LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3289 30.07.2018 Datum des Originals: 27.07.2018/Ausgegeben: 02.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1176 vom 18. Juni 2018 der Abgeordneten Matthi Bolte-Richter und Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2900 IT- und Datensicherheit im Mittelstand – Guter Rat oder Kabelsalat? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Zukunft des Mittelstands ist digital: Produktions- und Arbeitsprozesse werden digitalisiert. Kunden wünschen sich individualisierbare Produkte, schnellere Lieferungen und frühzeitige Aussagen über Kosten und Wartezeiten. Neue Möglichkeiten bei der Entwicklung von Produkten und Geschäftsmodellen, die Erschließung neuer Märkte und die Steigerung der Effizienz in den Geschäftsabläufen bieten große Potenziale. Die Chancen der Digitalisierung für die Zukunftsfähigkeit der einzelnen Unternehmen und Betriebe können aber – gerade in einer wissensbasierten Ökonomie wie der Bundesrepublik – nur dann genutzt werden, wenn die einzelnen Betriebe ihr Know-How schützen und das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartner durch ein hohes Maß an IT- und Datensicherheit erhalten. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1176 mit Schreiben vom 27. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung Die Schutzbedürftigkeit des Knowhows der mittelständischen Wirtschaft bedingt, dass Unternehmen sich in Fragen der IT- und Datensicherheit eigene Kompetenzen aneignen müssen und sich von vertrauenswürdigen Dritten unterstützen lassen. Die Maßnahmen zum Schutz der IT-Infrastruktur eines Unternehmens erfordern zudem eine geeignete Qualifikation der Beteiligten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3289 2 Die Landesregierung greift den Beratungsbedarf der kleinen und mittleren Unternehmen daher in verschiedenen Maßnahmen auf und ergänzt damit das am Markt verfügbare Angebot. 1. Welche – sowohl allgemeine als auch einzelbetriebliche – Beratungsangebote bzw. Beratungsstrukturen in Fragen der IT- und Datensicherheit stehen den kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung? (Bitte nach Regionen, Trägern und Zielgruppen aufgliedern) 2. Wie viele Unternehmen wurden durch die unter Frage 1 abgefragten Angebote in den vergangenen fünf Jahren erreicht? (bitte nach Jahren, Branchen und Betriebsgrößen aufgliedern) 4. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Förderung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen? (Bitte geplante Maßnahmen einzeln auflisten, an wen sie sich richten und angeben mit welchem finanziellen und personellen Aufwand jeweils geplant wird.) Die Fragen 1, 2 und 4 werden zusammen beantwortet: Beratungsleistungen für die IT- und Datensicherheit sind Dienstleistungen, die am Markt von vielen Unternehmen angeboten werden. Diese Angebote können durch öffentliche Institutionen gegebenenfalls ergänzt werden, wenn diese Ergänzungen nicht wettbewerbsverzerrend wirken. Die auch für die mittelständische Wirtschaft verfügbaren Beratungsangebote zur IT- und Datensicherheit sind vielfältig. Innovationsgutschein Digitalisierung Bei den im Juni 2017 erstmals eingeführten Digitalisierungsgutscheinen steht die Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie die Stärkung der IT- Sicherheit von KMU im Fokus. Hierbei werden bis zu 10.000 EUR für die Analyse und bis zu 15.000 EUR für die Umsetzung zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen. 2017 wurden 75 Digitalisierungsgutscheine bewilligt. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) hat dem Projektträger Jülich für den 2018 geöffneten Aufruf insgesamt 2,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung Im Rahmen des RWP-Beratungsprogramms, das über die NRW.BANK abgewickelt wird, können kleine und mittlere Unternehmen auch in Fragen der IT-Sicherheit einen anteiligen Beratungskostenzuschuss in Höhe von bis zu 6.000 EUR erhalten. Industrie- und Handelskammern (IHK) Die Industrie- und Handelskammern in NRW (IHK) haben zudem mit dem Sicherheitstag NRW 2017 ein zentrales Forum etabliert, um Unternehmen über die neuesten Entwicklungen zu informieren und sie „cyberready“ zu machen. Das Beratungsangebot wird über alle Fachbereiche intensiv in Anspruch genommen. So hat allein das Inkrafttreten der EU- Datenschutzgrundverordnung zu stark erhöhtem Beratungsbedarf im konkreten Fall wie auch darüber hinaus zur umfassenderen Implementierung digitaler Sicherheitskonzepten bei KMU geführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3289 3 Handwerk-Digital.NRW Das Projekt „Handwerk-Digital.NRW“, für das 2018 bis 2020 eine Million Euro in den Landeshaushalt eingestellt sind, wird Werkstatt und Netzwerk für die Digitalisierung des Handwerks werden, wobei auch Angebote zum Thema IT-Sicherheit aufgegriffen werden. DWNRW-Hubs Die DWNRW-Hubs bearbeiten das Thema IT-Sicherheit in vielfältigen regionalen Veranstaltungsformaten und Pitches, bei denen Start-ups aus dem Bereich der IT-Sicherheit mit kleinen und mittleren Unternehmen vernetzt werden und in einen Dialog kommen. Eine Übersicht der verschiedenen Acceleratoren und Netzwerke befindet sich auf der Website https://accelerate.nrw/ . 3. Wie bewertet die Landesregierung das Verhältnis zwischen Beratungsbedarf von kleinen und mittleren Unternehmen in Bezug auf IT- und Datensicherheit und dem existierenden Beratungsangebot? (Bitte hinsichtlich der einzelnen Branchen und nach Betriebsgröße differenzieren.) Nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) gibt es bislang keine fundierte Auswertung, die explizit das Verhältnis zwischen dem Beratungsbedarf von kleinen und mittleren Unternehmen hinsichtlich der IT- und Datensicherheit und des existierenden Beratungsangebots analysiert. Die Landesregierung geht davon aus, dass der Informationsund Beratungsbedarf steigen wird und greift die Verbesserung der IT-Sicherheit für den Mittelstand daher explizit in der Strategie für ein digitales Nordrhein-Westfalen auf. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Rolle von Start-ups mit Blick auf die Erhöhung der IT- und Datensicherheit bei kleinen und mittleren Unternehmen? Nach Untersuchungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) spielen Startups eine wichtige Rolle für die digitale Transformation des Mittelstands. Die Forscher des IfM Bonn konnten zeigen, dass Mittelständler durch die Vernetzung und Kooperation mit jungen Start-ups Zugänge zu neuen Technologien und Know-How erhalten und für erforderliche Umsetzungen im eigenen Unternehmen sensibilisiert werden. Dies bezieht sich auch auf Fragen der IT- und Datensicherheit. Die Landesregierung unterstützt und fördert diesen Austauschprozess und die Kooperation zwischen Mittelstand und Start-ups gezielt mit den DWNRW-Hubs, die an sechs Standorten in Nordrhein-Westfalen aktiv sind. Zudem sind hier auch die regionalen Hubs Garage 33 und Founders Foundation aktiv.