LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3283 30.07.2018 Datum des Originals: 27.07.2018/Ausgegeben: 02.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1128 vom 12. Juni 2018 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/2840 Breitbandausbau an Schulen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nordrhein-Westfalen liegt als Flächenland an der Spitze bei der Versorgung mit Breitbandanschlüssen mit einem Versorgungsgrad von über 83 Prozent (Anschlüsse ab 50 MBit/s). Gleichzeitig ist NRW aber nur im Mittelfeld bei der Zahl der Glasfaseranschlüsse. Das Land NRW betont nicht zuletzt auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums den Willen zum Breitbandausbau , gerade auch für Schulen (https://www.wirtschaft.nrw/breitband-nordrhein-westfalen ). Im April 2018 hat NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Pinkwart seinen Gigabit-Masterplan angekündigt . Demnach sollen Geschäftsstellen, die bei den Bezirksregierungen eingerichtet werden , Städte und Kreise beim Ausbau des Gigabit-Netzes begleiten. Angekündigt wurden in diesem Zusammenhang auch entsprechende Planungen mit Blick auf die Breitbandanbindung von Schulen. Gerade für eine zeitgemäße schulische Ausbildung ist dies natürlich von großer Bedeutung. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1128 mit Schreiben vom 27. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Landesregierung Ziel der Landesregierung ist es, Nordrhein-Westfalen bis 2025 flächendeckend mit Gigabit- Netzen auszustatten. Bis spätestens 2022 werden wir alle Schulen in Nordrhein-Westfalen anschließen. Das hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie mit den führenden Telekommunikationsunternehmen und -verbänden Anfang Juli im Rahmen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3283 2 des GigabitGipfel.NRW vereinbart. Der eigenwirtschaftliche Ausbau ist der Treiber für die Schaffung gigabitfähiger Netze. Wo dieser nicht möglich ist, unterstützt das Land mit Fördermitteln . Das Bundesprogramm für den Breitbandausbau war bisher kompliziert und langwierig, u.a. aufgrund der Zweistufigkeit des Verfahrens. Von der Antragstellung beim Bund über die Durchführung des Ausbauvorhabens bis zur Mittelauszahlung der Kofinanzierung durch das Land sind mehrere zeitaufwändige Schritte zu durchlaufen. Die Mittelauszahlung steht dabei am Schluss und ist auch davon abhängig, dass die Kommunen die bewilligten Beträge auch tatsächlich zeitnah abrufen. Der Abfluss von Fördermitteln beim Land sagt daher nur bedingt etwas über den Fortschritt der Vorhaben aus. Im Rahmen unserer Digitalstrategie haben wir den GigabitMasterplan.NRW entwickelt, mit dem wir den Ausbau der digitalen Infrastruktur schnellstmöglich vorantreiben. Für die Schulen setzen wir je nach Ausgangslage verschiedene Maßnahmen zum Breitbandausbau um: Die führenden Netzbetreiber und Branchenverbände unterstützen das Ziel, bis 2022 alle Schulen in Nordrhein-Westfalen anzuschließen, und intensivieren den eigenwirtschaftlichen Ausbau. Wir erhalten von ihnen die Ausbauziele für Schulen bis 2021, so dass unsere strategische Planung der Förderung in Ergänzung zu den eigenwirtschaftlichen Vorhaben gewährleistet wird. Schulen, die bereits in Förderprojekten des Bundesprogramms für den Breitbandausbau liegen, profitieren von der Beschleunigung der Projektabwicklung durch die neu aufgestellten Geschäftsstellen Gigabit.NRW und das neu eingerichtete Qualitätsmanagement für die Förderung. Schulen, die künftig in Förderprojekten des Bundesprogramms für den Breitbandausbau liegen, profitieren von den Vereinfachungen der Novelle der Bundesrichtlinie, die auch auf nordrhein-westfälische Anregungen zurückzuführen sind. Die für den Sommer geplante Landesrichtlinie ermöglicht Schulträgern, Fördermittel für Gigabitanbindung ihrer Schulen abseits der Flächenprogramme zu erhalten. Im Rahmen der Programme des Umweltministeriums werden Schulen im ländlichen Raum, die in den Ausbaugebieten der Förderprojekte liegen, gefördert. Mit dem Programm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ ist ein gigabitfähiger Anschluss ab der Grundstücksgrenze förderfähig. Alle Schulträger werden systematisch von den Geschäftsstellen Gigabit.NRW über digitale Anschlussmöglichkeiten beraten. 