LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3382 09.08.2018 Datum des Originals: 07.08.2018/Ausgegeben: 14.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1240 vom 4. Juli 2018 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3070 Wann unterstützt die Landesregierung endlich die Mieterinnen und Mieter in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Eines der drängendsten Probleme in Nordrhein-Westfalen ist fehlender bezahlbarer Wohnraum. Aber auch diejenigen, die bereits eine Wohnung besitzen, benötigen in manchen Fällen die Unterstützung des Landes bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Zuletzt hat am vergangenen Sonntag ein Bericht des WDR-Magazins Westpol auf die unhaltbaren Zustände in den Immobilien einer Verwaltungsgesellschaft aufmerksam gemacht. Ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter zu unterstützen und sie nicht mit Problemvermietern alleine zu lassen, ist das Wohnungsaufsichtsgesetz, dass vor vier Jahren von der rot-grünen Landesregierung auf den Weg gebracht wurde und seitdem in vielen Kommunen zur Anwendung kam: seit 2014 haben 173 Kommunen das Gesetz in 9.000 Fällen angewendet, im vergangenen Jahr alleine 3.000 Mal, Tendenz steigend. Trotz der unbestreitbaren und erkennbaren Wirksamkeit des Wohnungsaufsichtsgesetzes haben sich CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Gesetz zu „überprüfen“. Dies steht in einem Zusammenhang mit der ebenfalls an gleicher Stelle angekündigten Abschaffung der Kündigungssperrfristverordnung, der Zweckentfremdungsverordnung, der Umwandlungsverordnung und der Mietpreisbegrenzung: allesamt wichtige Instrumente zum Schutz von Mieterinnen und Mietern. Schwarz-Gelb hingegen vertritt die Meinung, dass „das Bundesrecht […] bereits einen weitreichenden Mieterschutz“ enthält. Mithin scheint in diesem Kontext auch das Wohnungsaufsichtsgesetz als überflüssige landeseigene Regelung angesehen zu werden. Die Kommunen sehen das nachweislich anders und wenden die ihnen zur Verfügung gestellten Instrumente bei Bedarf an. Sie haben daher mehrfach von der Landesregierung gefordert, dass dort endlich Klarheit geschaffen wird, wie die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu verstehen sind und wann mit den angekündigten Aufhebungen bzw. Prüfungen zu rechnen ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3382 2 Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1240 mit Schreiben vom 7. August 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Wirksamkeit des Wohnungsaufsichtsgesetzes NRW vor? 2. In welchem Stadium befindet sich die im Koalitionsvertrag angekündigte Prüfung des Wohnungsaufsichtsgesetzes? 4. Wann genau ist mit der Vorlage der Prüfungsergebnisse zum Wohnungsaufsichtsgesetz zu rechnen? Die Fragen 1, 2 und 4 werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kommunen bisher zur quantitativen Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetzes befragt. Um eine qualitative Bewertung des Wohnungsaufsichtsgesetzes zu erhalten, wurde ein externer Dienstleister im Juni 2018 mit der Erstellung einer Wirkungsanalyse beauftragt. Das Ergebnis der Begutachtung wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 vorliegen. 3. Plant die Landesregierung eine Verschärfung des Gesetzes im Sinne der Forderungen der NRW-Kommunen? Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wird nach Vorlage des Gutachtens eine Bewertung des Wohnungsaufsichtsgesetzes vornehmen. 5. Wann genau plant die Landesregierung die Abschaffung der Mietpreisbegrenzungsverordnung, der Zweckentfremdungsverordnung, der Kündigungssperrfristverordnung und der Umwandlungsverordnung? Die Zweckentfremdungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 31. Dezember 2006 durch Fristablauf bereits außer Kraft getreten. Die weiteren landesspezifischen in der Frage benannten Verordnungen werden zu gegebener Zeit aufgerufen.