LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3368 07.08.2018 Datum des Originals: 01.08.2018/Ausgegeben: 10.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1214 vom 28. Juni 2018 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2976 Verspätungen und Nachtflüge am Flughafen Düsseldorf – verspätete Reaktion der Landesregierung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die massenhaften Verspätungen der Flugzeuge am Flughafen Düsseldorf und die für die Anwohnerinnen und Anwohner besonders belastenden ständigen Landungen in der Nacht haben im Mai einen neuen Höhepunkt erreicht. Eigentlich sollte am Flughafen Düsseldorf ab 23 Uhr Ruhe sein, verspätete Maschinen dürfen auch noch bis 24 Uhr landen. Dieses Zeitfenster wird offensichtlich von den Airlines immer weiter ausgereizt und Verspätungen billigend in Kauf genommen oder sogar bewusst eingeplant, ohne dass dafür Konsequenzen drohen. GRÜNE, Bürgerinitiativen und Betroffene haben diesen Zustand schon seit langem thematisiert und drängen auf Abhilfe. Nun reagiert endlich auch die Landesregierung: NRW-Verkehrsminister Wüst hat angekündigt, mit den verantwortlichen Airlines Gespräche zu führen. Der Verkehrsminister hat die Kleine Anfrage 1214 mit Schreiben vom 1. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Die Fluggastzahlen an nordrhein-westfälischen Flughäfen liegen auch in diesem Jahr auf einem sehr hohen Niveau und werden im zweiten Halbjahr aufgrund der Ferienzeiten noch weiter ansteigen. Wie schon im vergangenen Jahr kam es auch in diesem Frühjahr zu langen Wartezeiten und Unregelmäßigkeiten auf zahlreichen Flugstrecken. In die Nachtstunden hineinreichende Verspätungen sind eine erhebliche Belastung für die von Fluglärm betroffenen Anwohner ebenso wie für Reisende. Gerade in der gegenwärtigen Urlaubszeit treffen Verspätungen häufig reisende Familien mit Kindern. Für die Beurteilung der Zulässigkeit von Nachtflugbewegungen am Flughafen Düsseldorf sind die geltenden Nachtflugbeschränkungen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3368 2 als Bestandteil der bestandskräftigen Betriebsgenehmigung die maßgebliche Rechtsgrundlage . Im Vorfeld der beginnenden Sommerferien wurden mit Vertretern der Luftverkehrsbranche Gespräche geführt und die Airlines aufgefordert, ihre betrieblichen Abläufe so zu organisieren, dass Verspätungen die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden. Probleme der Fluggesellschaften dürfen nicht zu Lasten der Anwohner und Fluggäste gehen. Die Landesregierung erwartet, dass Fluggesellschaften und Flughäfen alles tun, um ihre betrieblichen Abläufe in den Griff zu bekommen und so Verspätungen auf ein Minimum zu reduzieren. Zusätzlich müssen die in staatlicher Verantwortung liegenden Abläufe des Flugverkehrs optimiert werden. Verspätungen muss stärker als bisher entgegen gewirkt werden. Wegen der erheblichen Wartezeiten im Rahmen der Fluggastkontrollen an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn hat das Verkehrsministerium das zuständige Bundesministerium des Innern zu einer Optimierung der Abläufe gedrängt. Es ist zu begrüßen, dass der Bund in einem ersten Schritt seinen Auftragnehmer abgemahnt hat und seine Verantwortung für die Fluggastkontrollen wahrnimmt. Gleichwohl sind noch weitere Schritte erforderlich. