LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3358 07.08.2018 Datum des Originals: 03.08.2018/Ausgegeben: 10.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1276 vom 12. Juli 2018 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3170 Wie setzt die Landesregierung die „gute fachliche Praxis“ im Pflanzenschutz in Nordrhein -Westfalen um? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stagniert in Deutschland seit 2006 auf einem hohen Niveau. Der Inlandsabsatz von Wirkstoffen (ausgenommen inerte Gase) liegt zwischen 30.000 und 35.000 t. Dabei macht die Gruppe der Herbizide mit 46,6 Prozent den größten Anteil an abgegebenen Spritzmitteln aus. Vor dem Hintergrund zu vermeidender Einträge in unsere Gewässer sowie der Problematik des Insektensterbens und der insgesamt rückläufigen Artenvielfalt gilt es jedoch prinzipiell eine Reduktion des Einsatzes von Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden zu erreichen. Dieses Ziel ist seit Jahrzehnten festgelegt und hat bereits in den 80er Jahren zur Entwicklung des Integrierten Pflanzenbaus geführt. Auch die Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes sind hier eindeutig. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in seiner Broschüre „gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz – Grundsätze für die Durchführung“1 die Bestimmungen zusammengefasst. Hier heißt es unter anderem: „Als machbare und zumutbare Handlungsanforderung für jeden, der Pflanzenschutzmaßnahmen durchführt, werden besonders auch vorbeugende oder andere als chemische Maßnahmen beschrieben. Die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz umfasst damit weit mehr als nur die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.“ Darüber hinaus werden „bewährte Kulturtechniken und nichtchemische Maßnahmen“ als „vorrangig“ zu nutzen eingestuft, sofern sie praktikabel sind. 1https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/GutePraxisPflanzenschutz .pdf?__blob=publicationFile LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3358 2 Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1276 mit Schreiben vom 3. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hoch sind Gesamtfläche und Anteil landwirtschaftlich genutzter Ackerflächen in Nordrhein-Westfalen, auf denen mechanische Unkrautbekämpfungsmaßnahmen während der Vegetation stattfinden? Bitte aufgliedern nach ökologischer und konventioneller Bewirtschaftung sowie nach Kulturarten. Zum Umfang und Anteil mechanischer Unkrautbekämpfungsmaßnahmen auf Ackerflächen während der Vegetation liegen der Landesregierung keine Daten vor. Das ökologisch bewirtschaftete Ackerland in Nordrhein-Westfalen umfasst etwa 20.000 Hektar (Stand 2016). Es kann davon ausgegangen werden, dass diese ökologisch bewirtschafteten Ackerflächen ausschließlich mit mechanischen Unkrautbekämpfungsmaßnahmen geführt werden. 2. Wie viele Geräte zur mechanischen und chemischen Unkrautbekämpfung (Pflanzenschutzspritzen , Striegel, Hacken usw.) wurden in den letzten zwanzig Jahren an landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen verkauft? Bitte gartenbauliche Betriebe / Sonderkulturbetriebe gesondert darstellen. Zu verkauften Geräten für die mechanische und chemische Unkrautbekämpfung in Nordrhein- Westfalen liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. 3. Wie viele Geräte zur mechanischen und chemischen Unkrautbekämpfung befinden sich aktuell auf den landwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen? Bitte die absolute Zahl und den Ausstattungsgrad darstellen. Die Anzahl der Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung in ökologisch wirtschaftende Betriebe kann annähernd über die angebauten Kulturen geschätzt werden. Demnach verfügen die Betriebe nach Schätzungen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen über mindestens einen Striegel (ca. 2.000 Stück) bzw. eine Hacke (nur Ackerbau, ca. 300 Stück). Für die ca. 31.000 konventionell wirtschaftenden Betriebe liegen der Landesregierung keine Zahlen zu Geräten der mechanischen Unkrautbekämpfung vor. Insgesamt sind in NRW 16.875 landwirtschaftliche und gartenbauliche Pflanzenschutzgeräte registriert, die u.a. zur chemischen Unkrautbekämpfung genutzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass etwa jeder zweite landwirtschaftliche oder gartenbauliche Betrieb in Nordrhein -Westfalen über ein Pflanzenschutzgerät verfügt. 4. Wie viel Prozent der Getreide- und Maisflächen in Nordrhein-Westfalen werden nach der Ernte mechanisch bearbeitet? Bitte getrennt darstellen und jeweils nach Stoppelumbruch mit Grubber/ Scheibenegge sowie Pflugeinsatz aufgliedern. Daten zur mechanischen Bearbeitung von Ackerflächen nach der Ernte liegen der Landesregierung nicht vor. Nach Einschätzung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen werden nach der Ernte nahezu alle Getreide- und Maisstoppeln mechanisch mit Grubber oder Scheibenegge bearbeitet. Auf einem Teil dieser Flächen erfolgt anschließend ein Pflugeinsatz zur Saatvorbereitung für die Folgekultur. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3358 3 Der Anteil an Verfahren mit reduzierter Grundbodenbearbeitung unter Pflugverzicht schwankt nach Einschätzung der Landwirtschaftskammer je nach Kulturart, wobei es zwischen den Regionen in Abhängigkeit von Höhenlage, Bodenart und Klima deutliche Unterschiede gibt. Die nachfolgende Tabelle zeigt den geschätzten Anteil der Flächen mit Einsatz von Pflug bzw. Grubber/Scheibenegge: Kulturart Anteil Fläche mit Pflugeinsatz [%] Anteil Fläche mit Grubber /Scheibenegge [%] Weizen 40-50 50-60 Gerste 60-70 30-40 Mais 20-30 70-80 Raps 40-50 50-60 Zuckerrüben 50-60 40-50 Kartoffeln 90-95 5-10 5. Wie hoch ist der Anteil der Landwirtinnen und Landwirte, die jährlich an Fortbildungsmaßnahmen zur Anwendung der „guten fachlichen Praxis“ teilnehmen? Exakt erfasst im Sinne der Frage ist die Zahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen zur Pflanzenschutzsachkunde nach § 9 Absatz 4 Pflanzenschutzgesetz. Im dort vorgesehenen dreijährigen Rhythmus haben in Nordrhein-Westfalen 41.041 Personen (d.h. jährlich zwischen 10.000 und 20.000 Personen) an einer Fortbildung teilgenommen. Erfahrungsgemäß nehmen darüber hinaus an den sogenannten „Winterveranstaltungen“ der Landwirtschaftskammer, die vorrangig den integrierten Pflanzenschutz zum Inhalt haben, ca. 30 % der Landwirtinnen und Landwirte teil. An den während der Hauptvegetationsperiode angebotenen Feldbegehungen zur Beratung vor Ort nehmen ca. 15 % der Landwirtinnen und Landwirte teil.