LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3369 07.08.2018 Datum des Originals: 02.08.2018/Ausgegeben: 10.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1186 vom 21. Juni 2018 des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD Drucksache 17/2917 Türkische Wahlen in Deutschland Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ab dem 7. Juni konnten im Ausland lebende Türken ihre Stimme für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen abgeben. Laut der türkischen Wahlkommission sind rund 1,5 Millionen Wähler im Deutschland registriert, davon leben ca. 500.000 in Nordrhein-Westfalen. Wie die türkischen Generalkonsulate mitteilten, werden die Wahllokale bis zum 19. Juni geöffnet sein – eine Briefwahl sei nicht möglich. Die Polizei erwartet einen starken Andrang auf die Wahllokale, welche in den Generalkonsulaten Köln, Düsseldorf und Münster, aber auch in der Essener Messe sein sollen. Das Generalkonsulat Essen organisiert die Wahlen in der Messe Essen – im Congress Center West. Im Falle einer Stichwahl soll auch diese auf dem Messegelände stattfinden – dann im Congress Center Süd.1 Die Polizei hat angekündigt, wegen des starken Andrangs in der Nähe der Wahllokale den Verkehr zu regeln.2 Auch sei das Wahlkampfverbot durch die Anmeldung als private Veranstaltung teilweise unterlaufen wurden, wie die nordrhein-westfälische Staatssekretärin für Integration, Serap Gülner , sagte.3 1 https://www.welt.de/regionales/nrw/article176972303/Praesidentenwahl-in-der-Tuerkei-Erdoganhofft -auf-Waehler-in-NRW.html 2 https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/praesidentschaftswahl-tuerkei-ruhrgebiet-100.html 3 https://www.tagesschau.de/inland/wahl-tuerkei-131.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3369 2 Der Innenminister hat die Kleine Anfrage 1186 mit Schreiben vom 2. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Zu wie vielen Einsätzen der Polizei kam es in Verbindung mit den türkischen Parlaments - und Präsidentschaftswahlen 2018 in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr, strafrechtlichen Ermittlungen und Sonstigem aufschlüsseln) Einsätze im Zusammenhang mit den türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2018 in Nordrhein-Westfalen sind während des Wahlzeitraumes nicht gesondert erfasst worden . Nach den Berichten der Kreispolizeibehörden beschränkten sich die polizeilichen Maßnahmen für den Zeitraum des Wahlganges und der Stimmabgabe auf offene Polizeipräsenz und anlassbezogen verkehrsregelnde Tätigkeiten. 2. Wie hoch sind die Kosten für die Polizeieinsätze in Verbindung mit den türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Nordrhein-Westfalen? Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Kosten, die im Zusammenhang mit Einsätzen in Nordrhein-Westfalen entstehen, grundsätzlich nicht erhoben. Vor diesem Hintergrund können keine Angaben zu entstandenen Einsatzkosten gemacht werden. 3. Wer trägt die Kosten für die Anmietung der Messe Essen als Wahllokal für die türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen? Die Kosten werden nicht durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen. 4. Wie hoch sind die Kosten für die Anmietung der Messe Essen für die türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen? Mit Bezug auf die Beantwortung der Frage 3 liegen der Landesregierung ebenfalls keine Informationen zur Höhe der Kosten vor. 5. Welche Kenntnis hat die Landesregierung von Verstößen gegen das Wahlkampfverbot vor ausländischen Wahlen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2018? Ein generelles Wahlkampfverbot vor ausländischen Wahlen besteht nicht. Das Auswärtige Amt hat mit seiner Rundnote vom 29.6.2017 (https://www. auswaertigesamt .de/de/newsroom/170630-rundnote-wahlkampf'auftritte/291076) festgelegt, dass Auftritte ausländischer Amtsträger bei Veranstaltungen in Deutschland, die sich an Wahlberechtigte des auswärtigen Staates richten, der Genehmigung der Bundesregierung bedürfen und dass eine derartige Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt wird, wenn der Auftritt in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten vor dem Termin von Wahlen oder Abstimmungen liegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3369 3 Gleiches müsse nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung auch für Wahlkampfauftritte von türkischen Oppositionspolitikern gelten, um eine einseitige Einmischung in den türkischen Wahlkampf zu verhindern. Bezüglich einer Versammlung am 14.6.2018 in Köln wurde dem Veranstalter ein Auflagenbescheid erteilt, in dem u. a. türkischen Oppositionspolitkern ein Redeverbot erteilt wurde. Dieses Redeverbot wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 14.6.2018 aufgehoben. Die Landesregierung hat keine Kenntnis von Verstößen gegen Wahlkampfverbote ausländischer Amtsträger und Oppositionspolitiker im Rahmen der türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2018.