LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3197 16.07.2018 Datum des Originals: 13.07.2018/Ausgegeben: 19.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1164 vom 18. Juni 2018 des Abgeordneten Andreas Becker SPD Drucksache 17/2880 Wann kommt der verbesserte Lärmschutz auf der BAB A2 in Höhe des Stadtteils Recklinghausen-Suderwich? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Umsetzung der EU – Umgebungslärmrichtlinie hat die Stadt Recklinghausen in 2015 die zweite Stufe eines Lärmaktionsplanes beschlossen. Darin weist die Stadt darauf hin, dass Maßnahmen, die die Autobahnen betreffen nicht in Zuständigkeit der Stadt liegen, sondern diese lediglich die zuständigen Stellen auf die Überschreitung der Auslösewerte hinweisen und die Realisierung der Verbesserungsmaßnahmen fordern kann. Die Lärmkartierung für die Stadt Recklinghausen weist die Abschnitte der BAB A43 und BAB A2 als besonders belastet aus. Während durch den sechsstreifigen Ausbau der BAB A43 in Recklinghausen Lärmschutzmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger ergriffen werden, ist für die Menschen im Stadtteil Recklinghausen-Suderwich keine Besserung in Sicht. Gerade hier nehmen aber die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger über zunehmenden Lärm und unzureichenden Lärmschutz drastisch zu. Die Vorgängerregierung hat eine Überprüfung der Wirksamkeit und gegebenenfalls einen Ausbau des lückenhaften und betagten Lärmschutzes auf der BAB A2 in Aussicht gestellt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1164 mit Schreiben vom 13. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie beurteilt die Landesregierung den bestehenden Lärmschutz an der Bundesautobahn A2 im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Henrichenburg und dem Kreuz Recklinghausen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3197 2 2. Ist eine Verbesserung des Lärmschutzes in diesem Bereich geplant? 3. Hat die von der Vorgängerregierung in Aussicht gestellte Überprüfung bzw. Neuberechnung des Lärmschutzes an der BAB A2 in Höhe des Stadtteils Recklinghausen-Suderwich stattgefunden? 4. Wenn ja, welche Konsequenzen werden aus dieser Überprüfung bzw. Neuberechnung gezogen? 5. Falls nein, für welchen Zeitpunkt ist die Überprüfung bzw. Neuberechnung geplant? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: In den Planfeststellungsbeschlüssen zum sechsstreifigen Ausbau der A 2 zwischen der Anschlussstelle Castrop-Rauxel/Henrichenburg und dem Autobahnkreuz Recklinghausen aus den Jahren 1982 und 1978 wurden Lärmschutzwände und –wälle vorgesehen, die für die seinerzeit prognostizierte Verkehrsstärke zur Einhaltung der festgelegten Immissionsgrenzwerte dimensioniert waren. Diese Schallschutzanlagen wurden im Rahmen des Ausbaus baulich realisiert. Für alle durch die aktiven Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichend geschützten Gebäude wurden entsprechende passive Lärmschutzmaßnahmen ergriffen. Seit dem Ausbau der A 2 wurden abschnitts- bzw. fahrstreifenweise Fahrbahnsanierungen mit lärmmindernden Fahrbahnbelägen durchgeführt. Die im südlichen Bereich des Autobahnkreuzes Recklinghausen vorhandene Lärmschutzwand wird im Zuge des derzeit durchgeführten Ausbaus der A 43 auf Grundlage der Lärmvorsorge erneuert. Zwischen dem Autobahnkreuz Recklinghausen und der Anschlussstelle Recklinghausen-Süd ist die nördlich der Autobahn bis in die Anschlussstelle reichende Lärmschutzwand bereits im Jahr 1995 erneuert worden. Zwischen den Anschlussstellen Recklinghausen-Süd und Recklinghausen-Ost wurde die Lärmschutzwand südlich der Autobahn im Jahr 2013 neu gebaut. Die Erneuerung und Erweiterung der Lärmschutzwände auf der Nordseite ist ebenfalls vorgesehen, hier laufen aktuell die Bauvorbereitungen. Im Rahmen zukünftiger Fahrbahnerhaltungsmaßnahmen werden die vorhandenen Lärmschutzwände bis zur Anschlussstelle Castrop-Rauxel/Henrichenburg (Röllinghausen, Suderwich, Henrichenburg) lärmtechnisch überprüft und ggf. erneuert. Eine Überprüfung der Lärmsituation im Bereich Recklinghausen-Suderwich wurde im Rahmen des „Aktionsplan Lärmschutz“ in 2013 durchgeführt. Nachdem die aktualisierten Verkehrsdaten aus der Straßenverkehrszählung 2015 vorlagen, ist der Bereich erneut lärmtechnisch untersucht worden. Dabei ergaben sich Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmsanierung, die als freiwillige Leistung des Baulastträgers in Betracht kommt, an ca. 90 Gebäuden. Der überwiegende Teil dieser Gebäude befindet sich nördlich der A 2. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3197 3 Zurzeit werden durch den Landesbetrieb Straßenbau die technischen Möglichkeiten einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Verbesserung des Lärmschutzes für die Anlieger in Suderwich untersucht.