LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/319 08.08.2017 Datum des Originals: 07.08.2017/Ausgegeben: 11.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 57 vom 3. Juli 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/117 Wann kommt das „Azubi-Ticket“ in NRW und wie soll es finanziert werden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Koalitionsvertrag 2012-2017 für Nordrhein-Westfalen haben CDU und FDP zum Themenfeld ÖPNV u.a. ausgeführt: „In Abstimmung mit Nahverkehrsverbünden und Arbeitgebern wollen wir den Rechtsrahmen zur freiwilligen Einführung eines ‚Azubi-Tickets‘ schaffen.“ Der Verkehrsminister hat die Kleine Anfrage 57 mit Schreiben vom 7. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Wann soll die Einführung des „Azubi-Tickets“ erfolgen? Die Landesregierung setzt sich für die Einführung von Azubitickets, die von den Auszubildenden freiwillig erworben werden können, in allen Verkehrsverbünden und Verkehrsgemeinschaften des Landes ein. Dazu wird die Landesregierung mit den Beteiligten Verhandlungen mit dem Ziel einer zeitnahen Umsetzung aufnehmen. 2. Welcher Personenkreis wird das Ticket in Anspruch nehmen können? 3. Welche Kosten kommen auf die einzelnen Beteiligten, wie z.B. Nahverkehrsverbünde , Arbeitgeber und „Azubis“ zu? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/319 2 4. Welche Landesmittel und in welcher Höhe sollen dazu bereitgestellt werden? Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet. In Bezug auf das angestrebte Azubiticket in allen Regionen des Landes kann eine Aussage zum Personenkreis, zu den möglichen Kosten für die einzelnen Beteiligten sowie zur Bereitstellung von Landesmitteln erst nach Abschluss der Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden und Verkehrsgemeinschaften, auch in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln , getroffen werden. 5. Soll das Azubi-Ticket landesweit eingeführt werden? Die Landesregierung setzt sich für eine Einführung von Azubitickets in allen Verkehrsverbünden und Verkehrsgemeinschaften ein. Darüber hinaus wird angestrebt, dass alle Azubitickets möglichst landesweit im ÖPNV genutzt werden können.