LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3252 25.07.2018 Datum des Originals: 24.07.2018/Ausgegeben: 30.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1201 vom 19. Juni 2018 der Abgeordneten Lisa Kapteinat SPD Drucksache 17/2948 Regionale Fachberatung sichern Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Um eine flächendeckende regionale Fachberatung für Flüchtlinge zu gewährleisten, bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen Verbände und Organisation bei dem Betreiben von Beratungsstellen, Psycho-Sozialen-Zentren, dezentralen Beschwerdestellen etc. Aufgrund der Art der Förderung ist es den Trägern leider nicht möglich langfristig zu planen, da ein Antrag jedes Jahr neu bewilligt werden muss. Eine qualitative und inhaltliche Entwicklung benötigt eine langfristige Planungssicherheit. Zusätzlich geraten die Mitarbeiter/innen momentan in prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Zusätzlich sehen sich die Mitarbeiter/innen vor immer komplexeren Aufgaben, da die Fragen der Geflüchteten weit über die Anliegen der Erstversorgung hinausgehen. Um die Integration der Geflüchteten zu begleiten, insbesondere auch mit Blick auf berufliche, schulische und wohnliche Perspektiven, bedarf es der Vernetzung. Vernetzung braucht Zeit, Kontinuität, Planbarkeit und Verbindlichkeit. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1201 mit Schreiben vom 24. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Ist ein Ausbau der Fördermittel vorgesehen? 2. Ist eine längere Förderung von mehr als einem Jahr geplant? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3252 2 Bei den in der Kleinen Anfrage genannten Fördermitteln handelt es sich um freiwillige finanzielle Leistungen des Landes. Vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers beabsichtigt die Landesregierung, das Förderprogramm „Soziale Beratung von Flüchtlingen“ auch im Jahr 2019 fortzusetzen. Nach den Plänen der Landesregierung sollen für das Förderprogramm im Jahr 2019 Haushaltsmittel in einem so ausreichenden Umfang vorgesehen werden, dass es zu keinem Substanzverlust gegenüber dem seit dem Jahr 2017 erreichten Ausbau kommen wird. Ferner ist eine Ermächtigung zum Eingehen entsprechend hoher Verpflichtungen mit Bindung für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehen.