LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3216 19.07.2018 Datum des Originals: 18.07.2018/Ausgegeben: 24.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1156 vom 13. Juni 2018 der Abgeordneten Carina Gödecke, Prof. Dr. Karsten Rudolph und Serdar Yüksel SPD Drucksache 17/2871 Wie stellt sich die Schutzwirkung der Sozialcharta im Vertrag über den Verkauf der landeseigenen Wohnungen der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) im August 2008 für die Bewohner der ehemals landeseigenen Wohnungen in Bochum heute dar? Vorbemerkung der Landesregierung Bereits ein Jahr nach dem Verkauf der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft LEG an den zur Investmentbank Goldmann Sachs gehörenden „Whitehall Real Estate Funds“ kritisierte der Deutsche Mieterbund das Vorgehen der damaligen Landesregierung scharf und machte u.a. auf drastische Mieterhöhungen aufmerksam („Mieter leiden offenbar unter LEG- Privatisierung“, derwesten.de vom 24.08.2009). Demgegenüber pries der damalige Landesbauminister Lutz Lienenkämper (CDU) den Verkauf als eine Erfolgsgeschichte. „Die Mieter, aber auch die Mitarbeiter der LEG, stehen heute dank der zwischen Land und Käufer vereinbarten Sozialcharta besser da als in der Vergangenheit.“ Die Sozialcharta würde u.a. die LEG-Mieter für die Dauer von zehn Jahren vor ordentlicher Kündigung schützen und Mietern über 60 Jahren ein lebenslanges Wohnrecht zusichern. Mieterhöhungen würden über die allgemeinen Regeln des Mieterschutzes im BGB hinaus begrenzt werden. Angesichts vielfach gegenteiliger Erfahrungen der Bewohner der ehemaligen landeseigenen LEG- Wohnungen und der sich dramatisch zuspitzenden Lage auf dem Wohnungsmarkt im Niedrigpreissegment in Bochum stellt sich die berechtigte Frage, ob die Sozialcharta den Mietern den Schutz geboten hat, der mit ihr versprochen wurde. Die LEG unterhält in mehreren Bochumer Stadtteilen gut 1500 Wohnungen. Nach dem nun der vermeintliche Schutzzeitraum sich dem Ende zuneigt, bitten wir die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1156 mit Schreiben vom 18. Juli 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3216 2 1. Sind alle im Jahr 2008 in Bochum übernommenen Wohnungen noch heute im Besitz des damaligen Käufers Goldman Sachs bzw. des Whitehall Real Estate Funds und wenn nein, wie oft fand ein Eigentümerwechsel der Wohnungen in Bochum statt? Durch den Verkauf der LEG NRW GmbH im Jahr 2008 hat es keinen Wechsel bei den Eigentumsverhältnissen der Wohnungen gegeben. Alle Wohnungen sind im Eigentum der bestandshaltenden Gesellschaften der LEG-Gruppe verblieben. Verkäufe von Wohnungen durch diese bestandhaltenden Gesellschaften sind nach der Sozialcharta in beschränktem Umfang zulässig – pro Jahr nicht mehr als 2,5% der Konzernwohnungen. Die jährliche Berichterstattung über die Einhaltung dieser Vorgabe erfolgt daher pauschal bezogen auf den Gesamtwohnungsbestand. Detailinformationen zu einzelnen Städten, Stadtteilen, Städteregionen oder Kreisen liegen nicht vor. 2. Gilt die dem damaligen Kaufvertrag angefügte Sozialcharta auch gegenüber späteren Zweit- und Dritterwerbern und wenn nein, gab es anderweitige Beschränkungen für den Weiterverkauf? In der Sozialcharta ist geregelt, dass die Bindungen der Sozialcharta im Fall von Verkäufen an die neuen Eigentümer weiterzugeben sind. Diese Vorgabe ist immer erfüllt worden. 3. Wie hoch sind die Mietsteigerungen in den vergangenen 10 Jahren der ehemaligen landeseigenen Wohnungen in Bochum zu beziffern im Vergleich zum Ausgangsjahr 2008? Die in der Sozialcharta festgelegten Mieterhöhungsbeschränkungen beziehen sich auf die Bestandswohnungen insgesamt. Daher können zu Mietsteigerungen in einzelnen Städten oder Regionen keine Angaben gemacht werden, da die LEG nach der Sozialcharta nicht verpflichtet ist, stadt- oder siedlungsbezogene Angaben zu liefern. Die vorgelegten Berichte des Wirtschaftsprüfers zur Einhaltung der Sozialchartaverpflichtungen zeigen aber, dass die LEG die ihr nach der Sozialcharta zustehenden Spielräume bei weitem nicht ausgeschöpft hat.