LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3232 20.07.2018 Datum des Originals: 18.07.2018/Ausgegeben: 25.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1171 vom 19. Juni 2018 der Abgeordneten Ellen Stock und Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/2895 Teilnahme von Mitgliedern der Landesregierung beim Fastenbrechen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen leben ca. 1,5 Millionen Muslime. Für viele Menschen des muslimischen Glaubens ist der Fastenmonat Ramadan von großer Bedeutung. Während des Ramadans wird in vielen Moscheegemeinden das Fastenbrechen gemeinsam gefeiert. Häufig werden dazu auch Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Gesellschaft eingeladen. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 1171 mit Schreiben vom 18. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet . Vorbemerkung der Landesregierung Die seit vielen Jahrzehnten in Nordrhein-Westfalen lebenden Musliminnen und Muslime gehören zur vielfältigen Gesellschaft des Landes. Einladungen zum Fastenbrechen werden üblicherweise nicht nur von Seiten muslimischer Akteure, sondern auch von anderen gesellschaftspolitischen Vertretern ausgesprochen, um den Dialog zwischen Menschen mit unterschiedlichen Kulturen und Religionen zu fördern. Anlässlich des Ramadan 2018 habe ich erstmals zu einem gemeinsamen Iftar-Essen des Ministerpräsidenten in die Staatskanzlei eingeladen , an dem seitens der Landesregierung auch Herr Minister Dr. Stamp MdL, Frau Ministerin Gebauer MdL, Frau Ministerin Scharrenbach und Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner teilgenommen haben. Mit dieser eigenen Einladung zum Fastenbrechen hat die Landesregierung die Bedeutung des Ramadan für die Musliminnen und Muslime in unserem Lande besonders gewürdigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3232 2 1. Hat die Landesregierung Einladungen zum Fastenbrechen oder zum Ramadanfest von Moscheegemeinden aus Nordrhein-Westfalen erhalten? Bitte die Anzahl angeben . In den zuständigen Büros der Mitglieder der Landesregierung wurden 47 Einladungen zum Fastenbrechen verzeichnet. 2. Haben Mitglieder der Landesregierung Einladungen in die Moscheegemeinden angenommen ? Wenn ja, bitte aufführen, welche Mitglieder der Landesregierung an welcher Veranstaltung teilgenommen haben. Herr Minister Dr. Joachim Stamp MdL hat am 1. Juni 2018 an einer Veranstaltung zum Fastenbrechen des Verbandes der Islamischen Kulturzentren e.V. (VIKZ) in Köln teilgenommen. Darüber hinaus wurden keine weiteren diesbezüglichen Einladungen von Mitgliedern der Landesregierung angenommen. 3. Falls keine Einladungen angenommen wurden: Aus welchem Grund haben Mitglieder der Landesregierung nicht am Fastenbrechen in Moscheegemeinden teilgenommen ? Eine Teilnahme war jeweils aus terminlichen Gründen nicht möglich.