LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3350 07.08.2018 Datum des Originals: 01.08.2018/Ausgegeben: 10.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1255 vom 25. Juni 2018 der Abgeordneten Iris Dworeck-Danielowski AfD Drucksache 17/3085 Subventionsbetrug in der Landwirtschaft? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit einem Pachtvertrag wird dem Pächter ein Gegenstand auf Zeit überlassen. Anders als bei einem Mietvertrag darf der Pächter außerdem die Früchte aus der Bewirtschaftung ziehen. In einem Pachtvertrag kann die Gegenleistung für den Eigentümer entweder durch ein monatliches Entgelt oder in Form einer vom Umsatz abhängigen Zahlung erfolgen. Bei der Landpacht kann die Bewirtschaftung von Flächen sowohl schriftlich als auch mündlich vereinbart werden. Für die bestimmte Nutzung von Flächen, welche im Interesse der Allgemeinheitsteht , haben die Eigentümer die Möglichkeit, staatliche Subventionsgelder zu erhalten . Die Vergabe richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Eine Vielzahl an Pachtverträgen wird jedoch mündlich abgeschlossen. Dadurch kennt die Landwirtschaftskammer NRW oft nicht die genauen Umstände für das Pachtverhältnis, welche sie für die Auszahlung staatlicher Subventionsgelder aber kennen muss. Die Vergabe der staatlichen Subventionsgelder wird meist durch den Wechsel des Eigentümers bei einer bestehenden Landpacht verkompliziert, wenn dieser nicht in Kenntnis von einem bestehenden Pachtverhältnis gesetzt wird. Behörden von Ländern und kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung in NRW müssen nach dem Subventionsgesetz Tatsachen, die sie dienstlich erfahren haben, den Strafverfolgungsbehörden mitteilen. Die Süddeutsche Zeitung schrieb in ihrem Artikel „Finanzskandal in der Landwirtschaft“ vom 22.05.2018 über einen Verdacht des Subventionsbetrugs in Höhe von 1,7 Mio. Euro. Angeblich habe das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelungen in Bayern e.V. (LKV) die Beratungsstunden für Beratungsleistungen nicht richtig erfasst. Das LKV könne lediglich 35.500 Stunden belegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3350 2 Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1255 mit Schreiben vom 1. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. 1. Wie viele Fälle von Subventionsbetrug hat die Landwirtschaftskammer NRW der Staatsanwaltschaft in den letzten zehn Jahren entsprechend dem § 6 SubvG gemeldet ? Eine Statistik über die Anzahl der in den letzten zehn Jahren gemeldeten Fälle wird nicht geführt . Im Falle des Verdachts des Subventionsbetruges erfolgt die Meldung durch die Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer NRW nach entsprechender rechtlicher Prüfung. 2. Wie hoch waren die Subventionsbeträge, welche unrechtmäßig von der Landwirtschaftskammer NRW als Bewilligungsbehörde in den letzten zehn Jahren ausgezahlt worden sind? Aus dem o. g. Grund kann eine betragsmäßige Bezifferung nicht erfolgen. 3. Wie stellt die Landwirtschaftskammer NRW sicher, dass die Empfänger auch nach einem Eigentümerwechsel empfangsberechtigt für Subventionsleistungen sind? Eigentümerwechsel ist für die Vergabe der Subventionen nach Unionsrecht irrelevant. Das Subventionsrecht erfordert keine Prüfung, wer über den Stichtag 15. Mai des Kalenderjahres hinaus die angegebenen Flächen zur Verfügung hat. Derjenige, der zum Stichtag behauptet, Flächen seien zu seinem Betrieb gehörig, muss insoweit nach dem Subventionsrecht keinen gesonderten Nachweis hierüber vorlegen, es sei denn, auch ein weiterer Antragsteller behauptet die Betriebszugehörigkeit dieser Fläche oder es ist von dritter Seite her bekannt, dass die Fläche nicht zum Betrieb des Antragstellers gehören kann. § 264 StGB (Subventionsbetrug) schreibt die Strafbarkeit nur im Falle von Vorsatz und Leichtfertigkeit vor. Bisher ist in den letzten zehn Jahren kein einziger Fall ersichtlich gewesen, bei dem mindestens leichtfertig (nachweisbar) eine Doppelbeantragung erfolgte bzw. fremde, nicht ansonsten in der Antragstellung auftauchende Flächen beantragt wurden. Durch das 2016 bei der EU- Zahlstelle eingeführte geobasierte Antragstellungsverfahren ist eine Doppelbeantragung von Flächen gänzlich ausgeschlossen. 4. Welche Fördersummen für Landwirte wurden über die Landwirtschaftskammer NRW abgewickelt? Durch den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter werden jährlich Fördermittel in einer Höhe von ca. 600 Millionen Euro abgewickelt, wovon ca. 90 % aus dem Haushalt der Europäischen Union stammen. 5. Wie wird der Umfang der Beratungsleistung der Landwirtschaftskammer NRW dokumentiert ? Die kostenpflichtigen Beratungsleistungen der Landwirtschaftskammer NRW werden im hausinternen Kundenmanagementprogramm summarisch erfasst.