LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3314 01.08.2018 Datum des Originals: 30.07.2018/Ausgegeben: 06.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1189 vom 21. Juni 2018 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/2923 Kriminalität mit Tatörtlichkeit Schule Sind auch die Straftaten an den Schulen im Kreis Düren im Jahr 2017 angestiegen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach einer Auswertung des Landeskriminalamtes ist die Zahl der Straftaten an den nordrheinwestfälischen Schulen im Jahr 2017 um 3,3 Prozent von 26.662 auf insgesamt 27.541 gestiegen. Das waren 879 Taten mehr als im Vorjahr. Auffällig dabei ist, dass insbesondere die Gewaltdelikte und Sachbeschädigungen an Schulen zugenommen haben. So ist die Zahl der Körperverletzungen von 4.017 auf 4.343 gewachsen. Die Zahl der Sachbeschädigungen stieg im Vergleichszeitraum von 5.030 auf 5.395 Fälle, die Zahl der Rauschgiftdelikte von 1.337 auf 1.527. Dies zeigt unter anderem, wie wichtig der Einsatz von Schulsozialarbeitern an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen ist. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1189 mit Schreiben vom 30. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Als Datenbasis dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. Zur Erlangung von Informationen über Straftaten und Tatverdächtige im schulischen Umfeld wurde in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2008 die Tatörtlichkeitsbezeichnung „Schule“ eingeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3314 2 Sie umfasst das Schulgebäude, umfriedete Gelände der Schule, das unmittelbare Umfeld, den Schulweg und Örtlichkeiten außerhalb des Schulgebäudes, an denen schulische Veranstaltungen stattfinden (z.B. Klassenfahrten, Schulsport). Bei Taten im unmittelbaren Umfeld der Schule, des Schulwegs und bei anderen schulischen Veranstaltungen muss die Tat einen unmittelbaren schulischen Bezug erkennen lassen oder im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. Taten auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude werden auch außerhalb des Schulbetriebs unter der Tatörtlichkeitsbezeichnung „Schule“ erfasst. 1. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten an den Schulen im Kreis Düren im Vergleich zum Vorjahr verändert? (Bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulen in den Kommunen und Art der Straftaten) In der Anlage ist die Anzahl der Straftaten zu Gewalt an Schulen, erste bis dreizehnte Klasse, für den Bezirk der Kreispolizeibehörde Düren für die Jahre 2016 und 2017 dargestellt. Die Aufschlüsselung und Darstellung der Daten nach einzelnen Schulen des Kreises Düren ist nicht möglich. In der Gesamtbetrachtung ist das Straftatenaufkommen an Schulen im Bezirk der Kreispolizeibehörde Düren im Jahr 2017 mit 279 bekanntgewordenen Taten um 8,52 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken (2016: 305 Fälle). 2. Welche Erkenntnisse liegen über die Motive (politische, kulturelle, soziale, private etc.) vor, die zu den Delikten geführt haben? (Bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulen in den Kommunen, Art der Straftaten und im Vergleich zu 2016)“ Die Daten werden in der PKS nicht erfasst und liegen insoweit nicht vor. Eine händische Auswertung aller Einzelsachverhalte ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 3. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten gegen das Lehrerkollegium oder weitere Angestellte der Schule im Vergleich zum Vorjahr entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulen in den Kommunen und Art der Straftaten) Im Jahr 2016 wurden mit der Opferspezifik „Lehrer“ zwei Straftaten in der Gemeinde Düren (einfache Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung) und eine Straftat in der Gemeinde Jülich (Bedrohung) erfasst. Im Jahr 2017 wurden mit der Opferspezifik „Lehrer“ drei Straftaten in der Gemeinde Düren erfasst (einfache Körperverletzung). 4. