LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3323 02.08.2018 Datum des Originals: 01.08.2018/Ausgegeben: 07.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1254 vom 25. Juni 2018 der Abgeordneten Iris Dworeck-Danielowski AfD Drucksache 17/3084 Setzt die Landesregierung das Gute-Kita-Gesetz gut um? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Medienberichten sieht der Bund für die kommenden Jahre einen Zuschuss zur Erhöhung der Qualität in der Kinderbetreuung vor. Mit dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz soll ab 2019 an alle Bundesländer Geld gezahlt werden, welches nicht dem Bau neuer Kindertagesstätten dient, sondern dafür genutzt werden soll, besseres Essen anzubieten, Räume umzugestalten und die Leitung zu entlasten, welche häufig bei der Betreuung einspringen muss. Der Bund will Zielvereinbarungen mit allen Ländern schließen, für welchen Zweck das Geld jeweils ausgegeben werden soll. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1254 mit Schreiben vom 1. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Ziele möchte die Landesregierung in der Vereinbarung mit dem Bund prioritär festlegen? 2. Wie möchte die Landesregierung für eine faire und vernünftige Verteilung der zusätzlichen Gelder sorgen? 3. Wie möchte die Landesregierung mit den zusätzlichen Mitteln dafür Sorge tragen, dass die Kindertagesstättenleitung entlastet wird? 4. Wie möchte die Landesregierung die vorgesehenen Mittel dazu verwenden, den Betreuungsschlüssel zu verbessern? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3323 2 Wie bereits in dem schriftlichen Bericht an den Landtag für die Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am 7. Juni 2018 (Vorlage 17/857) dargestellt, haben die Jugendund Familienministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder mit der Bundesfamilienministerin im Rahmen einer Bund-Länder-Konferenz im November 2014 das Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ mehrheitlich verabschiedet . Dies war der Auftakt für einen längerfristig angelegten Qualitätsentwicklungsprozess, der von Bund und Ländern gemeinsam und in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie unter Beteiligung von Verbänden und Gewerkschaften gestaltet worden ist. Im Rahmen dieses Prozesses wurde der Zwischenbericht „Frühe Bildung – Mehr Qualität für alle Kinder“ erarbeitet, der im November 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der Zwischenbericht zeigt in neun verschiedenen Handlungsfeldern Dimensionen von Qualität in der Kindertagesbetreuung auf und definiert Handlungsoptionen und Handlungsziele. Die Handlungsfelder sind: • Bedarfsgerechtes Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot • Inhaltliche Herausforderungen • Ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel • Qualifizierte Fachkräfte • Stärkung der Leitung • Räumliche Gestaltung • Bildung, Entwicklungsförderung und Gesundheit • Kindertagespflege • Steuerung im System Auf der Grundlage des Zwischenberichts wurden 2017 Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz erarbeitet. Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat hierzu jeweils Beschlüsse gefasst. Nach dem Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 will der Bund „... Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit unterstützen“. Hierzu ist im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgelegt, dass die Bundesregierung die Beschlüsse der JFMK entsprechend umsetzen will. Die Landesregierung wird den Gesetzentwurf anhand der von der JFMK beschlossenen Kriterien prüfen und bewerten. Auf der Grundlage der Inhalte und der Beratungen des angekündigten „Gute-Kita-Gesetzes“ sowie der dafür vorgesehenen Umsetzungsverfahren wird zu entscheiden sein, welche Handlungsfelder für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung − auch im Kontext der Neustrukturierung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung − in Nordrhein -Westfalen besonders in den Blick zu nehmen sind.