LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3313 31.07.2018 Datum des Originals: 31.07.2018/Ausgegeben: 03.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1257 vom 4. Juli 2018 der Abgeordneten Iris Dworeck-Danielowski und Dr. Martin Vincentz AfD Drucksache 17/3087 Berufseinstieg direkt nach der Schule fördern. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bezüglich Ihrer Antworten auf unsere kleine Anfrage 17/1355 stellen sich uns folgende weiterführende Fragen. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1257 mit Schreiben vom 31. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Welche weiteren Maßnahmen möchte die Landesregierung ergreifen, um das Interesse für weniger beliebte Ausbildungsberufe – wie zum Beispiel Bäcker oder Fleischer – zu wecken oder zu fördern? Um Themen der Attraktivitätssteigerung von Ausbildung und Berufen kümmern sich vorrangig Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Kammern und deren Branchenverbände. Sie sind nah an den jeweiligen Problemen und Bedürfnissen. Es muss allerdings auch anerkannt werden, dass die Berufswahlentscheidung junger Menschen einer Vielzahl von Einflüssen unterliegt. Die Meinung von Eltern und Freunden über Berufsfelder oder Branchen spielt für junge Menschen häufig eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund führt die Landesregierung zusammen mit den Partnern im Ausbildungskonsens den systematischen Berufs- und Studienorientierungsansatz von „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ fort, um Jugendliche und deren Eltern frühzeitig möglichst differenziert über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten und Karrierewege zu informieren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3313 2 Mit dem Beschluss des Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen am 12. April 2018 betont das gemeinsame Gremium von Sozialpartnern und Landesregierung die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung mit vielfältigen Entwicklungsperspektiven auf jedem Bildungsweg . So tragen insbesondere beruflich gebildete Fachkräfte zur Zukunfts- und Standortsicherung in Nordrhein-Westfalen bei. 2. Welche speziellen Punkte im KAoA können intensiviert, gestrichen oder ersetzt werden? Die Landesregierung betrachtet KAoA als lernendes System, wobei die praxistaugliche Gestaltung bei der Umsetzung der verschiedenen Standardelemente einen hohen Stellenwert besitzt. Der Arbeitskreis Ausbildungskonsens sowie das Steuerungsgremium KAoA haben sich 2017 und 2018 intensiv mit dem Thema „Praxistauglichere Gestaltung von KAoA“ beschäftigt. Dabei wurden auf der Grundlage von Rückmeldungen der Kommunen, Kammern, Sozialpartner , Bezirksregierungen und weiterer Partner Anpassungen an verschiedenen Standardelementen vorgenommen, um eine praxistauglichere Weiterentwicklung von KAoA zu gewährleisten . Exemplarisch können neben anderen die Weiterentwicklung der Beruflichen Orientierung in der Sekundarstufe II, die Bereitstellung eines Datenpakets zum Übergangsmanagement sowie Anpassungen der Standardelemente Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung sowie Praxiskurse genannt werden. 3. Auf welchen Grundlagen werden diese Entscheidungen getroffen? Das Spitzengremium Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen begleitet die Umsetzung von „Kein Anschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW (KAoA)“. Sie wird auf Arbeitsebene durch den Arbeitskreis Ausbildungskonsens NRW, seine Unterarbeitsgruppen sowie das Steuerungsgremium KAoA ausgestaltet. In die Entscheidungsfindung dieser Gremien fließen Rückmeldungen von Kommunen, Kammern, Unternehmen, Bezirksregierungen sowie weiterer Umsetzungspartner ein. 4. Wie genau möchte die Landesregierung an allen weiterführenden Schulen die ökonomische Bildung stärken? Die Entscheidung darüber, wie die Fächerstruktur im Zusammenhang mit der Stärkung der ökonomischen Bildung an den Schulen mit Sekundarstufe I weiterentwickelt wird, erfolgt durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI), die mit Zustimmung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags erfolgt. An einer entsprechenden Novellierung im Kontext der Umstellung auf den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium wird derzeit gearbeitet. In diesem Zusammenhang laufen bereits die Lehrplanentwicklungsverfahren für die Gymnasien. Eine Entscheidung über die Weiterentwicklung der ökonomischen Bildung bzw. über die Einführung eines Schulfaches Wirtschaft an den anderen Schulformen, sowohl was die Fächerstruktur als auch die Überarbeitung von Lehrplänen angeht, ist in Vorbereitung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3313 3 5. Wie genau möchte die Landesregierung unsere Kinder und Jugendlichen bestmöglich bei gelingenden Bildungsbiografien unterstützen? Die Unterstützung umfasst vielfältige Maßnahmen, die über die gesamte Bildungsbiografie wirksam werden. Es ist zentraler Bestandteil der Kinder-, Jugend- und Bildungspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen, Kinder und Jugendliche frühzeitig und bestmöglich bei ihren Bildungsbiografien zu unterstützen. Dies beginnt bereits bei Angeboten der frühkindlichen Bildung , setzt sich über die schulische Bildung sowie außerschulische Angebote der Jugendarbeit und Angebote der Jugend- sowie Schulsozialarbeit fort. Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien erhalten zudem durch das Bildungs- und Teilhabepaket gezielte Unterstützung. Die Rücknahme von Stellenkürzungen und der Wegfall von kw-Vermerken, die von der Vorgängerregierung im Schulbereich veranlasst worden waren, zählen ebenfalls zu den konkreten Unterstützungsmaßnahmen der Landesregierung.