LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3353 07.08.2018 Datum des Originals: 02.08.2018/Ausgegeben: 10.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1284 vom 10. Juli 2018 der Abgeordneten Horst Becker und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3179 Ist die Landesregierung bereit, mögliche Regressforderungen gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Flughafen Köln/Bonn GmbH in ihrer Gesellschafterfunktion mittelbar über die Beteiligungsgesellschaft des Landes NRW durchzusetzen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nachdem in 2017 unter der Leitung des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY und die Kanzlei Heuking Kühn Luer Wojtek mit der Aufklärung möglicher Verfehlungen betraut wurden, stand nach Zeitungsberichten der Verdacht der Untreue im Raum. Eine erhebliche, zweistellige Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll bei Weiterzahlung der Gehälter vom Dienst freigestellt worden sein, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sollen betraut worden sein, ohne das beste Angebot abgegeben zu haben und Parkkarten für Parkhäuser des Flughafens sollen „wie Hustenbonbons“ verteilt worden sein. Obwohl unter dem zwischenzeitlich installierten neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Friedrich Merz die Kanzlei CMS Hasche Sigle und die Kanzlei Feigen Graf anstatt der zuvor genannten mit den weiteren Untersuchungen betraut wurden, kamen offensichtlich Sachverhalte ans Tageslicht , welche die Frage nach Regress durch den ehemaligen Geschäftsführer neu aufkommen lassen. Es stellt sich die Frage, ob die Gesellschafter mögliche Regressansprüche durchsetzen . Der Verkehrsminister hat die Kleine Anfrage 1284 mit Schreiben vom 2. August 2018 namens der Landesregierung und dem Finanzminister beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3353 2 1. Wird sich die Landesregierung über die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes als Gesellschafter in der Flughafen Köln/Bonn GmbH dafür einsetzen, dass mögliche Regressansprüche gegen den früheren Geschäftsführer, Herrn Garvens, durchgesetzt werden? Ja. Wie der Presse nach der letzten Aufsichtsratssitzung zu entnehmen war, hat die Gesellschafterversammlung den Aufsichtsrat ermächtigt, gegen Herrn Garvens umfangreiche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 2. Hält die Landesregierung einen durch den Aufsichtsrat ausgesprochenen Haftungsverzicht für rechtswirksam oder bedarf es aus ihrer Sicht eines Beschlusses der Gesellschafter? Der Haftungsverzicht des Aufsichtsrates ist rechtswirksam, weil laut Gesellschaftsvertrag Entscheidungen zu Anstellungsverträgen der Geschäftsführung und damit auch zu Konditionen der Beendigung eines Anstellungsvertrages in den Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrates fallen. Dieser Verzicht des Aufsichtsrates schließt aber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht grundsätzlich aus, so dass Gesellschafter und Aufsichtsrat entschieden haben, diese Ansprüche geltend zu machen. 3. Hält die Landesregierung angesichts der ihr in ihrer Rolle als Gesellschafter und durch die von ihr gestellten Aufsichtsratsmitglieder bekannt gewordenen Sachverhalte für vereinbar mit dem Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein -Westfalen? Die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat einen eigenen Kodex; der PCGK des Landes Nordrhein- Westfalen findet daher keine Anwendung. Unabhängig davon sind die in Rede stehenden Vorwürfe noch nicht ausermittelt. 4. Welche Mitglieder der amtierenden Landesregierung, Staatssekretäre, oder Abteilungsleiter der Ministerien haben oder hatten Parkkarten der Flughafen Köln/Bonn GmbH? In der Vergangenheit war es bei der Flughafen Köln/Bonn GmbH üblich, Aufsichtsratsmitgliedern eine Parkkarte zur Verfügung zu stellen. Insofern waren auch die Staatssekretäre des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Verkehr vom Sommer 2017 bzw. Herbst 2017 bis Anfang 2018 im Besitz einer solchen Karte. Weitere Karten sind an Personen aus dem in Frage 4 genannten Personenkreis nicht vergeben worden. Anfang des Jahres 2018 wurden alle Karten von der Flughafen Köln/Bonn GmbH eingezogen, so dass aktuell niemand aus dem angesprochenen Personenkreis eine solche Karte besitzt. 5. Wie wurde in diesen Fällen sichergestellt, dass diese ausschließlich in Übereinstimmung mit dem durch die Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen gesetzten Rahmen stattfanden? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Beide Staatssekretäre haben diese Karten ausschließlich genutzt, wenn sie aus dienstlichen Gründen z.B. während einer Gremiensitzung bei der Flughafen Köln/Bonn GmbH parken LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3353 3 mussten. Diese ausschließlich dienstliche Nutzung steht im Einklang mit den Vorgaben, bzw. der Intention des Corporate Governance Kodex der Flughafen Köln/Bonn GmbH.