LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/320 08.08.2017 Datum des Originals: 07.08.2017/Ausgegeben: 11.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 68 vom 10. Juli 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/131 Liegt Nordrhein-Westfalen beim Bundesverkehrswegeplan 2030 im Soll? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2016 mit dem Beschluss der Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) festgelegt, welche Infrastrukturmaßnahmen bis zum Jahr 2030 realisiert werden sollen. Insbesondere für den Bereich der Bundesfernstraßen in NRW hat die ehemalige SPD-geführte Landesregierung ein sehr gutes Verhandlungsergebnis erzielt. Dieses sichert nicht nur Infrastrukturmaßnahmen für den Bundesfernstraßenbau in NRW im Gesamtvolumen von 14 Mrd. Euro, sondern auch annähernd 40% aller Bundesmittel „Vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“. Zur Staubekämpfung in NRW ist es daher dringend erforderlich, dass die Investitionsmittel des Bundes zügig abgerufen und investiert werden können, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Dazu bedarf es u.a. auch der Vorhaltung einer entsprechenden sogenannten Planungsreserve. Der Verkehrsminister hat die Kleine Anfrage 68 mit Schreiben vom 7. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz beantwortet. 1. Welches Finanzvolumen hatte die sogenannte Planungsreserve für den Bundesfernstraßenbau in Nordrhein Westfalen jeweils in den Jahren 2016 und 2017? Der Begriff „Planungsreserve“ umfasst aus Sicht der Landesregierung geplante Projekte mit vollziehbarem Baurecht, für die seitens des Bundes noch keine verbindliche Finanzierungszusage besteht. Vor Jahresabschluss können zu den Planungsreserven der einzelnen Jahre keine Aussagen gemacht werden. Für das Jahr 2016 (Stand 31.12.) hat die Planungsreserve 235,3 Mio. € betragen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/320 2 2. Um wie viele Einzelprojekte handelt es sich dabei konkret (bitte gesondert nach den Jahren 2016 und 2017)? Die genannte Summe für 2016 bezieht sich auf fünf Maßnahmen. Für das Jahr 2017 siehe Antwort zu 1. 3. Welche Maßnahmen hat die SPD-geführte Landesregierung im Zeitraum 2012 bis 2017 ergriffen, um die Planungsreserve bedarfsgerecht erhöhen zu können? Die Kapazitäten wurden erhöht. 4. Wie viele Projekte enthält der BVWP 2030 für den Bereich der Bundesfernstraßen in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“ (bitte gesondert nach jeweiligem Finanzvolumen, Art der Maßnahme, in Planung begriffen und mit Baurecht versehen)? Maßgebend für die Straßenbauverwaltung der Länder ist der Planungsauftrag, der sich aus dem Bedarfsplan für Bundesfernstraßen ergibt. Dieser wird vom Bundesgesetzgeber als Anlage des Fernstraßenausbaugesetzes verabschiedetet. Der Bedarfsplan enthält 48 Maßnahmen der Stufe VB-E, die sich auf 69 Einzelprojekte aufteilen. Das aktuelle Finanzvolumen dieser Projekte beträgt 5,666 Mrd. €. 10 BAB-Knotenpunktausbauten, in Planung 491 Mio. € 3 Neubau-Projekte, in Planung 262 Mio. € 56 Erweiterungs-Projekte 4.913 Mio. €, davon: - 16 ohne Planung 960 Mio. € - 37 in Planung 3.533 Mio. € - 2 mit Planfeststellungsbeschluss 152 Mio. € - 1 in Bau 269 Mio. € 5. Wie stellt sich die Umsetzung der Finanzmittel für den Bundesfernstraßenbau in NRW insgesamt betrachtet und im Vergleich zu anderen Bundesländern dar? Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt zurzeit einen Masterplan zur planerischen Umsetzung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen. Dieser soll bis zum Jahresende fertig gestellt sein. Vergleichende Zahlen aus anderen Ländern sind mir nicht bekannt .