LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3269 26.07.2018 Datum des Originals: 25.07.2018/Ausgegeben: 31.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1198 vom 22. Juni 2018 der Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer, Ellen Stock und Jürgen Berghahn SPD Drucksache 17/2945 Was unternimmt die Landesregierung um die Finanzierung von medizinischen Rehabilitationsleistungen zu sichern? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Medizinische Rehabilitationsleistungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Wiederherstellung von Fähigkeiten nach einer Erkrankung. Dabei können körperliche Schädigungen behoben, abgemildert oder die Folgen beseitigt werden. Um dies zu erreichen, arbeiten verschiedene Fachrichtungen eng zusammen, um für jeden Patienten einen individuellen Therapieplan zu erstellen, der auf der persönlichen Situation, den individuellen gesundheitlichen Einschränkungen und Krankheiten zugeschnitten ist. Durch die Leistung können medizinische Rehabilitationsleistungen helfen Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Laut eines aktuellen Gutachtens der Aktiva Beratung im Gesundheitswesen GmbH sind Rehabilitationskliniken im Allgemeinen von den gesetzlichen Krankenversicherungen langfristig chronisch unterfinanziert. Dies bedroht die Existenz von Rehabilitationskliniken. Denn im Gegensatz von Krankenhäusern gibt es keine Zuschüsse für Instandhaltungen oder Neuanschaffungen und keine staatlichen Förderprogramme für Pflegepersonal und Hygiene für Rehabilitationskliniken. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1198 mit Schreiben vom 25. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Wie viele Rehabilitationskliniken gibt es in NRW? Im BAR-Verzeichnis (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.) von stationären Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation sind für Nordrhein-Westfalen 144 Rehabilitationskliniken aufgeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3269 2 2. Inwieweit sind Sanierungsprobleme bei Rehabilitations-kliniken in NRW bekannt? Hierüber liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 3. In welcher Art existieren Landesförderprogramme zur Unterstützung von Rehabilitations-Kliniken? (Bitte mit genauer Betitelung des Förderprogramms und der Fördersummen) Es existieren weder bundes- noch landesrechtliche Verpflichtungen zur Unterstützung von Rehabilitationskliniken im Rahmen von Förder-programmen. 4. Inwieweit setzt sich die Landesregierung im Bundesrat für die Pflicht zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen zwischen Kostenträgern und Reha- Einrichtungen ein? Über die Regelungen der §§ 111 f SGB V hinaus hält die Landesregie-rung gesetzlichen Interventionen in diesem Zusammenhang nicht für zielführend, sondern befürwortet freiwillige konsentierte Vereinbarungen im Rahmen der Selbstverwaltung. 5. Auf welche Weise setzt sich das Land NRW für eine gesicherte Finanzierung von Rehabilitationskliniken ein? Die Vergütungen werden zwischen Trägern der Rehabilitationsein-richtungen und den Krankenkassen vereinbart. Kommt keine Einigung zustande, wird eine entsprechende Vereinbarung durch die Landes-schiedsstelle festgesetzt (§ 111 Abs. 5 i.V m. § 111 b SGB V). Das Land Nordrhein-Westfalen ist dabei nicht beteiligt und kann daher auch keinen Einfluss auf die Vergütungshöhe nehmen.