LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3307 31.07.2018 Datum des Originals: 27.07.2018/Ausgegeben: 03.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1252 vom 4. Juli 2018 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/3082 Verhindern die Talentschulen an anderer Stelle die Chancengerechtigkeit? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Mehrzahl der Gymnasiasten in NRW wird ab dem Schuljahr 2019/20 wieder neun Jahre bis zum Abitur brauchen. Mehr Klassenzimmer, mehr Fachräume und der Ausbau von Schulen kosten bis 2026 rund 518 Millionen Euro. Die Landesregierung hat am Dienstag zugesichert, dass sie für die Kosten aufkomme. Normalerweise sind die Städte und Gemeinden für die Ausstattung der Schulen zuständig.1 Geplant ist die Inbetriebnahme von 60 Talentschulen, beginnend ab dem Schuljahr 2019/20. Der Aufbau erfolgt in zwei Etappen: Schwerpunkt ist das Ruhrgebiet, da sich hier laut einer Aussage der NRW-Schulministerin Gebauer der soziale Brennpunkt des Landes befindet. Folgende Schulzusammensetzungen sind für die Talentschulen geplant: 45 allgemeinbildende Schulen und 15 Berufsschulen. Diese Schulen erhalten eine besondere Ausstattung: 20 Prozent mehr Lehrer, eine bessere Sachausstattung und pro Schule mindestens eine Stelle für Sozialarbeit. Das NRW-Schulministerium stellt dafür 415 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung , allein 100 für die Berufsschulen. Die Schulen können sich bis Anfang Dezember bewerben. Ausgewählt werden sie von einer externen Jury. 1https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen /2018_17_LegPer/PM20180703_Talentschulen/index.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3307 2 Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1252 mit Schreiben vom 27. Juli 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche fachlichen Anforderungen und Qualifikationen besitzen die Mitglieder der angedachten externen Jury, um eine richtige Auswahl unter den Bewerbern zu treffen ? Vorgesehen ist, dass Jurymitglieder einen fachlichen und/oder praktischen Hintergrund aus dem Bereich Schulentwicklung, bzw. Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit aufweisen, so dass eine fachlich begründete und damit „richtige“ Auswahl der teilnehmenden Schulen stattfinden kann. 2. Unsere Schulen leiden ohnehin bereits jetzt unter massivem Lehrkräftemangel. Wie will die Landesregierung mit dem Schaffen von zusätzlichen Stellen an den zukünftigen Talentschulen verhindern, dass die Schulen, die nicht an dem Programm partizipieren , unter noch größeren Druck geraten, da sich die Bewerbersituation weiter verschlechtern wird? Die den Talentschulen zusätzlich zur Verfügung gestellten Stellen dienen der Umsetzung der mit dem Schulversuch vorgegebenen fachlich-pädagogischen Leitlinien und den weiteren inhaltlichen Eckpunkten, wie etwa der Kooperation mit externen Partnern. Diese mit der Umsetzung des Schulversuchs verbundenen Anforderungen stellen für die Schulen zunächst einen Mehraufwand dar, dem mit zusätzlichen Stellen begegnet werden soll. Die Stellen können mit unterschiedlich qualifizierten Fachkräften besetzt werden. Durch die Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte wird die Landesregierung sicherstellen, dass sich die Personalausstattung an den nicht am Schulversuch beteiligten Schulen nicht verschlechtern wird. 3. In der Pressemitteilung erwähnt die Landesregierung auch die bislang neu geschaffenen 1200 Lehrerstellen. Wie viele dieser Stellen sind bislang besetzt? Die in der Pressemitteilung vom 3.7.2018 erwähnten „über 1.200 Stellen für alle Schulen in Nordrhein-Westfalen“ gehen auf 1.283 zusätzliche Lehrerstellen zurück, die mit dem Haushalt 2018 ausgebracht wurden. Soweit aus diesem Kontingent Stellen zur Besetzung im Lehrereinstellungsverfahren zur Verfügung gestellt wurden, werden diese mit den bekannten Einstellungsverfahren (Ausschreibungsverfahren /Listenverfahren) besetzt. Eine Differenzierung der Stellen im Lehrereinstellungsverfahren nach Herkunft der Stellen erfolgt nicht. Deshalb ist auch nicht ermittelbar, wie viele der Stellen aus dem Kontingent der 1.200 Stellen bislang besetzt sind. Die aktuellen Einstellungszahlen nach Schulformen sind den Informationen im Bildungsportal zu entnehmen , die zu bestimmten Stichtagen erhoben werden. 4. Erfahren die Schulen, die nicht als Talentschulen ausgewählt werden, zusätzliche Unterstützungen dahingehend, daß die Durchlässigkeit auf bzw. in Richtung der Talentschulen für die Schüler im Fokus bleibt? Für den Wechsel der Schulform in der Sekundarstufe I gelten generell §§ 11 bis 13 APO-S I. Da diese Vorschriften im Schulversuch Talentschulen nicht ausgenommen sind und die Talentschulen somit im Hinblick auf die Durchlässigkeit beim Schulformwechsel keine Sonderrolle einnehmen, sind keine besonderen Maßnahmen geplant. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3307 3 5. Im Kölner Stadtanzeiger vom 04. Juli wird Ministerin Gebauer zitiert, daß „(…) zusätzliche Anreize für ‚wechselunwillige‘ Lehrer“ geschaffen werden sollen.“ Wie möchte die Landesregierung diese Anreize ausgestalten? Hierzu wird die Landesregierung erst dann Entscheidungen treffen, wenn bei den zusätzlichen Stellen für die Talentschulen tatsächlich Besetzungsprobleme auftreten sollten.