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung vor diesem Hintergrund für die Schulsozialarbeit? Das Land ist bestrebt, die Schulsozialarbeit weiterhin zu stärken und wertschätzt den hohen Stellenwert der Sozialarbeit an Schulen. Deshalb stellt auch das Land in Ergänzung der kommunalen Schulsozialarbeit landeseigene Stellen für die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit zur Verfügung, die unbefristet und dauerhaft finanziell gesichert sind. Über LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3314 3 die genaue Anzahl der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im kommunalen Dienst liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Mit dem Haushalt 2018 werden mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 ab dem 1. August 2018 968 Stellen für die Schulsozialarbeit und den Bereich der Integration bereitgestellt. Die Landesstellen unterscheiden sich in 482 Tarifstellen für Fachkräfte für Schulsozialarbeit. (Gesamtschulen: 345 Stellen, Sekundarschulen: 124 Stellen, Gemeinschaftsschulen: 10 Stellen, Realschulen: 3 Stellen), die aus dem Ganztagszuschlag der Schulen finanziert werden. Außerhalb des Ganztagszuschlags werden als Mehrbedarf 250 Planstellen für Hauptschulen und 10 Planstellen für Förderschulen bereitgestellt, die auch für sozialpädagogische Kräfte geöffnet sind. Jede Schule kann je nach Schulgröße bis zu zwei Lehrerstellen in Stellen für Schulsozialarbeit umwandeln. Voraussetzung ist, dass die Erteilung des Unterrichts gemäß Stundentafel gewährleistet ist. Die Kommunen stellen in der Regel in gleicher Höhe Stellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung („Matching-Verfahren“). An Schulen mit gebundenem Ganztag sind Stellen bzw. Stellenanteile aus dem Ganztagszuschlag in Anspruch zu nehmen. Schulen ohne Ganztag, z. B. Berufskollegs, können reguläre Lehrerstellen dafür verwenden. Aktuell werden landesseitig 350 Lehrerstellen für den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte in Schulen genutzt (RdErl. v. 23.01.2008 „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW.“). Das Programm „Geld oder Stelle“ zur Kapitalisierung von Lehrerstellen im Ganztag gibt mit Anstellungsträgerschaft bei der Kommune oder den freien Trägern ebenfalls Möglichkeiten zur Finanzierung von Schulsozialarbeit durch das Land. Schließlich haben die Kommunen Schulsozialarbeit auf- und ausgebaut. Die Kommunen haben vielerorts Träger der freien Jugendhilfe als Anstellungsträger gefunden. 5. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung treffen, um die Straftaten an den Schulen, speziell an den Schulen im Kreis Düren, zu reduzieren? Die Bekämpfung der Jugendkriminalität ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Der konsequenten Umsetzung des gemeinsamen Runderlasses „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ kommt hierbei eine wesentliche Bedeutung zu. Der Erlass stellt die Aufgaben der einzelnen Akteure (Jugendämter, Schule, Polizei-, Justiz-, Gesundheits- und Ordnungsbehörden) bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität dar und weist Möglichkeiten der Zusammenarbeit aus, z. B. in präventiven Projekten, Netzwerken und Fallkonferenzen. Er gibt Schulen, konkret den Lehrerinnen und Lehrern, Fachkräften für Schulsozialarbeit und allen in der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, eine verlässliche Handlungsgrundlage und schafft Klarheit hinsichtlich der Weitergabe von Informationen an die zu beteiligenden Behörden. Die Polizei bietet allen Schulen konkrete Unterstützung an, um einerseits Straftaten durch Schülerinnen und Schüler zu verhindern und andererseits den Schutz von Schülerinnen und Schülern nachhaltig zu verbessern. Ihr bekannt gewordene Straftaten an Schulen werden durch die Polizei konsequent verfolgt und in Abstimmung mit der Schulleitung ergänzende Maßnahmen getroffen. Für die Zusammenarbeit mit den Schulen benennen die Kreispolizeibehörden feste Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner. Schulen und Kreispolizeibehörde bewerten gemeinsam mindestens einmal jährlich ihre Zusammenarbeit. