LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3384 09.08.2018 Datum des Originals: 08.08.2018/Ausgegeben: 14.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1280 vom 12. Juli 2018 des Abgeordneten Volker Baran SPD Drucksache 17/3174 Mehr Transparenz bei der sozialen Wohnraumförderung! Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrer Pressemitteilung vom 11. Juli „Hohe Nachfrage nach Wohnraumfördermitteln des Landes - Landesregierung leitet Verfahren zur Erhöhung des Fördervolumens ein“, schreibt die Landesregierung, hier das Ministerium für Heimat, Kommunales, Gleichstellung und Bauen u.a.: „Wir freuen uns über die hohe Nachfrage nach der Wohnraumförderung des Landes. Es gibt eine hohe Bereitschaft bezahlbaren Wohnraum für die Menschen in unserem Land zu schaffen. … Jetzt ist der Zeitpunkt angesichts der hohen Investitionsbereitschaft in den mietpreisgebundenen Wohnraum und die zunehmende Nachfrage nach der Eigentumsförderung gekommen, um eine Erhöhung des Fördervolumens vorzunehmen.“ Der Bund wird sich 2020 und 2021 bundesweit mit jeweils einer Milliarde Euro weiter an der öffentlichen Wohnraumförderung beteiligen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1280 mit Schreiben vom 8. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Wie viele der für die Jahre 2020 und 2021 zugesagten Bundesmittel für die öffentliche Wohnraumförderung werden das Land Nordrhein Westfalen jeweils erreichen (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Die Bundesregierung beabsichtigt, zweckgebundene Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2020 und 2021 von jeweils 1 Mrd. Euro zu gewähren. Außerdem hat der Bund angekündigt, die Kompensationsmittel im Bereich der Wohnraumförderung für LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3384 2 das Jahr 2019 um 500 Mio. EUR zu erhöhen. Die notwendigen Gesetzgebungsverfahren (u.a. Grundgesetzänderung, Artikel 104 d) sind noch nicht abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass auf das Land ein Anteil von 106 Mio. EUR für das Jahr 2019 und jeweils rund 200 Mio. EUR in den Jahren 2020 und 2021 entfallen wird. 2. Wie gedenkt die Landesregierung diese Mittel konkret in der sozialen Wohnraumförderung zu verwenden? Die Bundesmittel werden vollumfänglich für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung eingesetzt werden. Sie dienen der Finanzierung der Tilgungsnachlässe auf die zinsgünstigen Darlehen der NRW.BANK. 3. Wie hoch ist die behauptete hohe Nachfrage nach Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau insgesamt, im Vergleich zum Referenzzeitraum der Vorjahre (Bitte jeweils einzeln nach den Jahren 2015, 2016 und 2017)? 4. Wie hoch ist die behauptete hohe Nachfrage nach Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau detailliert nach den einzelnen Fördersegmenten der sozialen Wohnraumförderung, im Vergleich zum Referenzzeitraum der Vorjahre (Bitte jeweils einzeln nach den Jahren 2015, 2016 und 2017)? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Zur Mitte der Jahre befinden sich die kommunalen Bewilligungsbehörden am Anfang der jährlichen Förderzyklen. Das Hauptgeschäft der Bewilligungen wird erfahrungsgemäß erst in den letzten Monaten des Jahres getätigt. Da auch ein Großteil der Förderanträge noch nicht gestellt wurde, sind Prognosen zum derzeitigen Zeitpunkt immer mit Unwägbarkeiten behaftet. Bis zum Jahr 2018 hat es für die einzelnen Programmbausteine unterschiedliche Berichtspflichten und Termine gegeben. Aus diesem Grunde lassen sich belastbare Bezüge zu Referenzzeiträumen in den Vorjahren nicht herstellen. Durch die Implementierung des ITgestützten Auskunftssystems „InCosy.web“ wurden erstmalig im aktuellen Programmjahr 2018 die Berichtstermine des Wohnraumförderungsprogramms (WoFP 2018) auf einen einheitlichen Turnus umgestellt. Eine aktuelle Abfrage bei den kommunalen Bewilligungsbehörden, in denen erteilte Bewilligungen, vorliegende Anträge und Maßnahmen mit Bewilligungsperspektive abgefragt wurden, zeugt von einer erfreulicherweise hohen Nachfrage nach der öffentlichen Wohnraumförderung. Nach den Berichten der kommunalen Bewilligungsbehörden gibt es derzeit eine Nachfragesituation nach öffentlichen Wohnraumfördermitteln für den Bereich des „Mietwohnungsneubaus“ in Höhe von ca. 650 Millionen Euro. Mit der Neuausrichtung der Förderrichtlinien zum 1. Februar 2018 hat die Landesregierung bisherige im Zusammenhang mit der Förderung von Wohneigentum enthaltene Förderrestriktionen abgeschafft. Die kommunale Abfrage zeugt auch hier von einer hohen Nachfrage, die derzeit bei rund 60 Millionen Euro liegt. Hinzu kommen erwartete Anträge für die Bereiche Modernisierungsförderung, studentischer Wohnungsbau und kommunale Handlungskonzepte / Quartiersentwicklungen. Demnach kann zum jetzigen Zeitpunkt auf Basis der getätigten Abfrage im Jahr 2018 mit einem perspektivischen Förderergebnis von rund 1 Mrd. Euro gerechnet werden.