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass bei den Personenkontrollen schnellstmöglich technische Innovationen nutzbar gemacht werden können. Zur Beschleunigung von Personenkontrollen ist die Überführung des Pilotprojekts „Easy Security“ am Flughafen Köln/Bonn in den Regelbetrieb an allen in Frage kommenden Flughäfen eine wichtige Maßnahme. Zudem unterstützt die Landesregierung u.a. die Forschung für geräuscharmes Fliegen und Elektrofliegen mit der Förderung des Ausbaus des Flughafens Aachen-Merzbrück zu einem Forschungsflughafen , indem die dafür notwendigen Mittel in den Haushaltsentwurf eingestellt wurden . Wichtige Schwerpunkte sind geräusch- und emissionsarme Starts und Landungen mit elektrischem Antrieb. 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu den verspäteten Landungen in der Nacht am Düsseldorfer Flughafen vor? Verspätungen sind entsprechend der weiträumigen Vernetzungen des Luftverkehrs sowie der Vielzahl der beteiligten Akteure nicht mono-kausal begründet, sondern gehen auf eine Vielzahl von Ursachen zurück. Beispielsweise seien die erhebliche Zunahme des Flugverkehrs aus ganz Europa in Richtung westliches Mittelmeer und Fluglotsen-Streiks in Südeuropa genannt. Hinzu kommt aktuell der Streik bei Ryanair. Im Übrigen wird insoweit auf Ausführungen in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 202 des Fragestellers (LT-Drs. 17/716) verwiesen. Neben unvorhergesehenen von den Fluggesellschaften nicht zu beeinflussenden Faktoren können auch betriebliche Abläufe der Fluggesellschaften ursächlich für auftretende Verspätungen sein. 2. Mit welchen Akteuren will Verkehrsminister Wüst Gespräche führen? Im Vorfeld der beginnenden Sommerferien wurden mit Vertretern der Branche und dem Bund Gespräche geführt, um Verbesserungen im Sinne der Anwohner und Passagiere zu adressieren . Die Landesregierung erwartet, dass die Fluggesellschaften ihre betrieblichen Abläufe so gestalten, dass Verspätungen die Ausnahme bleiben. Den Vertretern der Branche ist bewusst, dass sie hier Handlungsbedarf haben. Insbesondere sollten zwischen den Umläufen mehr Zeitpuffer eingebaut werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3368 3 Unter Einbezug des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft sowie des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften haben bereits Gespräche stattgefunden mit: - Condor GmbH; - Deutsche Lufthansa AG; - Eurowings GmbH; - LaudaMotion GmbH; - TUIfly GmbH; - Flughafen Köln/Bonn GmbH und - Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. 3. Wird der Verkehrsminister den Landtag über die Ergebnisse der Gespräche informieren ? Entsprechend der Regierungspraxis werden Landtag und Öffentlichkeit nach Abschluss der Gespräche über Schlussfolgerungen und gegebenenfalls zu ergreifende Initiativen informiert. 4. Welche Konsequenzen ergreift die Landesregierung, wenn sich in absehbarer Zeit nichts an den oben beschriebenen Zuständen ändert? 5. Wie unterstützt die Landesregierung die langjährige Forderung der lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner, dass ab 22 Uhr keine planbaren Starts und Landungen in Düsseldorf mehr erlaubt werden? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung sieht mit Sorge, dass Anwohner und Passagiere aktuell massiv unter Verspätungen zu leiden haben und hat dies deutlich gegenüber den Fluggesellschaften kommuniziert . Verspätungen dürfen nur die Ausnahme und nicht die Regel sein. Die Fluggesellschaften sind hier in der Pflicht. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung mit gezielten Maßnahmen für eine umfassende Verbesserung des Lärmschutzes beim Luftverkehr ein. Insbesondere soll die Spreizung lärmabhängiger Start- und Landeentgelte hierzu beitragen. Hierüber sollen Anreize geschaffen werden, lärmärmere Fluggeräte einzusetzen und Flüge in weniger lärmempfindliche Tageszeiten zu verlagern. Bei Flughäfen und Flugsicherung ist beabsichtigt, Maßnahmen zur Umsetzung von lärmmindernden Betriebs- und Flugverfahren anzustoßen.