LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3237 23.07.2018 Datum des Originals: 18.07.2018/Ausgegeben: 26.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1166 vom 18. Juni 2018 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/2890 Schulden der FDP-Bundestagsfraktion gegenüber der RZVK. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im September des vergangenen Jahres wurde eine Auseinandersetzung zwischen der damals noch in Liquidation befindlichen FDP-Bundestagsfraktion und der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) über die Zahlung von Beiträgen in Höhe von mehr als 5,8 Mio. € für rund 100 entlassene Mitarbeiter bekannt.1 Bei der RZVK handelt es sich um eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Köln, die die Zusatzversorgung von rund 340.000 RZVK-Versicherten in Form einer Betriebsrente übernimmt. Im Unterschied zu vielen anderen Betriebsrenten handelt es sich bei dem System der RZVK nicht um ein kapitalfinanziertes, sondern ein umlagefinanziertes System, was bedeutet, dass die einzahlenden Mitglieder in direkter Weise die Betriebsrenten der Ruheständler finanzieren. Der genannten Presseberichterstattung des vergangenen Jahres war in diesem Zusammenhang zu entnehmen, dass Ausgleichzahlungen, die wegen der Entlassung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FDP-Bundestagsfraktion zu leisten waren, nicht geleistet wurden. Stattdessen habe man die Zahlung des aus 2013 fälligen Betrags bis zum Ende der vergangenen Legislaturperiode gestundet und so die ehemaligen Mitarbeiter der FDP- Bundestagsfraktion von der Solidargemeinschaft finanzieren lassen. Am 15. September 2017 antwortete mir die Landesregierung auf eine von mir eingebrachte Kleine Anfrage, die RZVK habe die Forderung zunächst nicht gerichtlich geltend gemacht, weil nach anderen Wegen der Durchsetzung gesucht worden sei. Vielmehr sei ein Verjährungseinredeverzicht von der FDP-Fraktion in Liquidation bis zum Ende der 18. 1 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fdp-ex-bundestagsfraktion-begleicht-schulden-nicht-a- 1167041.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3237 2 Legislaturperiode eingeholt worden, der zwischenzeitlich bis zum 31.03.2018 verlängert worden sei.2 Es ergibt sich daraus, dass es die Liberalen mit ihrer eigenen Verantwortung, berechtigte Forderungen anderer zu erfüllen, offenbar nicht sehr genau nehmen, weshalb dem System der RZVK weiterhin, bis zur Zahlung der Verpflichtungen der FDP-Bundestagsfraktion, diese mehr als 5,8 Mio. Euro fehlen. Die Tatsache hat zur Folge, dass alle Beitragszahler des Systems gemeinsam für die Betriebsrenten ehemaliger FDP-Mitarbeiter aufkommen und die FDP-Fraktion auf Kosten der Solidargemeinschaft handelt. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1166 mit Schreiben vom 18. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob die FDP- Bundestagsfraktion bis zum verstrichenen Fristablauf des bereits verlängerten befristeten Verjährungseinredeverzichts (31.03.2018) sachdienlich reagiert hat? Zum Sachverhalt wird zunächst auf die Antwort der Landesregierung vom 24. Oktober 2017 (Drs. 17/1035) auf die Kleine Anfrage 330 vom 15. September 2017 der Abgeordneten Stefan Kämmerling, Martin Börschel und Stefan Zimkeit verwiesen. Darüber hinaus hat die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) gegenüber dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) mit Bericht vom 3. Juli 2018 Folgendes zum Sachstand vorgetragen: „Der zunächst bis zum 31.03.2018 befristete Verjährungseinredeverzicht ist vor dem Hintergrund, dass auch nach dem 31.03.2018 noch weitere Gespräche, Verhandlungen und Überprüfungen stattgefunden haben, von der FDP-Bundestagsfraktion i. L. bis zum 30.06.2018 verlängert worden. Außerdem hat die FDP-Bundestagsfraktion i. L. auf Verlangen der RZVK dieser gegenüber ihre Vermögensverhältnisse für die Zeit ab Oktober 2013 umfassend offengelegt und entsprechende Nachweise vorgelegt. Die von der RZVK mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragte Anwaltskanzlei hat sodann eine umfassende und intensive Prüfung der Sach- und Rechtslage vorgenommen und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass unabhängig von der Frage, ob der von der RZVK gegenüber der FDP- Bundestagsfraktion i. L. geltend gemachte Ausgleichsbetrag rechtlich durchsetzbar ist, die Forderung tatsächlich jedoch nicht realisierbar war und ist. Die von der RZVK beauftragten Rechtsanwälte haben daher die Empfehlung abgegeben, von einem Klageverfahren zur gerichtlichen Durchsetzung des in Rede stehenden Anspruchs abzusehen. Dieser Empfehlung ist die RZVK zwischenzeitlich gefolgt.“ Darüber hinaus ist es nicht Aufgabe der Landesregierung, die Sachdienlichkeit von Maßnahmen der Bundestagsfraktion der FDP zu bewerten. 2 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-1035.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3237 3 2. Gedenkt die FDP-Fraktion im 18. Deutschen Bundestag, die gewissermaßen eine Rechtsnachfolge der FDP-Fraktion im 16. Deutschen Bundestag begründet, nach den Erkenntnissen der Landesregierung, ihre Schulden zu begleichen? Die RZVK hat hierzu gegenüber dem MHKBG mit Bericht vom 3. Juli 2018 u.a. Folgendes vorgetragen: „Ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch der RZVK gegen die neue FDP-Bundestagsfraktion besteht insoweit nicht. Die Voraussetzungen für eine Rechtsnachfolge durch die neue Fraktion gemäß § 54 Absatz 7 AbgG liegen nicht vor, da es im 18. Deutschen Bundestag keine FDP- Fraktion gegeben hat.“ Im Übrigen ist es nicht Aufgabe der Landesregierung, Mutmaßungen über Vorhaben und Absichten von Bundestagsfraktionen anzustellen. 3. Welche Veränderungen hat es seit der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage (DS 17/676) hinsichtlich des Schutzes der Renteninteressen nordrhein-westfälischer Bürgerinnen und Bürger in diesem Sachzusammenhang gegeben? Die RZVK hat hierzu gegenüber dem MHKBG mit Bericht vom 3. Juli 2018 Folgendes vorgetragen: „Der Kassenausschuss der RZVK hat in seiner Sitzung am 12.06.2018 beschlossen, neue Mitgliedschaften von Fraktionen der staatlichen Parlamente (Bundestag und Landtag NRW) künftig ausschließlich im kapitalgedeckten Abrechnungsverband II der RZVK und unter Beibringung einer adäquaten Sicherheitsleistung zur Abdeckung des in diesem Abrechnungsverband bestehenden Unterfinanzierungsrisikos zuzulassen. Hierdurch wird das im Falle einer Auflösung einer Bundestags- bzw. Landtagsfraktion für die RZVK bestehende wirtschaftliche Risiko bei künftigen neuen Mitgliedschaften aus diesem Bereich minimiert. Im Rahmen der mit dem Beschluss des Kassenausschusses vom 12.06.2018 vorgenommenen Selbstbindung bei der Zulassung künftiger neuer Mitgliedschaften aus diesem Bereich der Bundes- und Landtagsfraktionen wird dabei sichergestellt, dass dem Gleichheitsgrundsatz bei der Prüfung der Aufnahme von neuen Fraktionen als Mitglied Rechnung getragen wird.“ 4. Wie hat sich der Schaden der RZVK-Leistungsberechtigten aus NRW ganz konkret durch die Zahlungsverweigerung der FDP-Bundestagsfraktion erhöht? (Bitte nach Beitragsjahren gestaffelt ausführen) Die RZVK hat hierzu gegenüber dem MHKBG mit Bericht vom 3. Juli 2018 Folgendes vorgetragen: „Die Leistungen der Zusatzversorgung aus der Pflichtversicherung sind satzungsrechtlich und tarifvertraglich garantiert. Deshalb hat kein Leistungsberechtigter der RZVK infolge der Nichtzahlung des geltend gemachten Ausgleichsbetrages einen Schaden erlitten. Dies gilt ebenso für künftige Leistungsberechtigte.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3237 4 5. In welcher Form ist die Landesregierung nach der Verlängerung des Verjährungseinredeverzichts zum Schutze der Interessen nordrhein-westfälischer Bürgerinnen und Bürger, deren Altersversorgung durch das RZVK-System abgedeckt wird, tätig geworden? Das MHKBG sieht auf der Grundlage des von der RZVK vorgelegten Berichts vom 3. Juli 2018 gegenwärtig keinen Anlass, der RZVK weitergehende Maßnahmen zu empfehlen.