LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3249 19.07.2018 Datum des Originals: 17.07.2018/Ausgegeben: 24.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1196 vom 25. Juni 2018 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2943 Warum blockiert die Landesregierung die Umsetzung von Naturschutzrecht? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatschG) im Jahr 2016, wurde auch das bundesgesetzlich verankerte Vorkaufsrecht in § 66 Bundesnaturschutzgesetze (BNatschG) durch eine eigene Regelung übernommen. Bislang ist jedoch kein Internetportal eingerichtet, dass eine Umsetzung der NRW-spezifischen Regelung technisch ermöglicht. Sowohl Einrichtungen des Landes als auch Naturschutzverbände können bislang noch nicht vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen, da diese Regelung bislang noch nicht in einem Internetportal umgesetzt worden ist. Die Sicherung des Eigentums ist eine zentrale Maßnahme, um naturschutzfachliche Maßnahmen innerhalb von Schutzgebieten langfristig absichern und umsetzen zu können. Dazu zählen beispielsweise die Wiedervernässung von Mooren oder die Umstellung hin zu einer in der Schutzgebietsverordnung festgelegten Flächennutzung. Insbesondere für die Umsetzung wichtiger Naturschutzprojekte, wie beispielsweise das Maßnahmenkonzeptes für das EU-Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“, ist ein solches Instrumentarium Voraussetzung. Auch die Aquirierung wichtiger Fördergelder z. B. aus dem EU-LIFE- Programm setzt ein funktionierendes Instrumentarium des Grunderwerbs voraus. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1196 mit Schreiben vom 17. Juli 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3249 2 1. Warum blockiert die Landesregierung die Umsetzung des durch Landesrecht vorgegebenen Vorkaufsrechts in Nordrhein-Westfalen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz bereitet zurzeit eine Novelle des Landesnaturschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LNatSchG) vor. Die Modifizierung der Regelung zum Vorkaufsrecht (§ 74 LNatSchG) im Sinne der Vorgaben durch den Koalitionsvertrag NRW 2017 – 2022 wird in diesem Rahmen mit den zu beteiligenden Verbänden erörtert und der Anhörungsentwurf in der Landesregierung abgestimmt werden. 2. Welche gesetzlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung des Vorkaufsrechts gemäß § 74 LNatSchG wurden bislang umgesetzt bzw. nicht umgesetzt? Das für das Entstehen des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts konstitutive Grundstückskataster nach § 74 Absatz 6 LNatSchG ist noch nicht in das Internet eingestellt. Damit ist eine gesetzliche Voraussetzung für das Vorkaufsrecht nicht erfüllt. 3. Für die technische Umsetzung des im § 74 LNatSchG verankerten Vorkaufsrechts bedarf es zur einfachen Handhabung der Bereitstellung eines Internetportals. Welche Vorbereitungen wurden dafür getroffen bzw. bis wann beabsichtigt die Landesregierung ein solches Portal einzuführen? Von der Landesregierung wurde eine mehrjährige Vereinbarung mit einem IT-Dienstleister zu Erstellung und Hosting des Internetportals geschlossen. In Zusammenarbeit mit den für die Umsetzung zuständigen Behörden und Vertretern unterschiedlicher Notarkammern wurden eine Anforderungsanalyse erstellt und mit der Erstellung der Software begonnen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Die Landesregierung hat sich im Jahr 2008 gegenüber der Europäischen Union zur Realisierung des Maßnahmenkonzeptes für das EU-Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ verpflichtet, welches einen Erwerb der Kernflächen durch den Naturschutz vorsieht. Welche Konsequenzen hat dies für das ruhende Vertragsverletzungsverfahren der EU? Das EU-Vertragsverletzungsverfahren 2001/5003 wegen unzureichender Meldung des Vogelschutzgebiets „Unterer Niederrhein“ wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2008 eingestellt, nachdem sich das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der EU-Kommission unter anderem zur Erarbeitung eines Maßnahmenkonzepts verpflichtet hatte. Das der EU- Kommission im Jahr 2011 vorgelegte Maßnahmenkonzept sieht vor dem Hintergrund der Sicherung bzw. Erreichung eines guten Erhaltungszustandes der wertbestimmenden Brutund Rastvogelarten unter anderem Maßnahmen zur Erhöhung der Bodenfeuchte vor. Da sich Wiedervernässungsmaßnahmen in der Regel nur auf öffentlichen Flächen umsetzen lassen, wird der Ankauf von Grundstücken zum einen im Rahmen eines LIFE-Projektes gefördert. Daneben erfolgt ein Grundstückserwerb durch das Land selbst, um den Umsetzungsprozess zu beschleunigen. Diese Maßnahmen werden ergriffen, um die naturschutzfachlichen Ziele zu erreichen und so dauerhaft ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3249 3 5. Welche weiteren Naturschutzprojekte können derzeit ebenfalls nicht umgesetzt werden, weil die Voraussetzung zur Umsetzung des § 74 nicht geschaffen worden sind? Keine. Grunderwerb durch das Land ist nicht an das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht gebunden.