LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3366 07.08.2018 Datum des Originals: 01.08.2018/Ausgegeben: 10.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1197 vom 25. Juni 2018 der Abgeordneten Stefan Engstfeld, Oliver Keymis, Arndt Klocke und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2944 Zunahme der nächtlichen Flugbewegungen am Düsseldorfer Flughafen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Zahl der Nachtlandungen am Flughafen Düsseldorf steigt kontinuierlich. Durch Auswertung der auf der Homepage des Düsseldorfer Flughafens veröffentlichten tatsächlichen Flugbewegungen hat der Verein Bürger gegen Fluglärm ermittelt, dass im Mai 2018 310 Flugbewegungen nach 23 Uhr zu verzeichnen waren. Im Mai 2017 waren es nach dieser Auswertung 234 Flugbewegungen, im Mai 2016 246 Flugbewegungen, im Mai 2015 168 Flugbewegungen und im Mai 2014 164 Flugbewegungen. Laut Betriebsgenehmigung dürfen für den Zeitraum zwischen 22 und 23 Uhr 33 Landungen koordiniert werden. Tatsächlich gelandet sind im Mai 2018 in dieser Stunde aber durchschnittlich 40 Flugzeuge. Weitere zehn Flugzeuge sind durchschnittlich im Mai 2018 nach 23 Uhr gelandet. Somit wird mit im Durchschnitt 50 Nachtlandungen der erlaubt planbare Wert von 33 um rund 50 Prozent überschritten. Im gesamten Jahr 2017 gab es am Düsseldorfer Flughafen nach Angaben des Verkehrsministeriums rund 1.800 Flugbewegungen zwischen 23 und 5 Uhr; der weitaus größere Flughafen Frankfurt kam in dieser Zeit auf rund 700 Flugbewegungen. Der Verkehrsminister hat die Kleine Anfrage 1197 mit Schreiben vom 1. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3366 2 Die Fluggastzahlen an nordrhein-westfälischen Flughäfen liegen auch in diesem Jahr auf einem sehr hohen Niveau und werden im zweiten Halbjahr aufgrund der Ferienzeiten noch weiter ansteigen. Wie schon im vergangenen Jahr kam es auch in diesem Frühjahr zu langen Wartezeiten und Unregelmäßigkeiten auf zahlreichen Flugstrecken. In die Nachtstunden hineinreichende Verspätungen sind eine erhebliche Belastung für die von Fluglärm betroffenen Anwohner ebenso wie für Reisende. Gerade in der gegenwärtigen Urlaubszeit treffen Verspätungen häufig reisende Familien mit Kindern. Für die Beurteilung der Zulässigkeit von Nachtflugbewegungen am Flughafen Düsseldorf sind die geltenden Nachtflugbeschränkungen als Bestandteil der bestandskräftigen Betriebsgenehmigung die maßgebliche Rechtsgrundlage . Im Vorfeld der beginnenden Sommerferien wurden mit Vertretern der Luftverkehrsbranche Gespräche geführt und die Airlines aufgefordert, ihre betrieblichen Abläufe so zu organisieren, dass Verspätungen die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden. Probleme der Fluggesellschaften dürfen nicht zu Lasten der Anwohner und Fluggäste gehen. Die Landesregierung erwartet, dass Fluggesellschaften und Flughäfen alles tun, um ihre betrieblichen Abläufe in den Griff zu bekommen und so Verspätungen auf ein Minimum zu reduzieren. Zusätzlich müssen die in staatlicher Verantwortung liegenden Abläufe des Flugverkehrs optimiert werden. Verspätungen muss stärker als bisher entgegen gewirkt werden. Wegen der erheblichen Wartezeiten im Rahmen der Fluggastkontrollen an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn hat das Verkehrsministerium das zuständige Bundesministerium des Innern zu einer Optimierung der Abläufe gedrängt. Es ist zu begrüßen, dass der Bund in einem ersten Schritt seinen Auftragnehmer abgemahnt hat und seine Verantwortung für die Fluggastkontrollen wahrnimmt. Gleichwohl sind noch weitere Schritte erforderlich. