LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/325 08.08.2017 Datum des Originals: 07.08.2017/Ausgegeben: 11.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 91 vom 17. Juli 2017 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/170 Lässt die schwarz-gelbe Koalition Fracking im Münsterland zu? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im überwiegenden Teil Nordrhein-Westfalens, insbesondere im Münsterland, haben Unternehmen mit Aufsuchungserlaubnissen ihre Claims abgesteckt: Sie hoffen dort unkonventionelles Erdgas finden zu können. Um dies wirtschaftlich gewinnen zu können ist jedoch der Einsatz des sogenannten Frackings notwendig. Bei diesem Verfahren wird eine Mischung aus Wasser, Sand und verschiedenen Chemikalien unter hohem Druck in die Bohrung gepresst, um so das Gestein aufzubrechen und das Gas gewinnen zu können. Da das Verfahren u.a. den Einsatz von Chemikalien notwendig macht, aber auch so genanntes Lagerstättenwasser, das in tiefen Gesteinsschichten vorkommt, mit an die Oberfläche spült, machen sich Landwirt*innen, Umweltschützer*innen sowie Anwohner*innen Sorgen um den Schutz ihres Grund- und Trinkwassers. Auf Bundesebene wurde Fracking inzwischen im Wasserhaushaltsgesetz deutschlandweit für Schiefergestein und in Kohleflözen vorläufig verboten. Allerdings besteht laut Gesetz die Möglichkeit für insgesamt vier Probebohrungen, die jedoch durch die jeweilige Landesregierung genehmigt werden müssen. Die ehemalige rot-grüne Landesregierung hat sich auf allen Ebenen für ein Fracking -Verbot und den Schutz unseres Trink- und Grundwassers eingesetzt. So wurde im Landesentwicklungsplan für den Schutz des Trink- und Grundwassers sowie der Umwelt Fracking ausgeschlossen . Zudem haben sich SPD und GRÜNE eindeutig gegen Fracking in NRW positioniert und die Zustimmung zu möglichen Probebohrungen in NRW ausgeschlossen. Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag gibt es hingegen keine Aussage zum Fracking. Damit ist die Position der aktuellen Landesregierung zu diesem für die Bürgerinnen und Bürger NRWs wichtigen Themas unklar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/325 2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 91 mit Schreiben vom 9. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung das unter Fracking bekannte Verfahren, das bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas zum Einsatz kommen kann und seine Risiken für die Umwelt? 2. Steht die Landesregierung NRW zu einem absoluten Fracking-Verbot und wird sie daher den Einsatz von Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas sowie wissenschaftliche Probebohrungen in NRW weiterhin ausnahmslos verbieten? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die inzwischen in Kraft getretenen bundesgesetzlichen Regelungen tragen dem derzeit vorliegenden Erkenntnisstand über die mit dem Einsatz der Fracking-Technologie verbundenen Risiken Rechnung und verbieten den Einsatz von Fracking zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl in bestimmten Gesteinen oder in bestimmten Gebieten. Zudem schließt der Landesentwicklungsplan die Gewinnung von Erdgas, welches sich in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten befindet, mittels Einsatz der Fracking-Technologie aus, da die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht abschätzbar ist. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, diese Regelungen und Festlegungen zu ändern oder wissenschaftliche Probebohrungen mit Einsatz der Fracking -Technologie im Sinne der bundesgesetzlichen Regelungen in NRW zuzulassen. 3. Welche Aufsuchungserlaubnisse für Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen gibt es in NRW aktuell? (Bitte Feldnamen, Gebiet, Unternehmen sowie Laufzeit der Erlaubnis angeben) Eine Tabelle mit den erbetenen Informationen und eine Kartendarstellung der Erlaubnisfelder, aus der die überdeckten Gebiete entnommen werden können, sind auf der Internetseite der zuständigen Bergbehörde (Abteilung Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung Arnsberg) über den folgenden Link abrufbar: (https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/e/ erdgasaufsuchung_gewinnung/aufsuchungsfelder/index.php). Derzeit sind folgende Erlaubnisse zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten erteilt (Stand 17.07.2017): Name des Feldes Rechtsinhaber Laufzeitende BarbaraGas PVG GmbH - Resources Services & Management 12.01.2021 CBM-RWTH* RWTH Aachen 05.08.2017 Dasbeck HammGas GmbH & Co. KG 02.09.2018 Haard-Gas Mingas-Power GmbH 07.03.2021 HalternGas Nord PVG GmbH - Resources Services & Management 16.02.2021 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/325 3 Name des Feldes Rechtsinhaber Laufzeitende Hamm-Ost HammGas GmbH & Co. KG 21.09.2017 Hamm-Süd HammGas GmbH & Co. KG 18.11.2017 Hellweg HammGas GmbH & Co. KG 18.11.2017 Herbern-Gas Mingas-Power GmbH 12.01.2018 IBBENBÜREN BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG, Mobil Erdgas-Erdöl GmbH 08.05.2018 MINDEN BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG, Mobil Erdgas-Erdöl GmbH 08.05.2018 Nordrhein- Westfalen Nord Mobil Erdgas-Erdöl GmbH 13.03.2020 Rudolf HammGas GmbH & Co. KG 07.04.2018 WeselGas** Thyssen Vermögensverwaltung GmbH, PVG GmbH - Resources Services & Management * Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken, ** noch nicht rechtskräftig 4. Welche Vorgespräche für die nach dem Wasserhaushaltsgesetz möglichen Probebohrungen mit dem Einsatz von Fracking wurden in NRW bereits geführt? Mit der Landesregierung und der zuständigen Bergbehörde wurden keine Vorgespräche zu diesem Thema geführt. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen des FDP-Fraktionsvorsitzenden Christian Lindner, dass es vorstellbar sei, „dass Schiefergas einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung leisten könnte“1? Die Frage, ob etwas einen Beitrag leisten „könnte“, ist eine technische Frage, die in Teilen der Fachwelt durchaus so gesehen wird. Wie oben bereits ausgeführt, gibt es für die Landesregierung nach Abwägung von Chancen und Risiken keinen Anlass, die bestehenden Regelungen und Festlegungen (siehe Antwort zu Frage 1 und 2) zum Fracking zu ändern. 1 Handelsblatt, Interview: „Aus Angst wird Kapital geschlagen“ vom 07.04.2015