LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3207 18.07.2018 Datum des Originals: 17.07.2018/Ausgegeben: 23.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1142 vom 13. Juni 2018 des Abgeordneten Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/2855 Einführung Schatzregal Vorbemerkung der Kleinen Anfrage NRW hat im Jahr 2013 mit einer Änderung des Denkmalschutzgesetzes, neben einer Reihe weiterer Novellierungen in diesem Gesetz, das sogenannte Schatzregal eingeführt. Demnach herrenlose und bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgene Denkmäler und Bodendenkmäler, sowie Dinge von hervorragendem wissenschaftlichem Wert, mit dem Auffinden zum Eigentum des Landes werden. Vor der Einführung des Schatzregals galt bei aufgefunden Schätzen oder beweglichen Denkmälern die "Hadrianische Teilung", wobei der Finder und der jeweilige Grundstückseigentümer je zur Hälfte das Eigentum an der Sache erwerben. Schon im Vorfeld der Einführung gab es erhebliche Bedenken, dass die neue Regelung zu einem signifikanten Rückgang der Meldung von Funden führen könnte 1. Seit 2013 müsste nun genügend Zeit vergangen sein, um eine entsprechende Bilanz ziehen zu können. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mit Schreiben vom 17. Juli 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1 http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/nordrhein-westfalen-plant-meldepflicht-fuerarchaeologische -funde-a-904016.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3207 2 1. Wie viele solcher herrenlosen Denkmäler oder Funde von hervorragendem, wissenschaftlichem Wert wurden seit der Einführung des Schatzregals jährlich gemeldet? 2013: 2 2014: 5 2015: 5 2016: 5 2017: 3 2018: es liegen noch keine abschließenden Zahlen vor 2. Wie viele dieser Funde wurden von den Behörden vereinnahmt? Alle 20. 3. In wie viel Einzelfällen und in welcher Höhe insgesamt wurden Finderlöhne gezahlt? Bislang wurden in 7 Einzelfällen Belohnungen in Höhe von insgesamt 3.650 € gezahlt. In 4 weiteren Fällen wird derzeit die Höhe der Belohnung, die sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes orientiert, ermittelt. Die übrigen Finder haben auf eine Belohnung verzichtet. 4. Wie hoch lag die Anzahl der jährlich gemeldeten Funde in den fünf Jahren vor der Einführung? Von den zuständigen Denkmalpflegeämtern wurde vor 2013 keine Statistik geführt. Es liegen hierzu daher keine Daten vor. 5. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen Finder ihren Fund nicht ordnungsgemäß gemeldet haben? Ja.