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass bei den Personenkontrollen schnellstmöglich technische Innovationen nutzbar gemacht werden können. Zur Beschleunigung von Personenkontrollen ist die Überführung des Pilotprojekts „Easy Security“ am Flughafen Köln/Bonn in den Regelbetrieb an allen in Frage kommenden Flughäfen eine wichtige Maßnahme. Zudem unterstützt die Landesregierung u.a. die Forschung für geräuscharmes Fliegen und Elektrofliegen mit der Förderung des Ausbaus des Flughafens Aachen-Merzbrück zu einem Forschungsflughafen , indem die dafür notwendigen Mittel in den Haushaltsentwurf eingestellt wurden . Wichtige Schwerpunkte sind geräusch- und emissionsarme Starts und Landungen mit elektrischem Antrieb. 1. Wie hoch ist die Zahl der geplanten Flüge (bitte Starts und Landungen getrennt angeben) zwischen 21 und 22 Uhr und der geplanten Landungen zwischen 22 und 23 Uhr in den Jahren 2005 ff. bis heute jeweils in den Sommer- und Winterflugplanperioden ? Die Zahl der geplanten Flüge wird in dieser Form von der Flughafenkoordination Deutschland GmbH (FLUKO) erfasst, die im Auftrag des Bundes für die Verwaltung der am Flughafen Düsseldorf regelmäßig zur Verfügung stehenden Kapazitäten zuständig ist. In der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich, die erfragten Daten zu erhalten. 2. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, warum die Zahl der erlaubt planbaren 33 Landungen zwischen 22 und 23 Uhr in vielen Jahren und Flugplanperioden nicht ausgeschöpft wurde, nun aber stärker ausgenutzt wird? Die Ursache dafür ist der Anstieg des welt- und europaweiten Luftverkehrs, der dafür sorgt, dass die Nachfrage nach Slots weiter steigt und auch zurückgegebene Slots und Slots aus dem Slotpool stärker nachgefragt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3366 3 3. Welche Rolle spielt dabei nach Auffassung der Landesregierung die Zahl der maximal möglichen Abstellpositionen für Flugzeuge am Flughafen Düsseldorf? Die Anzahl der Abstellpositionen ist bei der Kapazitätsberechnung eines Flughafens berücksichtigt . Auch bei voller Ausnutzung aller zu Verfügung stehenden Slots, ist gewährleistet , dass ausreichend Positionen zur Verfügung stehen. 4. Liegt die jahrelange Nichtausschöpfung der planbar erlaubten 33 Landungen zwischen 22 und 23 Uhr nach Auffassung der Landesregierung daran, dass die Airlines nicht mehr beantragt hatten, z.B. weil sie keine Abstellmöglichkeiten sahen oder weil der Flughafenkoordinator nicht mehr koordiniert hat, weil er die Abstellpositionen als Engpass erkannt hat? Die genannten 33 Slots wurden regelmäßig bei der Erstkoordination nachgefragt und auch vom Flughafenkoordinator zugeteilt. Ein Zusammenhang mit vorhandenen Abstellpositionen bestand nicht und besteht auch derzeit nicht. Die vermeintliche Nichtausschöpfung begründet sich in Slotrückgaben einzelner Airlines aus unterschiedlichsten Anlässen. Die Gründe für Slotrückgaben liegen zumeist im wirtschaftlichen Bereich der Airlines (Insolvenzen , unrentable Strecken, Neuausrichtung, Allianzen etc.) und in politischen Ereignissen in den touristischen Zielgebieten. 5. Welche Rolle spielt die langjährig veränderte Verteilung der geplanten Landungen und Starts auf die erlaubten 45+2 Flugbewegungen der Stunde 21 bis 22 Uhr auf die Zahl der zwangsläufig in Düsseldorf übernachtenden Flugzeuge, da ab 22 Uhr planmäßige Starts verboten sind? Eine geänderte Verteilung in dieser Stunde ist nicht erkennbar. Grundsätzlich plant eine Airline entweder einen Umlauf, der am Flughafen Düsseldorf endet, oder einen Umlauf, der den Flughafen Düsseldorf wieder verlässt. Die Airline hat dabei jeweils die entsprechenden Betriebsbeschränkungen zu beachten.