LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3239 23.07.2018 Datum des Originals: 23.07.2018/Ausgegeben: 26.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1185 vom 19. Juni 2018 des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD Drucksache 17/2916 Überladung von Polizeifahrzeugen im Dienstbetrieb Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Neben der zu geringen Personaldichte der Polizei in NRW gerät zunehmend auch die Ausstattung der Polizei in Nordrhein-Westfalen in die Kritik. Die erst vor wenigen Jahren beschafften Streifenwagen seien zu klein für große Beamte und böten zu wenig sicheren Stauraum für die neue Ausrüstung zur Terrorabwehr, wie ballistische Schutzhelme, Maschinenpistolen und Schutzwesten.1 Neben der Praxistauglichkeit der Fahrzeuge gilt es aber auch bestimmte technische Voraussetzungen einzuhalten, wozu insbesondere die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts der Fahrzeuge zählt. Vor dem Hintergrund des steigenden Gewichts durch zusätzliche Ausrüstung ist bei den Einsatzfahrzeugen zu beachten, dass neben der Ausrüstung auch die Beamten sowie eventuell Praktikanten oder festgenommene Personen im Fahrzeug transportiert werden müssen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1185 mit Schreiben vom 23. Juli 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1 https://www.focus.de/regional/duesseldorf/polizei-nrw-polizei-testet-kompaktvans-alsstreifenwagen _id_8388194.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3239 2 1. Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht der Streifen- bzw. Funkeinsatzwagen der Polizei? (Bitte nach dienstlich genutzten Modellen aufschlüsseln) Das zulässige Gesamtgewicht des BMW 318d (Funktion 021, Streifenwagen der Polizeiwachen) beträgt 2.160 kg. Das zulässige Gesamtgewicht des BMW 520d (Funktion 022, Streifenwagen der Autobahnpolizeiwachen) beträgt 2.385 kg. Die Modelle Mercedes Benz Vito und Volkswagen T5 haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.200 kg. 2. Wie hoch ist das Gesamtgewicht des in einem Streifenwagen standardmäßig mitgeführten Einsatzmaterials? (Bitte nach dienstlich genutzten Modellen aufschlüsseln) Das Gewicht der Einsatzmaterialien beträgt in allen Fahrzeugmodellen und -funktionen 146 kg. 3. Wie kalkuliert die Landesregierung das Gewicht der Beamten im Fahrzeug unter Berücksichtigung des persönlichen Einsatzmaterials? Der BMW 318d verfügt über 360 kg, die zur Personenbeförderung genutzt werden können. 4. Dürfen weitere Personen oder Gegenstände im Einsatzfahrzeug transportiert werden, wenn das Einsatzfahrzeug das zulässige Gesamtgewicht überschreitet? In solchen Fällen sind weitere Fahrzeuge hinzuzuziehen, zum Beispiel ein Kleinbus der Funktion 023, der jeder Polizeibehörde zur Verfügung steht. 5. Haben die Beamten im Falle der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts des Einsatzfahrzeugs neben der Verfolgung im Ordnungswidrigkeitenverfahren auch mit Disziplinarmaßnahmen zu rechnen? Grundsätzlich könnte die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts einen Pflichtverstoß darstellen. Ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen getroffen werden würden, obliegt der Einzelfallprüfung durch die jeweilige Kreispolizeibehörde. Bei der zur Personenbeförderung verfügbaren Gewichtsmenge ist eine Überladung grundsätzlich ausgeschlossen.