LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3288 30.07.2018 Datum des Originals: 26.07.2018/Ausgegeben: 02.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1209 vom 28. Juni 2018 der Abgeordneten Britta Altenkamp, Hannelore Kraft, Thomas Kutschaty und Frank Müller SPD Drucksache 17/2969 Schwarz-gelbe Koalition nach einem Jahr endlich in der Realität angekommen - Wie steht die Landesregierung zur negativen Personalprognose des Polizeipräsidiums Essen/ Mülheim? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Landtagswahlkampf wurde seitens der nun regierungstragenden Parteien von CDU und FDP die Innere Sicherheit zum Schwerpunktthema gemacht. Insbesondere der Personalstärke der Polizei wurde dabei ein breiter Raum eingeräumt. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP heißt es noch. „Die Verteilung der Polizeikräfte auf die Kreispolizeibehörden werden wir optimieren, um bestmögliche Sicherheit im ländlichen Raum, als auch in den Ballungsgebieten sicherzustellen.“ (Seite 59 des Koalitionsvertrages). Seitdem wurde insbesondere in den Metropolen des Landes immer wieder die Sorge der verantwortlichen Stellen in den Polizeipräsidien laut, dass ein Abbau der Polizeistellen und eine schleichende Verlagerung der Polizeikräfte in den ländlichen Raum erfolge. In der Essener Lokalausgabe der NRZ vom 23. Juni wird nun unter der Überschrift „Polizei sieht ihre Präsenz in Gefahr“ die Sorge des Präsidenten des Polizeipräsidiums Essen/ Mülheim zum Ausdruck gebracht, „dass die Behörde zum 1. September unterm Strich schlechter dastehen wird“.1 Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei für Essen und Mülheim wird in dem benannten Artikel wie folgt zitiert: „Auf dem Papier haben wir zwar ein Plus an Stellen, doch wir werden effektiv weniger Polizisten haben.“ 1 https://www.nrz.de/staedte/essen/personalnot-polizei-essen-siehtihre -praesenz-in-gefahr-id214662607.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3288 2 Da Ungleiches auch ungleich behandelt werden muss, trifft die Landesregierung die besondere Verantwortung, die Anstrengungen der Polizeibeamtinnen und -beamten insbesondere in den Großstädten angemessen zu unterstützen und so zu einer dauerhaften Reduzierung der Kriminalitätszahlen beizutragen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1209 mit Schreiben vom 26. Juli 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Personalzuweisungen werden im Jahr 2018 im Rahmen des jährlichen Nachersatz- und Versetzungsverfahrens an das Polizeipräsidiums Essen/ Mülheim erfolgen? Die BKV 2018 sieht für das Polizeipräsidium Essen (PP Essen) 1850,45 Planstellen für Beamtinnen und Beamte sowie 260,50 Stellen für Regierungsbeschäftigte vor. Im Vergleich zur BKV des Jahres 2017 stellt dies im Beamtenbereich einen Zuwachs von 19,19 Planstellen sowie im Tarifbereich einen Zuwachs von 20,46 Stellen dar. Mithin sieht die BKV 2018 für das PP Essen somit im Vergleich zur BKV 2017 insgesamt 39,65 Planstellen/Stellen mehr vor. In meinem ergänzenden Bericht zur Information der Mitglieder des Innenausschusses vom 12. Juli 2018 zum Tagesordnungspunkt „Änderung der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) der Polizei im September 2018“ der Sitzung des Innenausschusses am 5. Juli 2018 habe ich diesen Zuwachs ebenfalls dargestellt. 