LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3363 07.08.2018 Datum des Originals: 03.08.2018/Ausgegeben: 10.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1231 vom 2 Juli 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/2997 Echte LEP-Sonderstellung für das Rheinische Revier oder nur schöne Worte? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nachdem die Landesregierung die versprochene Berücksichtigung des Rheinischen Reviers in ihrer Novelle zum Landesentwicklungsplan (LEP) zunächst vergessen hatte, wurde hierauf in der Ausschusssitzung für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 24.01.2018 hingewiesen und Minister Prof. Pinkwart nahm den Kritikpunkt auf. Obschon die Landesregierung noch mit Drucksache 17/2065 am 01.03.2018 irreführend mitteilte , dass für die Sonderstellung „eine Änderung des Landesentwicklungsplans nicht zwingend erforderlich“ sei, legte sie dann mit dem Entwurf vom 17.04.2018 eben doch einen solchen Vorschlag für einen neuen „Grundsatz 5-4 Strukturwandel in Kohleregionen“ zur Änderung des LEP vor. Dabei sollte textlich folgendes neu eingefügt wurde: „Um Strukturbrüche zu vermeiden, soll der Strukturwandel in den Kohleregionen in regionaler Zusammenarbeit gestaltet werden. Dafür sind regionale Konzepte für Nachfolgenutzungen nachhaltig weiterzuentwickeln und durch neue wirtschaftliche Entwicklungen zu flankieren.“ In den weiteren Ausführungen heißt es zu 5-4 unter anderem: „(…) Im Rheinischen Braunkohlenrevier werden Braunkohleabbau und Verstromung kontinuierlich zurückgehen. Der nun anstehende Strukturwandel ist in den Regionen ohne Strukturbrüche zu gestalten. Erforderlich ist eine regional stark aufgestellte Zusammenarbeit, die die verschiedenen Planungsprozesse zusammenführt. Ziel ist es, die Nachfolgenutzungen und -konzepte für die ehemals bergbaulich genutzten Flächen erfolgreich umzusetzen. Gleichzeitig sind neue Zukunftsimpulse für Wirtschaft und Gesellschaft zu entwickeln. Die Landesregierung wird diesen Prozess für die Regionen begleiten und mit Fördermitteln unterstützen. Aufgabe der Regionalräte und ihrer Gremien wird es sein, ihre Planungsinstrumente zu nutzen, um diesen Strukturwandel ohne Strukturbrüche zu flankieren. Die Landesregierung wird die Regionalräte Köln und Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3363 2 dabei unterstützen, den Kommunen des Rheinischen Reviers eine Sonderstellung bei der Ausweisung zusätzlicher Industrie- und Gewerbegebiete ohne Auswirkungen in anderen Regionen zu ermöglichen. (…) Ziel sind räumliche ausgewogene Voraussetzungen für eine Stärkung der regionalen Wachstums- und Innovationspotenziale. Dabei sind die Menschen in den Regionen, die Entscheidungsträger der verschiedenen Ebenen, die Bergbau treibenden Unternehmen , die Hochschulen und die Kammern einzubinden.“ Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1231 mit Schreiben vom 3. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Welche Erwägungen haben die Landesregierung dazu geführt die Sonderstellung des Rheinischen Reviers für die Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen im LEP-Entwurf nur als in der Abwägung überwindbaren Grundsatz der Landesplanung zu formulieren und nicht als echtes Ziel der Landesplanung? 2. Mit welchen Ressourcen, Initiativen, Vorschlägen und Förderungen wird die Landesregierung konkret die Regionalräte Köln und Düsseldorf dabei unterstützen, den Kommunen des Rheinischen Revier eine Sonderstellung bei der Ausweisung zusätzlicher Industrie- und Gewerbeflächen zu ermöglichen. 3. Welche „Auswirkungen in anderen Regionen“, deren Eintritt nach Ansicht der Landesregierung zu vermeiden sind, müssen bei der Entwicklung der zu erarbeitenden Sonderstellung für Kommunen des Rheinischen Reviers eine bei der Ausweisung zusätzlicher Industrie- und Gewerbegebiete zu beachten. Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Hinsichtlich der Sonderstellung des Rheinischen Reviers für die Ausweisung zusätzlicher Industrie - und Gewerbeflächen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 742 (LT-Drucksache 17/2065) verwiesen. Mit Grundsatz 5.4 des Landesentwicklungsplan (LEP)-Entwurfs verbindet die Landesregierung das Anliegen, den Strukturwandel in den verschiedenen Kohleregionen zu unterstützen. Dieses Anliegen kann nur mit einem Grundsatz der Raumordnung erfüllt werden, nicht mit einem Ziel. Insofern nehmen die Erläuterungen zu dem Grundsatz auch ausdrücklich Bezug auf die Sonderstellung des Rheinischen Reviers. Auswirkungen auf andere Regionen sollen mit dem Grundsatz nicht verbunden werden. Zu dem LEP-Entwurf bestand bis zum 15. Juli 2018 die Möglichkeit, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellung zu nehmen. Danach schließt sich eine Auswertung der Stellungnahmen an. Erst danach wird durch eine erneute Kabinettbefassung entschieden werden, welche Fassung des punktuell geänderten LEP dem Landtag zugeleitet wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3363 3 4. Geht die Landesregierung - wie in Drucksache 17/190 hergeleitet - davon aus, dass in den nächsten 15 bis 20 Jahren ein zusätzlicher gewerblicher Flächenbedarf ca. 500 ha besteht, um perspektivisch etwa 15.000 Arbeitsplätze der Braunkohlenindustrie kompensieren zu können? Die raumbezogene Festlegung des zukünftigen gewerblichen und industriellen Flächenbedarfs ist planerische Aufgabe der Regionalräte. 5. Wird die Landesregierung den Regionalrat Köln jetzt konkret unterstützen, die ehemalige LEP VI-Fläche:terra nova in Bergheim-Glesch als Gewerbe- und Industriefläche mit bspw. 100 ha nutzbar zu machen bzw. wird sie den Regionalrat Düsseldorf für die gewerbliche Nutzung der LEP-Fläche in Grevenbroich-Neurath mit 300 ha unterstützen? Die Landesregierung unterstützt die Regionalräte bei der Wahrnehmung ihrer planerischen Verantwortung für die regionale Entwicklung.