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3314 4 Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat allen Schulen des Landes den Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ zur Verfügung gestellt und empfohlen, Schulteams für Gewaltprävention und Krisenintervention einzurichten, um auf Gewalt- und Krisenereignisse gut vorbereitet zu sein. Gewaltpräventionskonzepte an Schulen sind für die Schulgemeinschaft konzipiert und dulden weder Gewalt von Schülerinnen und Schülern untereinander noch gegen Lehrkräfte oder durch Lehrkräfte. In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt steht mindestens eine Schulpsychologin oder ein Schulpsychologe mit einer gesonderten Ausbildung im Krisenmanagement (Notfallpsychologie) zur Verfügung. Die Schulpsychologie ist der psychologische Fachdienst der Schule, sie nutzt psychologische Erkenntnisse, um die Schule in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag zu unterstützen. Sie berät Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und weitere in Schule tätige Fachkräfte. Aktuell befinden sich 349 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Dienst, davon 181 im Landesdienst. Im August 2017 hat das Ministerium für Schule und Bildung die Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement eingerichtet. Seit dem 1. Februar 2018 ist sie mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (drei Schulpsychologen, zwei Fachkräfte für Schulsozialarbeit, eine Beratungslehrerin) besetzt. Die Landesstelle unterstützt die Schulaufsicht bei ihrer Aufgabenwahrnehmung und gleichermaßen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesdienst und im kommunalen Dienst. Als weitere Anlaufstelle lässt sich auch die Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen nennen, die das Ministerium für Schule und Bildung gemeinsam mit der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Bezirksregierung Düsseldorf errichtet hat. Sie ist für Schulen eine wichtige zentrale Anlaufstelle und unterstützt diese systematisch in ihrem Engagement gegen Gewalt und Ausgrenzung. Im Mai 2017 wurde die Landespräventionsstelle mit einer weiteren Lehrerstelle ausgestattet (insgesamt zwei), die zum 1. Februar 2018 besetzt werden konnte. Alle Stellen arbeiten dabei eng mit der Polizei zusammen. Die Polizei unterstützt beispielsweise gewaltpräventive schulische Projekte, Fortbildungen und Informationen für Lehrer, Eltern, Schulsozialarbeiter und pädagogischer Fachkräfte zu den Themen „Straftaten und Rechtsfolgen“, „Mobbing/Cybermobbing“, „Zivilcourage und Selbstbehauptung“, „Einschätzung von und Umgang mit Gewalt und Amokdrohungen“, „Sicherheit im Internet“, „Cybermobbing und soziale Netzwerke“, „Sexuelle Gewalt gegen Kinder/Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen“ sowie „legale und illegale Suchtmittel“. Die Kreispolizeibehörde Düren hat für die Zusammenarbeit mit den Schulen feste Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner benannt, die an den Schulen Sprechstunden durchführen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kriminalkommissariats Kriminalprävention und Opferschutz (KK KP/O) beraten und informieren Schulleitungen, Lehrer, Schulsozialarbeiter, Eltern oder Schulseelsorger zu oben genannten Themen. Werden Sachverhalte im Kontext zu Gewalt an Schulen bekannt oder bitten Schulen um Beratung, erfolgt eine Prüfung im Hinblick auf zu treffende Maßnahmen. In Einzelfällen werden Kriseninterventionen zusammen mit den Kriseninterventionsteams der Schulen durchgeführt. Die Polizei berät und unterstützt beim Aufbau von Schulkrisenteams und bei der Erstellung von Schulordnungen (zu bestimmten Fragestellungen wie zum Beispiel Mediennutzung). Mitarbeiter des KK KP/O werden zu Lehrerkonferenzen, die das Thema Gewalt betreffen, als Berater eingeladen. Die Polizei Düren beteiligt sich an der modularen Ausbildung der schulischen Krisenteams und unterstützt diese bei Bedarf bei der Umsetzung der Maßnahmen auf Grundlage der Empfehlungen des Notfallordners „Hinsehen und Handeln“. Die Polizei Düren führt Objektakten mit Lageplänen und Ansprechpartnern von Schulen, anhand derer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3314 5 polizeiliche Einsatzmaßnahmen koordiniert werden können. Sie berät zu Fragen der technischen Sicherung von Schulgebäuden. In fast allen Schulen der Sekundarstufe I und II gibt es mindestens eine speziell ausgebildete Beratungslehrkraft. Sie berät und vermittelt