gemacht (Frage 4) 8 L 409/06 VG Gelsenkirchen 21.03.2006 10.04.2006 Ausweisung, Aufenthaltserlaubnis 192,- Euro keine Angabe möglich, da Akten bereits vernichtet 17 B 669/06 OVG NRW 27.04.2006 22.10.2007 Beschwerde zu 8 L 409/06 242,- Euro keine Angabe möglich, da Akten bereits vernichtet 14a K 2969/07.A VG Gelsenkirchen 08.10.2007 16.10.2007 Asyl verwiesen an VG Düsseldorf verwiesen an VG Düsseldorf 14a L 1094/07.A VG Gelsenkirchen 11.10.2007 16.10.2007 Asyl verwiesen an VG Düsseldorf verwiesen an VG Düsseldorf 8 K 1859/10 VG Gelsenkirchen 30.04.2010 24.03.2011 Ausweisung, Aufenthaltserlaubnis 539,- Euro ./. 17 A 1245/11 OVG NRW 31.05.2011 15.04.2015 Berufungsverfahren zu 8 K 1859/10 1.516,44 Euro 1.255,60 Euro 7a K 3661/14.A VG Gelsenkirchen 15.08.2014 15.06.2016 Widerruf eines Abschiebungsverbots keine (§ 83b AsylG) keine; Kostentragungspflicht Bund 11 A 1613/16.A OVG NRW 21.07.2016 03.04.2017 Berufungszulassungsverf . zu 7a K 3661/14.A keine (§ 83b AsylG) keine; Kostentragungspflicht Bund 11 K 4716/07. A VG Düsseldorf 22.10.2007 04.03.2009 Asyl keine (§ 83b AsylG) keine Angabe möglich, da Akten bereits vernichtet 11 A 960/09. A OVG NRW 28.04.2009 29.10.2010 Berufungsverfahren zu 11 K 4716/07.A keine (§ 83b AsylG) keine Angabe möglich, da Akten bereits vernichtet 56 F 250/17 AG Bochum 15.11.2017 22.11.2017 sonstiger Verfahrensgegenstand 32,75 Euro 665,81 Euro 56 F 80/18 AG Bochum 08.03.2018 30.05.2018 sonstiger Verfahrensgegenstand 27,- Euro zzgl. 1.000,- EUR Auslagen 860,97 Euro 16 XIV (B) 63/18 AG Bochum 25.06.2018 25.06.2018 sonstiger Verfahrensgegenstand 73,- Euro ./. 8 O 360/12 LG Bochum 15.08.2012 03.08.2017 sonstiger Verfahrensgegenstand 417,- Euro 629,- Euro Kleine Anfrage 1143 C:\Users\Merten\AppData\Local\Microsoft\Windows\INetCache\Content.Outlook\FFR6EY3F\Auswertung Erhebungsbogen KA 1143.xlsx