2. Welche Personalabgänge sind seit dem 1. September 2017 im Polizeipräsidium Essen/Mülheim zu verzeichnen gewesen (Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Gründen, Prognose bis zum nächsten Nachersatz- und Versetzungsverfahrens)? Seit dem 1. September 2017 verzeichnete das PP Essen ausweislich der hier zur Verfügung stehenden Auswertungen insgesamt 64 Personalabgänge im Beamtenbereich, welche sich wie folgt aufschlüsseln: Ruhestand Sonstige 62 2 Im Nachersatzverfahren 2017 wurden dem PP Essen 54 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte zugewiesen, 35 Beamtinnen und Beamte davon zur Kompensierung der prognostizierten Zurruhesetzungen. 3. Wie sieht die Stellenprognose der Landesregierung für das Polizeipräsidium Essen/Mülheim aus (Bitte detailliert aufschlüsseln, insbesondere die Kompensation der Abgänge durch Pensionierungen und Versetzungen)? Informationen zum Planstellen-IST stehen auch in diesem Jahr erst mit Abschluss des Nachersatzverfahrens zum 1. September 2018 und der anschließenden Datenerhebung zum Stichtag 1. Oktober 2018 voraussichtlich ab Ende Oktober zur Verfügung. Die BKV 2018 sieht für das PP Essen im Vergleich zur BKV 2017 insgesamt 39,65 Planstellen/Stellen mehr vor. Insoweit verweise ich zum jetzigen Zeitpunkt auf meine Antwort zu Frage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3288 3 4. Wie will die Landesregierung die besonderen Anforderungen im Polizeipräsidium Essen/Mülheim (zum Beispiel: ständig steigende Zahl von Demonstrationen, konsequentes Vorgehen gegen die Clankriminalität, effektive Videoüberwachung am Rheinischen Platz in Essen, Sicherung bestimmter Gebäude wie zum Beispiel der alten und neuen Synagoge) angemessen unterstützen? Straftaten werden durch die Polizei NRW konsequent verfolgt. Die zur Verfügung stehenden rechtlichen Befugnisse werden hierbei umfassend ausgeschöpft. Soweit im Einzelfall erforderlich, werden durch die Polizeibehörden Ermittlungsgruppen eingerichtet. Zur Verbesserung der Erkenntnislage und Aufhellung von Kriminalitätsstrukturen führen die Polizeibehörden strategische und operative Auswertungen durch. Das LKA NRW unterstützt hierbei und gewährleistet darüber hinausgehend einen überregionalen, länder- und staatenübergreifenden Informationsaustausch. Personal wird allen Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen nach einem einheitlichen Maßstab und belastungsorientiert zugewiesen, wobei das Kriminalitäts- und Unfallgeschehen der zurückliegenden Jahre Berücksichtigung findet. Über die spezifische Verwendung des zugewiesenen Personals entscheiden die Kreispolizeibehörden eigenverantwortlich unter Berücksichtigung behördenstrategischer Schwerpunktsetzung und aktueller sicherheitsrelevanter Aspekte. Die Kreispolizeibehörden führen diesbezüglich fortlaufend eine Analyse und Prüfung der Örtlichkeiten auf die Erforderlichkeit hoheitlichen Handels durch. Dem einsatztaktischen Grundsatz folgend, dass Schwerpunkte gesetzt werden müssen, wurden für einige Kriminalitätsbrennpunkte besondere Lagebilder erstellt und u. a. umfangreichere Präsenzkonzeptionen entwickelt bzw. auch ständig fortgeschrieben. Soweit Kreispolizeibehörden zur Aufgabenwahrnehmung im Einzelfall zusätzliche Personalressourcen benötigen, wird hierüber gesondert entschieden. Zur Bekämpfung der Clankriminalität führt das Polizeipräsidium Essen zusammen mit weiteren Sicherheitspartnern Maßnahmen im Rahmen der Präsenzkonzeption „Gemeinsam Aktiv“ durch. Hierzu werden dem Polizeipräsidium Essen unter anderem Kräfte der Bereitschaftspolizei verbindlich zugewiesen. Die Anzahl der in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehenden Kräfte wurde durch Erlass des Innenministeriums im Laufe dieses Jahres um eine Einsatzgruppe (12 Beamtinnen und Beamte) erhöht. Zur Einsatzbewältigung stehen vor diesem Hintergrund nunmehr bis zu 50 Beamtinnen und Beamte der Bereitschaftspolizei anlassbezogen zur Verfügung.