LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3375 08.08.2018 Datum des Originals: 07.08.2018/Ausgegeben: 13.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1306 vom 19. Juli 2018 der Abgeordneten Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3224 Welchen Wert haben die Empfehlungen des Fachbeirats schulische Inklusion für die Schulministerin? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 12.07.18 beriet der Landtag in einer Aktuellen Stunde die schulische Inklusion. Schulministerin Gebauer empfahl in ihrem Redebeitrag, die Empfehlungen des Fachbeirats schulische Inklusion aus dem Jahr 2017 nachzulesen. Dieser Wortbeitrag kam aus mehreren Gründen überraschend. Mit der Regierungsübernahme von Rot-Grün wurde zur Begleitung des Inklusionsprozesses von der damaligen Schulministerin Löhrmann ein Gesprächskreis schulische Inklusion eingerichtet, in dem die relevanten Akteure (Lehrer- und Elternverbände, Inklusionsinitiativen, Kommunale Spitzenverbände, LandesschülerInnenvertretung u.a.) die Schritte auf dem Weg berieten. In dem Gesprächskreis wurden Ergebnisse von Gutachten vorgestellt und mögliche Schlüsse daraus diskutiert. Die Landesregierung hat sich in ihrem Handeln an den Beratungen orientiert. So wurde auch der Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes in dem Gremium beraten. Anschließend wurde der Gesprächskreis zum Fachbeirat schulische Inklusion umgewandelt. In der Folge hat der Fachbeirat verschiedene Empfehlungen erarbeitet. Diese wurden auch online auf der Website des Schulministeriums zugänglich gemacht. Nach Amtsantritt der schwarz-gelben Regierung wurde der Fachbeirat über ein Jahr überhaupt nicht einberufen. Die Landesregierung konnte so den Fachbeirat nicht über das Moratorium der Mindestgrößenverordnung informieren, der Fachbeirat wiederum konnte deshalb keine Empfehlungen aussprechen. Er wurde auch nicht an der Erarbeitung der Eckpunkte schulischer Inklusion beteiligt. Diese wurden ihm am 28. Juni 2018 in der ersten Sitzung seit der Wahl vorgestellt, keine Woche später hat das Kabinett sie beschlossen. Die bisherigen Empfehlungen des Fachbeirates, auf die Ministerin Gebauer in ihrem Redebeitrag verwies, wurden von der Homepage des Schulministeriums gelöscht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3375 2 Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1306 mit Schreiben vom 7. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Warum wurde der Fachbeirat schulische Inklusion erst nach über einem Jahr der Regierungsübernahme einberufen? 2. Warum wurde der Fachbeirat bei der Erarbeitung der Eckpunkte schulischer Inklusion nicht beteiligt? 3. Warum hat die Landesregierung auf die Kritik im Fachbeirat bei der Vorstellung der Eckpunkte am 28. Juni 2018 nicht reagiert und die Eckpunkte überarbeitet? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres inneren Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Fachbeirat inklusive schulische Bildung sind unverändert die wesentlichen Akteure aus Eltern-, Lehrer-, Inklusions- und weiteren Fachverbänden sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, der Landschaftsverbände sowie weiterer Verbände vertreten. Diese Gruppierungen sind seit Beginn dieser Legislaturperiode in unterschiedlichen Konstellationen sowohl mit der Leitungsebene als auch mit den fachlich zuständigen Arbeitsebenen des Ministeriums für Schule und Bildung über die Neuausrichtung der Inklusion in der Schule im Gespräch. Bereits im Januar 2018 wurden diese Akteure, aufgeteilt auf drei Gesprächsrunden, von mir persönlich darüber informiert. Die aus diesen Gesprächsrunden resultierenden Rückmeldungen der jeweiligen Teilnehmerkreise wurden bei der Weiterentwicklung des Konzeptes zur Neuausrichtung der schulischen Inklusion in der Schule geprüft und an geeigneter Stelle berücksichtigt. Mit den Einladungen zu diesen Verbändegesprächen war den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bereits die formelle Einberufung des Fachbeirates inklusive schulische Bildung für einen späteren Zeitpunkt avisiert worden. Diese Fachbeiratssitzung sollte zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem die personellen Rahmenbedingungen für die konzeptionelle Neuausrichtung der schulischen Inklusion feststehen. Diese Klärung wurde mit dem Kabinettbeschluss vom 03. Juli 2018 herbeigeführt. Der Fachbeirat sollte in zeitlicher Nähe zum Kabinettbeschluss über die geplanten Unterstützungsleistungen der Inklusion und das Ziel der Landesregierung informiert werden, die Qualität der inklusiven Angebote an Schulen zu verbessern. Es ist mir wichtig, die von den Verbänden der Zivilgesellschaft geforderte Klarheit und Verbindlichkeit frühestmöglich herzustellen, daher wurde die erste Fachbeiratssitzung der neuen Legislaturperiode am 28. Juni 2018 abgehalten und nicht verschoben. Die in dieser Fachbeiratssitzung von einigen Mitgliedern geäußerte Kritik war keineswegs durchgängig. Im Übrigen resultierte ein Teil dieser Kritik auch aus der zu diesem Zeitpunkt noch fehlenden Klarheit über die künftigen Rahmenbedingungen des Gemeinsamen Lernens. 4. Wie beabsichtigt die Landesregierung beim weiteren Vorgehen die Kompetenz des Fachbeirates einzubinden? Bereits in der Sitzung des Fachbeirats habe ich angekündigt, dass der Fachbeirat in der zweiten Jahreshälfte erneut einberufen werden soll, um ihn in die Umsetzung der Eckpunkte ab dem Schuljahr 2019/20 einzubinden und möglicherweise auftretende Fragestellungen mit ihm zu erörtern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3375 3 5. Warum wurden die bisherigen Empfehlungen des Fachbeirates von der Homepage des Schulministeriums gelöscht, wenn deren Lektüre laut Ministerin Gebauer doch lohnenswert ist? Die Empfehlungen sind unverändert auf der Homepage des Ministeriums zu finden. Allerdings wurden die Internetseiten nach der Verabschiedung des Konzepts zur Neuausrichtung der schulischen Inklusion in der Schule aktualisiert und redaktionell überarbeitet, so dass sich der Link zum Dokument verändert hat. Es ist jeweils gut sichtbar unter folgenden Links zu finden: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Lehrkraefte/index.html. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Eltern/index.html. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Lehrkraefte/Kontext/Em pfehlungen.pdf.