LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3258 26.07.2018 Datum des Originals: 25.07.2018/Ausgegeben: 31.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1204 vom 1. Juni 2018 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/2951 Plant die Landesregierung eine Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG)? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In vielen Kommunen und hier insbesondere in den Stärkungspaktkommunen, so auch in Oberhausen, läuft das Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2019. Die Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) sind hierfür eine wichtige Grundlage. Die Landesregierung hat angekündigt das GFG zu verändern. Dies hätte unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf die Einnahmen der Kommunen. Dies betrifft auch den Haushalt der Stadt Oberhausen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1204 mit Schreiben vom 25. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie der Ministerin für Schule und Bildung wie folgt: 1. Welche Änderungen plant die Landesregierung im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)? Hierzu wird auf die am 03. Juli 2018 von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte für einen Entwurf eines Gemeindefinanzierungsgesetzes 2019 verwiesen. Die Eckpunkte wurden dem Landtagspräsidenten am 04. Juli 2018 übermittelt (Vorlage 17/960) und befinden sich zurzeit in der Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3258 2 2. Welche dieser Änderungen hat Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte 2019? 3. Wann werden konkrete Zahlen vorliegen, die die Kommunen für die Planung der Haushalte 2019 nutzen können? 4. Wird seitens der Landesregierung ausgeschlossen, dass die Stadt Oberhausen weniger Mittel aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) erhält, als im Rahmen der bisherigen Orientierungsdaten angenommen? Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet. Das Gemeindefinanzierungsgesetz hat alljährlich Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen. Die Modellrechnung zum Kommunalen Finanzausgleich 2019 wird voraussichtlich nach Ablauf der Referenzperiode, das heißt nach dem 30. September 2018, veröffentlicht. Vorher wird eine sogenannte „Arbeitskreisrechnung“ gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden herausgegeben und voraussichtlich in der 30. Kalenderwoche vorliegen. Dieser Rechnung werden Zuweisungsbeträge für die angefragte Stadt auf der Basis der gegenwärtig verfügbaren Daten aus der Mai-Steuerschätzung zu entnehmen sein.