LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3352 07.08.2018 Datum des Originals: 02.08.2018/Ausgegeben: 10.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1239 vom 3. Juli 2018 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/3069 Ausbau der Betuwe-Linie Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Land NRW und der Bund haben im Rahmen des Ausbaus der Betuwe-Linie einen Konsens erzielt, der die Anliegerkommunen von den eigentlich nach Eisenbahnkreuzungsgesetz anfallenden Kosten befreit. Der Verkehrsminister hat die Kleine Anfrage 1239 mit Schreiben vom 2. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Internationales beantwortet. Ist dieser Konsens mündlich oder schriftlich vereinbart und falls schriftlich vereinbart, wie lautet der Text der Vereinbarung? Im Jahr 2002 haben der Bund und das Land mit den beteiligten Tochterunternehmen der DB AG eine Vereinbarung über die Planung und die Finanzierungsaufteilung zur Ausbaustrecke Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen (Betuwe-Linie) geschlossen. Die Aufteilung der Kosten für die Beseitigung der Bahnübergänge ist im Eisenbahnkreuzungsgesetz (§ 13 Abs. 1 EKrG) abschließend geregelt. Die Landesregierung hat sich wie schon auch die Vorgängerregierungen zudem bereit erklärt -zuletzt in einem Schreiben an den Bürgermeister von Emmerich im Juni diesen Jahres - , das danach von den kommunalen Straßenbaulastträgern zu tragende Kostendrittel unter der Voraussetzung vollständig zu übernehmen, dass ein Konsens zwischen der DB Netz AG und der jeweiligen Anrainerkommune über sämtliche auf dem Gemeindegebiet zu beseitigenden Bahnübergänge besteht.