LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3281 30.07.2018 Datum des Originals: 26.07.2018/Ausgegeben: 02.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1146 vom 14. Juni 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/2859 Wie ist der Stand der Strafverfahren im Zusammenhang mit der „Ende-Gelände“-Aktion im Hambacher Forst im November 2017? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 05.11.2017 drangen im Verlauf einer „Ende Gelände“-Aktion ca. 1330 Störerinnen und Störer in den Tagebau Hambach ein. Im Zuge der Polizeimaßnahmen gegen die Störer wurden 149 Personen in Gewahrsam genommen und die restlichen Störer im Tagebau festgesetzt . Die versuchte Identitätsfeststellung der in Gewahrsam genommen und festgesetzten Personen verlief laut Bericht der Landesregierung vom 21.11.2017 reihenweise erfolglos, so dass die Störaktion für viele Störer keine strafrechtlichen Konsequenzen hatte. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1146 mit Schreiben vom 26. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Bei wie vielen der 149 Personen, die in Gewahrsam genommen wurden, und der restlichen im Tagebau festgesetzten Personen konnten seit dem Bericht der Landesregierung die Identität festgestellt werden? Am Einsatztag wurden neun der insgesamt 149 Personen der Gefangenensammelstelle des Polizeipräsidiums Aachen zugeführt. Von diesen neun Personen konnte eine Person identifiziert werden. Der Zentralstelle für Identifizierungsmaßnahmen in Linnich wurden die weiteren 140 Personen zugeführt, von denen acht Personen identifiziert werden konnten. 2. Bei wie vielen Personen konnte die Identität dann insgesamt festgestellt werden? Insgesamt konnte die Identität von 20 Beschuldigten festgestellt werden, die in Strafverfahren im Zusammenhang mit der Aktion „Ende Gelände“ aufgetreten sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3281 2 3. Wie viele Strafverfahren wurden im Zusammenhang mit der Störaktion im November 2017 eingeleitet? 4. Wie viele Strafverfahren sind seitdem abgeschlossen oder eingestellt worden? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet: Die Staatsanwaltschaft Aachen hat anlässlich der Protestaktion am 5. November 2017 im Hambacher Forst und am Tagebau Hambach 999 Ermittlungsverfahren eingeleitet, von denen bislang 985 abgeschlossen oder eingestellt worden sind. 5. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den reihenweise erfolglosen Identitätsfeststellungen für zukünftige Störaktionen? Die Einsatzmaßnahmen wurden umfangreich nachbereitet und die Schwierigkeiten bei der Identitätsfeststellung gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft analysiert. Bei Tatverdächtigen, deren Identität nicht feststeht, wird durch die zuständige Staatsanwaltschaft konsequent die Möglichkeit der gerichtlichen Vorführung geprüft. Seit dem 01.01.2018 wurden bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Hambacher Forst insgesamt 15 Beschuldigte durch die Polizei vorgeführt. In 13 Fällen wurde durch die zuständigen Gerichte eine Untersuchungshaft angeordnet, zwei Beschuldigte gaben vor dem Haftrichter ihre Personalien bekannt und wurden entlassen. Das Polizeipräsidium Aachen hat mit der Staatsanwaltschaft Aachen Absprachen über die Durchführung von Identifizierungsmaßnahmen bei Straftaten im Zusammenhang mit dem im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Aachen liegenden Bereich des rheinischen Braunkohlereviers getroffen. Darüber hinaus prüfen das Polizeipräsidium Aachen und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen derzeit alternative Methoden, um Identifizierungen in vergleichbaren Fällen zu ermöglichen. Ziel ist, Straftäter (auch bei niederschwelligen Delikten) möglichst zweifelsfrei zu identifizieren sowie potentielle Störer durch Herausheben aus der Anonymität von gefahrenträchtigem bzw. strafrechtlich relevantem Verhalten abzuhalten und durch Datenspeicherung bei erneuter Straffälligkeit ein Wiedererkennen zu ermöglichen.