LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3230 20.07.2018 Datum des Originals: 19.07.2018/Ausgegeben: 25.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1159 vom 18. Juni 2018 der Abgeordneten Arndt Klocke und Johannes Remmel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2875 EU-Vertragsverletzungsverfahren und Auswirkungen auf NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die EU-Kommission hat Deutschland im Mai 2018 vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil die seit 2010 geltenden Grenzwerte für Stickoxide in vielen Städten nicht eingehalten werden und die Bundesregierung zu wenig unternimmt, um die Luftqualität zu verbessern. In 2017 wurde in 28 NRW-Städten der NO2-Grenzwert überschritten, es drohen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, weil auch die NRW-Landesregierung bislang weitgehend untätig geblieben ist. Zu befürchten ist nun, dass die Bundesregierung hohe Strafzahlungen an die EU entrichten muss. Außerdem läuft gegen die Bundesregierung ein weiteres EU-Vertragsverletzungsverfahren, weil sie nicht gegen die Automobilkonzerne vorgeht, die in betrügerischer Absicht Dieselmotoren mit Hilfe von Software so manipuliert haben, dass nicht nur der Verbrauch, sondern auch der Schadstoffausstoß im Normalbetrieb deutlich steigt. Zudem nimmt die Bundesregierung bislang nicht die Automobilindustrie in Haftung, damit diese die Hardware der Euro5-Dieselfahrzeuge auf Euro6-Norm verbindlich und auf eigene Kosten nachrüstet. Die NRW-Landesregierung lehnt es nach wie vor ab, dies bei der Bundesregierung einzufordern. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1159 mit Schreiben vom 19. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Verkehr und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Vertragsverletzungsverfahren der EU richten sich gegen die Mitgliedstaaten und damit gegen die Bundesregierung. Sollte der Europäische Gerichtshof in einem LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3230 2 Vertragsverletzungsverfahren feststellen, dass Deutschland europäisches Recht verletzt, so können zur künftigen Anwendung europäischen Rechts Zwangsgelder angedroht und bei andauerndem Rechtsverstoß festgesetzt werden. Ferner können zur Abgeltung vergangener Verstöße Pauschalbeträge festgesetzt werden. Die Zahlungspflicht trifft zunächst den Bund. Kann festgestellt werden, dass die Länder mitursächlich für den Rechtsverstoß sind, so kommt eine entsprechende Beteiligung der Länder in Betracht. Am 17.05.2018 hat die Kommission beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Rumänien und Großbritannien eingereicht, da diese Mitgliedstaaten in einzelnen Bereichen die Grenzwerte für die Luftqualität nach der Luftqualitätsrichtlinie nicht einhalten. Weiterhin hat die Kommission als Vorverfahren zu einem weiteren möglichen gerichtlichen Verfahren Anforderungsschreiben an die deutsche Bundesregierung sowie die Mitgliedstaaten Italien, Luxemburg und Großbritannien gerichtet, in denen sie weitergehende Informationen fordert über die nationalen Untersuchungen, Abhilfemaßnahmen und Sanktionen bezüglich der Verstöße bei der Motorsteuerung mehrerer Dieselfahrzeuge. 1. Hat die Landesregierung Einschätzungen dazu, wie hoch die Strafzahlungen der EU ausfallen können? Die Höhe möglicher Zwangsgelder richtet sich nach der Schwere des Rechtsverstoßes, dessen Dauer und der erforderlichen Abschreckungswirkung. Dies erfolgt allerdings erst dann, wenn ein Mitgliedsstaat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht befolgt. 2. Gibt es Signale der Bundesregierung, die Bundesländer und damit auch NRW an der Zahlung der Strafen zu beteiligen? Nein. 3. Wenn ja, mit welchen Summen rechnet die Landesregierung, die zukünftig den NRW-Haushalt belasten könnten? Siehe Antwort zu 2. 4. Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung, um gegenüber der Bundesregierung Abwälzungen der Strafzahlungen auf NRW rechtlich abwehren zu können? Die Anstrengungen der Landesregierung richten sich darauf, zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in NRW die europarechtlichen Grenzwerte so schnell wie möglich einhalten zu können. Dass Zahlungspflichten auf das Land zukommen können, ist derzeit nicht ersichtlich, siehe auch Antwort zu 2.