LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3210 18.07.2018 Datum des Originals: 17.07.2018/Ausgegeben: 23.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1202 vom 27. Juni 2018 des Abgeordneten Rainer Bischoff SPD Drucksache 17/2949 Situation/Problematik des ruhenden LKW – Verkehrs in Rheinhausen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Jahren gibt es große Probleme bezüglich des ruhenden LKW – Verkehrs in meinem Wahlkreis in Duisburg – Rheinhausen. Mangels geeigneter Parkplätze suchen die Fahrer oftmals für die Nacht oder am Wochenende nach Parkmöglichkeiten. Die Stellflächen sind aber nicht für längere Ruhezeiten ausgelegt. Es fehlen Mülltonnen und sanitäre Anlagen. Dadurch kommt es immer wieder zu einer Vermüllung der Umgebung. Der Zustand ist für die Anwohner unzumutbar geworden. Bereits im Jahre 2009 wurde die Erweiterung der Autobahnrastanlage Geißmühle an der A 57 in den Entwicklungsplan aufgenommen um die bis dahin gestiegene Anzahl an LKW und PKW eine Rast und Übernachtungsmöglichkeit zu bieten. Im Jahre 2016 wurde das Planfeststellungsverfahren begonnen, Baubeginn sollte im Jahr 2018 sein. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1202 mit Schreiben vom 17. Juli 2018 namens der Landesregierung im im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie wie folgt: 1. Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung des Erweiterungsvorhabens aus? 2. Wird der damalige Zeitplan eingehalten oder gibt es Verzögerungen? 3. Wenn es zu Verzögerungen im Baubeginn kommt, wodurch sind diese begründet? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3210 2 Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage Geismühle im Zuge der A 57 ist im Dezember 2015 beantragt worden. Im Verfahrensverlauf wurde festgestellt, dass im nordöstlichen Bereich der Rastanlage zu Lasten des Bundes eine Gasleitung verlegt werden muss. Aufgrund der dadurch erforderlichen Änderungen in den Planunterlagen haben sich Verzögerungen im ursprünglich vorgesehenen Zeitplan ergeben. Die Offenlage der geänderten Planunterlagen soll noch in diesem Jahr erfolgen, mit dem Erörterungstermin wird nach derzeitigem Stand im Jahr 2019 gerechnet. Der Baubeginn ist abhängig vom endgültigen Vorliegen des Baurechts. 4. Sind die Kapazitätsplanungen an zukünftige Verkehrsprognosen angepasst worden? Planungsgrundlage für den Ausbau der Rastanlage Geismühle ist die aktuelle bundesweite Bedarfsprognose für LKW- und PKW-Stellplätze mit dem Prognosehorizont 2025. Hierbei ist zu beachten, dass der Stellplatzbedarf an den Bundesautobahnen abschnittsbezogen ermittelt und auf die geplanten Anlagen in dem jeweiligen Abschnitt verteilt wird. Dabei werden sowohl bewirtschaftete Rastanlagen (Tank & Rast), als auch unbewirtschaftete Rastanlagen (PWC- Anlagen) entlang eines Streckenabschnittes berücksichtigt. Nach derzeitigem Planungsstand stehen nach dem Ausbau der Rastanlage Geismühle an der A57 zukünftig über 120 LKW-Stellplätze mehr zur Verfügung, als es derzeit der Fall ist. Der prognostizierte Bedarf ist damit gedeckt, darüber hinaus sind auf dem Gelände der geplanten Rastanlage noch Ausbaureserven vorhanden. 5. Sind die Planungen an die aktuelle Situation und die Ausbaureserven des naheliegenden Industriezentrum Chempark und Logistikzentrum Logport I & III angepasst worden? Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Industriezentrum Chempark und zum Logistikzentrum Logport werden keine nennenswerten Steigerungen des Stellplatzbedarfs in diesem Abschnitt der A 57 erwartet. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Quell- und Zielverkehre weiter entfernte Rastanlagen im Bundesautobahnnetz (ab ca. 250 bis 300 km Entfernung) ansteuern.