bei Bedarf professionelle Hilfe von außen. In den Schulen in NRW gibt es eine Vielzahl von Programmen, Aktivitäten und Projekten zur Stärkung des sozialen Zusammenhangs, zur Verhinderung von Ausgrenzung und zur Förderung eines respektvollen, gewalt- und angstfreien Schulklimas. Dazu gehören z.B. die Projekte „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ (mehr als 700 Schulen haben das entsprechende Siegel erhalten), „Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie“ und Kinderrechte-Schulen mit „Education Y“. Damit hat die Landesregierung etliche - konkrete - Maßnahmen ergriffen, um Gewalttaten an Schulen schon im Ansatz zu begegnen. Den-noch ist die Landesregierung bestrebt, ihre Maßnahmen zu überprüfen und ihre Wirksamkeit festzustellen. So wird im Ministerium für Schule und Bildung ein Fachgespräch mit dem Ministerium des Innern, dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und ausgewiesenen Expertinnen und Experten geführt, um die Wirksamkeit und den weiteren Ausbau der verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen zu erörtern. Auch der gemeinsame Runderlass „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ sowie der Notfallordner für Schulen werden aktualisiert. Es liegt darüber hinaus in der Verantwortung der gesamten Schulgemeinschaft deutlich zu machen, dass sie keine Form der Gewalt in ihrer Schule duldet. Umso wichtiger ist es, dass jede Schule Maßnahmen zur Gewaltprävention in ihr Schulprogramm aufnimmt. Anlage 1 Kleine Anfrage 1189 ...... Straftaten insgesamt 20 12 - 8 -40,00 100000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 1 - 1 -100,00 110000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178, 184i, 184j StGB 1 - 1 -100,00 112000 Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB 1 - 1 -100,00 200000 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 5 3 - 2 -40,00 220000 Körperverletzung §§ 223-227, 229, 231 StGB 5 3 - 2 -40,00 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a 231 StGB 2 - 2 -100,00 222010 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gem. § 224 StGB 2 - 2 -100,00 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 3 3 ~*..... Diebstahl insgesamt (Summe 3..... und 4.....) 10 4 - 6 -60,00 3..... Diebstahl ohne erschwerende Umstände §§ 242, 247, 248a-c StGB 6 4 - 2 -33,33 4..... Diebstahl unter erschwerenden Umständen §§ 243-244a StGB: 4 - 4 -100,00 300000 Sonstiger "einfacher" Diebstahl §§ 242, 247, 248a-c StGB 6 4 - 2 -33,33 300010 Sonstiger Diebstahl gem. § 242 StGB 6 4 - 2 -33,33 ~*..300 Diebstahl von Fahrrädern (Summe 3..300 und 4..300) 3 - 3 -100,00 4..300 unter erschwerenden Umständen 3 - 3 -100,00 400300 "Schwerer" Diebstahl von Fahrrädern 3 - 3 -100,00 400310 Diebstahl - besonders schwerer Fall 3 - 3 -100,00 ~*..700 Diebstahl von/aus Automaten (Summe 3..700 und 4..700) 1 - 1 -100,00 4..700 unter erschwerenden Umständen 1 - 1 -100,00 400700 "Schwerer" Diebstahl von/aus Automaten 1 - 1 -100,00 400710 Diebstahl - besonders schwerer Fall 1 - 1 -100,00 600000 Sonstige Straftatbestände (StGB) 4 5 + 1 +25,00 610000 Erpressung § 253 StGB 1 610079 Sonstige Erpressung 1 670000 Alle sonstigen Straftaten gem. StGB - ohne Verkehrsdelikte 4 4 674000 Sachbeschädigung §§ 303-305a StGB 4 4 674010 Sachbeschädigung gem. § 303 StGB ohne Schl. 674100 u. 674300 1 1 674019 Sonstige Sachbeschädigung ohne Schl. 674119 u. 674319 1 1 674300 Sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 3 3 674310 Sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 303 StGB 2 3 + 1 +50,00 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 + 1 674319 Sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 2 2 674320 Gemeinschädliche Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 - 1 -100,00 674329 Sonstige gemeinschädliche Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 - 1 -100,00 890000 Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU (Schlüssel 7250) 20 12 - 8 -40,00 892000 Gewaltkriminalität 2 - 2 -100,00 899000 Straßenkriminalität 7 3 - 4 -57,14 in % Gemeinde Kreuzau Bekannt gewordene Fälle an Schulen (1. bis 13. Klasse) Schl.- Zahl Straftat Anzahl Straftaten Veränderung 2016 2017 Zu-/Abnahme