LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3374 08.08.2018 Datum des Originals: 07.08.2018/Ausgegeben: 13.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1246 vom 4. Juli 2018 der Abgeordneten Jürgen Berghahn und Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/3076 Wie bewertet die Landesregierung das Rückkehrgeld für Flüchtlinge? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Neue Westfälische berichtet in ihrer Ausgabe vom 29. Juni 2018, dass die Stadt Delbrück Flüchtlingen 3.000 Euro Rückkehrgeld bietet. Damit soll den Menschen ein Neustart in ihrer Heimat ermöglicht werden. Zudem bewertet die Stadt das finanzielle Risiko als gering und rechnet mit Einsparungen, da die Kosten für abgelehnte Asylbewerber von der Kommune getragen werden müssen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1246 mit Schreiben vom 7. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Hat die Stadt Delbrück die Landesregierung über die Einführung des Rückkehrgeldes informiert? 2. Wie bewertet die Landesregierung den Vorstoß? 3. Ist der Landesregierung bekannt, welchem Personenkreis die Stadt Delbrück das Rückkehrgeld anbietet? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet: Die Stadt Delbrück hat kein sog. Rückkehrgeld eingeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3374 2 Der Rat der Stadt Delbrück hat vielmehr in seiner Sitzung vom 05. Juli 2018 einen nach § 24 GO NRW gestellten Bürgerantrag zur Einführung einer kommunalen Rückkehrhilfe für abgelehnte Asylbewerber für den Fall der freiwilligen Ausreise abgelehnt (Drucksache Nr. 2018/062). Nur auf diesen Bürgerantrag bezog sich auch der in Bezug genommene Presseartikel vom 29. Juni 2018. Im Übrigen handelt es sich hier um eine Entscheidung der Stadt Delbrück im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. 4. Plant die Landesregierung die Kosten für abgelehnte Asylbe-werber zu übernehmen, um die Kommunen entsprechend zu entlasten? Die pauschale Kostenerstattung des Landes an die Kommunen erfolgt auf der Basis der Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG). Hiernach erfolgt die Auszahlung der FlüAG-Pauschale für Geduldete für maximal drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Istkosten-Erhebung, welche über das gesamte Jahr 2017 unter wissenschaftlicher Begleitung durch die Universität Leipzig in allen 396 Kommunen durchgeführt wurde, ist eine Überarbeitung des FlüAG vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird über Grund und Höhe der künftigen Unterstützungsleistungen des Landes für die Kommunen zu entscheiden sein. Mit konkreten Ergebnissen der Istkosten- Erhebung kann in der 2. Jahreshälfte 2018 gerechnet werden.