LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3203 17.07.2018 Datum des Originals: 17.07.2018/Ausgegeben: 20.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1092 vom 29. Mai 2018 der Abgeordneten Anja Butschkau SPD Drucksache 17/2727 Bilanz der Razzien gegen Menschenhandel der Bundespolizei am 18. April 2018 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 18. April 2018 führte die Bundespolizei im Kampf gegen den Menschenhandel und Zwangsprostitution bundesweit Razzien in Bordellbetrieben und Privatwohnungen durch, darunter auch in mehreren NRW-Städten. Im Rahmen der Razzien wurden 100 Menschen vorläufig festgenommen. Im Visier der Fahnder stand ein deutsch-thailändischer Menschenhändlerring, der mehrere hundert Frauen aus Thailand illegal nach Deutschland eingeschleust hatte und hier zur Prostitution zwang. Die beiden Hauptbeschuldigten stammen aus Siegen. Im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution sind die Fachberatungsstellen wichtige Akteure, um Frauen zu beraten und aus ihrer Zwangslage zu begleiten. Daher ist es von großem Interesse zu erfahren, ob diese wichtigen Anlauf- und Beratungsstellen in die Aktivitäten der Polizei eingebunden wurden und Frauen, die Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution wurden, die Chance erhalten haben, mit einer Fachberatungsstelle Kontakt aufzunehmen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1092 mit Schreiben vom 17. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Opfer von Menschenhandel bedürfen eines besonderen Schutzes, der bereits beim Erstkontakt mit dem Opfer einsetzt. Sie sind nicht nur Zeuginnen oder Zeugen einer Straftat, sondern insbesondere auch Menschen, die durch die Straftat physisch oder auch psychisch beeinträchtigt sind. Sie haben Anspruch auf einfühlsame, respektvolle, individuelle und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3203 2 professionelle Behandlung. Grundsätzlich richtet die Polizei Nordrhein-Westfalen ihre Einsatzund Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere im Kontext von Razzien gegen den Menschenhandel, soweit wie möglich auch an den Bedürfnissen der Opfer aus. Dabei kommt, neben einem besonderen Einfühlungsvermögen der eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, der Feststellung, ob und welche Hilfe bzw. Unterstützung erforderlich ist, sowie der Weitervermittlung an geeignete Hilfeeinrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Der Landesregierung ist es ein besonderes Anliegen, Opfer von Menschenhandel vor weiterer Opferwerdung zu schützen. Ihnen muss die Hilfe zukommen, die sie benötigen, um die Belastungssituation und die Schwere der Tatfolgen zu mindern. Aus diesem Grund wird die Landesregierung bestehende Opferschutzeinrichtungen, wozu auch Fachberatungsstellen für Menschenhandelsopfer gehören, weiter stärken. 1. Wie viele Frauen wurden bei Razzien in Nordrhein-Westfalen aufgegriffen? 2. Wie viele der Frauen wurden anschließend in Haft genommen? (Bitte nach Städten aufschlüsseln) 3. Wie viele der Frauen wurden schließlich als Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution identifiziert? (Bitte nach Städten aufschlüsseln) Die Fragen 1-3 werden gemeinsam beantwortet. Die Zugriffs- und Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen des Polizeieinsatzes am 18. April 2018 lagen in der alleinigen Zuständigkeit der Bundespolizei. Die Polizei NRW wurde lediglich im Rahmen der Amtshilfe durch die Entsendung eines Diensthundes unterstützend tätig. Zu den einzelnen Maßnahmen und Ergebnissen des Einsatzes liegen der Landesregierung deshalb auch keine Erkenntnisse vor. 4. Wurden von Seiten der Polizei im Verlauf oder im Nachgang der Razzien mit örtlichen Fachberatungsstellen Kontakt aufgenommen, um gegebenenfalls eine Betreuung der Frauen sicherzustellen? (Bitte nach Städten aufschlüsseln) 5. Wie viele Frauen wurden mit den Fachberatungsstellen in Kontakt gebracht? (Bitte nach Städten aufschlüsseln) Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Eine Abfrage bei den vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel hat ergeben, dass im Zusammenhang mit den Razzien der Bundespolizei am 18. April 2018 zu diesen kein Kontakt aufgenommen wurde. Die betroffenen Frauen wurden insoweit nicht mit diesen Fachberatungsstellen in Kontakt gebracht. Erkenntnisse darüber, ob die betroffenen Frauen durch die Bundespolizei mit vom Land Nordrhein-Westfalen nicht geförderten Fachberatungsstellen in Kontakt gebracht wurden, liegen der Landesregierung nicht vor.