LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3304 31.07.2018 Datum des Originals: 27.07.2018/Ausgegeben: 03.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1188 vom 21. Juni 2018 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/2921 Kompatibilität islamischer Konventionen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit der illegalen Grenzöffnung 2015 ist die Problematik der Einwanderung aus kulturfremden und in erster Linie islamisch geprägten Regionen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Neben den bekannten sexuellen Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln kommt es immer wieder zu Messer-Attacken1 und Vergewaltigungen durch Migranten aus islamischen Herkunftsländern. Christian Walburg, Kriminologe an der Universität Münster sagte der Süddeutschen Zeitung gegenüber: „Besonders bei Taten aus Gruppen heraus und im öffentlichen Raum sind Flüchtlinge überproportional vertreten […]. [Dabei] richte sich die sexuelle Gewalt tatsächlich häufiger gegen einheimische Frauen.“2 Die Ethnologin und Leiterin des Forschungszentrums Globaler Islam an der Frankfurter Goethe-Universität Susanne Schröter stellte nach dem Fall der getöteten Susanna aus Mainz fest, dass es sich nicht länger um Einzelfälle handele. 1 https://www.nrz.de/politik/polizei-in-nrw-warnt-vor-immer-mehr-messer-attacken-id213731789.html (12.06.2018; 13:55). 2 http://www.sueddeutsche.de/panorama/straftaten-was-die-zahlen-der-sexualdelikte-durchfluechtlinge -verraten-und-was-nicht-1.3671964 (12.06.2018; 12:45). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3304 2 Auch weniger gewalttätige Handlungen, wie beispielsweise die Verweigerung eines Handschlags durch einen Muslim einer Frau gegenüber, erregen immer wieder öffentliche Empörung.3 4 Der Kriminalwissenschaftler Christian Pfeiffer veröffentlichte eine Studie zur Zuwanderkriminalität. Die Studie, vom Bundesfamilienministerium in Niedersachsen in Auftrag gegeben, beruht auf Befragungen, die vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) seit dem Jahr 2015 durchgeführt wurden. Einem Welt-Artikel5 zufolge findet man in Kapitel 4, Unterpunkt 1 unter „Extremismus und fundamentalistischer Islamismus“ Ergebnisse brisanten Inhalts. So äußern sich muslimische Schülerinnen und Schüler überwiegend zustimmend zu islamistischer Gewalt und zu islamistischem Terror. Die Aufgabe von Schule und Lehrkräften ist die Erziehung junger Menschen zu eigenständigen und vor allem demokratischen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. Hierzu hat das Land Nordrhein-Westfalen zahlreiche Angebote geschaffen, um schulformübergreifend Jugendliche zu erreichen. In Anbetracht der eingangs geschilderten gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen, welche insbesondere in den schulischen Bereich niedersickern, erweist sich die Forderung nach präventiven Maßnahmen in Bezug auf den Umgang mit islamischen Konventionen im schulischen Betrieb als erforderlich. Zu den herkömmlichen islamischen Konventionen zählen, a) Nicht-Gleichberechtigung von Mann und Frau, b) hierarchische Höherstellung des islamischen Rechts, c) Bestrafung und schwere gesellschaftliche Diskriminierung bei Abwendung vom Glauben. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1188 mit Schreiben vom 27. uli 2018 namens der Landes im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung teilt die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage erfolgten Äußerungen nicht. 1. Sind der Landesregierung Fälle von Auswirkungen der oben benannten islamischen Konventionen an nordrhein-westfälischen Schulen bekannt? (Gebeten wird um eine Auflistung nach Schulform und Jahrgangsstufe) Die Bezirksregierungen haben dem Ministerium hierzu keine besonderen Vorkommnisse berichtet. 3 http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/warum-manche-muslime-den-handschlagverweigern -14349129.html (12.06.2018; 13:10). 4 https://www.welt.de/politik/deutschland/article174627704/Muslimischer-Polizist-verweigert-Kollegin- Handschlag-1000-Euro-Strafe.html (12.06.2018; 13:45). 5 https://www.welt.de/politik/deutschland/article172327527/Kriminalitaetsstudie-Islamistische- Tendenzen-im-Klassenzimmer.html (12.06.2018; 13:30). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3304 3 2. Auf welche Weise wurden diese Fälle geahndet? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche Aufklärungsarbeit wird an den nordrhein-westfälischen Schulen in Anbetracht der oben benannten islamischen Konventionen betrieben? Gesellschaftliche, politische und religiöse Themen werden an nordrhein-westfälischen Schulen in differenzierter Weise im Unterricht behandelt. Dies schließt eine kritische und reflektierte Auseinandersetzung mit dem Unterrichtsinhalt ein. Grundsätzliches Ziel des Unterrichtes ist es, dass Schülerinnen und Schüler zur Formulierung eines eigenen Standpunktes befähigt werden. Diesem Anspruch wird auch der islamische Religionsunterricht gerecht. Einen wichtigen Beitrag in diesem Kontext leisten zudem die zahlreichen Angebote zur politischen Bildung, die schulformübergreifend in den Schulen durchgeführt werden. 4. Wie implementiert die Landesregierung das Thema solcher islamischen Konventionen in die schulische Präventionsarbeit? Siehe Antwort zu Frage 3 5. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, dass Schülerinnen und Schüler über diese islamischen Glaubensgrundsätze aufgeklärt werden? Siehe Antwort zu Frage 3