LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3196 16.07.2018 Datum des Originals: 13.07.2018/Ausgegeben: 19.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1144 vom 7. Juni 2018 des Abgeordneten Nic Peter Vogel AfD Drucksache 17/2857 Zukunft des Flughafens Düsseldorf – wann kommt die neue Betriebsgenehmigung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Düsseldorf International“ gehört in die Liste der Flughäfen, bei denen mehr Flugbewegungen nachgefragt werden, als aufgrund der Kapazität möglich sind. Daher besteht hier die Notwendigkeit der Beantragung von Slots. Der Koordinierungseckwert bestimmt die zu vergebende Slotkapazität. Nach § 27 a Abs. 2 LuftVG entscheidet das Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit der obersten Luftfahrtbehörde des Landes über die Festsetzung des Koordinierungseckwertes. Verantwortlich für die Koordinierung und verbindliche Slotzuteilung für sämtliche Flüge nach Instrumentenflugregeln an koordinierten (z. B. Düsseldorf) und flugplanvermittelten (z. B. Köln/Bonn) Verkehrsflughäfen ist der Flughafenkoordinator mit Sitz in Frankfurt. Die Flughafenkoordination der Bundesrepublik Deutschland ist zuständig für das „Slot Monitoring“. In diesem Zusammenhang überprüft sie, ob die koordinierten Flugzeiten ordnungsgemäß genutzt werden. Zudem wird die Pünktlichkeit des genehmigten und durchgeführten Verkehrs überwacht. Gemäß Artikel 6 der EU VO 95/93 ermittelt die Betreibergesellschaft des Flughafens zweimal jährlich die für kommende Flugplanperioden vorhandenen Slots. Die Slotzuteilung erfolgt durch den Koordinator in Zusammenarbeit mit dem für den koordinierten Flughafen gebildeten Koordinierungsausschuss nach festgelegter Prioritätenliste: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3196 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1144 mit Schreiben vom 13. Juli 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Verwaltung der am Verkehrsflughafen Düsseldorf regelmäßig zur Verfügung stehenden Kapazität obliegt der Flughafenkoordination Deutschland GmbH (FLUKO), die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) damit beauftragt wurde (§ 1 Absatz 1 FHKBeauftrV). Inhaltlich wird die Arbeit der FLUKO bestimmt von der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft und den World Wide Slot Guidelines (WSG) des Internationalen Lufttransport Verbandes (IATA). Die wesentliche Aufgabe der FLUKO ist demnach, durch eine regelbasierte Zuweisung von Zeitnischen den effizienten Gebrauch der Flughafeninfrastruktur zu ermöglichen. Die Zuständigkeit der Landesregierung beschränkt sich dabei auf die Erteilung des Einvernehmens zu einer durch das BMVI erfolgten Bestimmung der im Voraus planbaren Zeitnischen (Koordinierungseckwert) eines koordinierten Flughafens. 1. Wie viele Slots im Linien- und Charterverkehr wurden durch Fluggesellschaften seit 2006 (mit der aktuellen Betriebsgenehmigung) für den Flughafen Düsseldorf beantragt? (Bitte nach Anzahl und Flugplanperiode auflisten) 2. Wie viele Slots im Linien- und Charterverkehr konnten bedingt durch die begrenzte Kapazität und die geltende Betriebsgenehmigung in dieser Zeit nicht bewilligt werden? (Bitte nach Anzahl und Flugplanperiode auflisten) Die Fragen 1 und 2 werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung liegen Zahlen für die Flugplanperioden Sommer 2011 bis Winter 2017 vor. Die Anzahl der nachgefragten Zeitnischen durch die Luftverkehrsgesellschaften ist weder im Tages- noch im Wochenverlauf gleichmäßig und auch während der Flugplanperiode geringfügigen Änderungen unterworfen. Daher beziehen sich die folgenden Werte zur Beantwortung von Frage 1 auf die nachgefragten Zeitnischen zum Zeitpunkt der sogenannten „Initial Submission Deadline“ und zur Beantwortung von Frage 2 auf das Ergebnis der Erstallokation, der sogenannten „SAL Deadline“. Flugplanperiode Beantragt Zurückgewiesen S11 158.241 9.423 W11 96.090 0 S12 155.963 5.192 W12 95.458 0 S13 150.303 4.677 W13 92.532 0 S14 155.148 9.231 W14 90.048 0 S15 163.466 12.067 W15 88.459 396 S16 172.696 20.212 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3196 3 W16 93.590 0 S17 177.850 21.882 W17 103.607 1.836 3. Welche Fluggesellschaften waren in dieser Zeit von einer Nichtberücksichtigung bei der Slotvergabe betroffen? (Bitte auflisten nach Flugplanperiode, Fluggesellschaft, Zielort und Anzahl der beantragten wöchentlichen Verbindungen) Eine differenzierte Auswertung der Nichtberücksichtigung von nachgefragten Zeitnischen am Verkehrsflughafen Düsseldorf nach Luftverkehrsgesellschaften liegt der Landesregierung nicht vor. 4. Flugziele ab Düsseldorf nach Asien (traditionell) und Nordamerika (speziell seit der „Air Berlin“-Pleite) sind stark unterrepräsentiert. Was unternimmt die Landesregierung, um neue internationale Fluggesellschaften, speziell aus Asien und Nordamerika, zur Aufnahme neuer Flugverbindungen nach Düsseldorf zu bewegen, um damit neue Märkte für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu erschließen bzw. neue ausländische Unternehmen nach NRW zu locken? Die Landesregierung hat für den Luftverkehr als Auftragsverwaltung der Bundesregierung keine eigene originäre Zuständigkeit und somit auch kein Steuerungsinstrument. Auch durch die Bundesregierung findet keine staatliche Zuweisung von Angebot und Nachfrage statt, da dies den Regeln der Europäischen Union zur Liberalisierung des Luftverkehrssektors widersprechen würde. Jedem Flughafen werden damit – unter Wahrung der gemeinsamen Wettbewerbsregeln, insbesondere dem EU-Beihilferecht – die Chancen eröffnet, den Markt mitzugestalten. 5. Wann ist seitens des Verkehrsministeriums des Landes NRW mit einer Entscheidung über die durch den Flughafen Düsseldorf am 27.02.2015 beantragte neue Betriebsgenehmigung zu rechnen? Der Zeitpunkt für eine Entscheidung in dem Verfahren Kapazitätserweiterung Flughafen Düsseldorf ist noch nicht absehbar. Derzeit werden die Unterlagen mit den für und gegen das Vorhaben sprechenden Argumenten rechtlich bewertet. Bei Planfeststellungsverfahren von vergleichbarem Umfang und Komplexität wie dem hier in Rede stehenden Verfahren mit über 40.000 privaten Einwendungen sowie umfangreichen Stellungnahmen (nebst eingereichten Fachgutachten) von Anliegergemeinden, Umweltbehörden, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen ist in der Regel mit einer Bearbeitungszeit nicht unter 5 Jahren zu rechnen.