1. Welche Förderprojekte des Landes dienen dem Breitbandausbau für Schulen in NRW (aufgeschlüsselt nach zurückliegenden, aktuellen und geplanten Förderprojekten mit Angaben zu Höhe und Mittelabruf)? Von den Förderprogrammen für den Breitbandausbau in der Fläche profitieren die jeweils dort ansässigen Schulen in Nordrhein-Westfalen. Das sind das Bundesprogramm für den Breitbandausbau , kofinanziert durch das Land, und die Programme für den ländlichen Raum. Die Planung zukünftiger Förderprojekte liegt bei den Kommunen, die dabei von Gigabit.NRW gezielt unterstützt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3283 3 2. Wie wird eine Förderung des Breitbandausbaus an Schulen entsprechend des von Minister Prof. Dr. Pinkwart vorgestellten Gigabit-Masterplans aussehen (Bitte Angaben zu Förderbedingungen, Förderbegünstigten, Förderhöhe und Zeitraum)? 3. Wie genau erfolgt die auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums ab Frühjahr 2018 angekündigte Unterstützung der digitalen Erschließung der NRW-Schulen? 5. Wann legt die Landesregierung konkrete Förderbedingungen vor (bitte mit möglichst genauer Zeitangabe)? Die Fragen 2, 3 und 5 werden zusammenfassend beantwortet. Zur Erreichung des Ziels, die Schulen mit einer gigabitfähigen Infrastruktur für den digitalen Wandel fit zu machen, haben wir den GigabitMasterplan.NRW aufgesetzt: Als Resultat des GigabitGipfel.NRW erarbeiten Land, Netzbetreiber und Verbände mit der kommunalen Ebene und den Kammern zurzeit die Eckpunkte für den „Aktionsplan Schule“. Durch die Zusammenarbeit aller relevanten Akteure werden sowohl das Förderprogramm-Management als auch der eigenwirtschaftliche Ausbau gleichermaßen Beiträge zur notwendigen digitalen Erschließung der Schulen in Nordrhein-Westfalen leisten. Alle Maßnahmen des Masterplans Gigabit.NRW, insbesondere die Einrichtung der Geschäftsstellen Gigabit.NRW und die Umsetzung des „Aktionsplan Schule“, beschleunigen den dringend notwendigen gigabitfähigen Breitbandausbau an Schulen. Die Geschäftsstellen Gigabit .NRW beraten mit dem Service „Digitale Infrastruktur für Schulen“ die Schulträger in Kooperation mit der Medienberatung NRW zur technischen Infrastruktur: Breitbandanschluss mit Gigabitkapazität aller Schulen, Netzinfrastruktur auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden . Die Geschäftsstellen gehen aktiv auf alle Kommunen zu und informieren sie über Fördermöglichkeiten. Sie unterstützen die Schulträger umfassend bei der Beantragung und Abwicklung von Breitbandförderprojekten sowie bei der Beantragung von schul- oder technikbezogenen Förderprogrammen. 4. Welche Förderungen wird es im Rahmen des Gigabit-Masterplans besonders für Kommunen im ländlichen Raum geben? Grundsätzlich profitieren alle Kommunen und Schulträger gleichberechtigt von den Förderprogrammen zum Breitbandausbau in der Fläche und den Maßnahmen des GigabitMasterplan .NRW. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz bietet darüber hinaus im Rahmen des NRW-Programms "Ländlicher Raum 2014-2020" eine Förderung zum Ausbau der Breitband-Infrastruktur in den Wohn- und Mischgebieten des ländlichen Raums an und setzt dafür Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Landesanteil der Digitalen Dividende II ein. Förderanträge, die Schulen und andere Bildungseinrichtungen beinhalten, erhalten im Rahmen des landesweiten Rankings Zusatzpunkte.