LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3387 09.08.2018 Datum des Originals: 08.08.2018/Ausgegeben: 14.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1237 vom 3. Juli 2018 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/3067 Entlastung nur für besserverdienende Familien. Wem nützt die schwarz-gelbe Bundesratsinitiative wirklich? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative angekündigt mit dem Ziel, Steuersenkungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen auf den Weg zu bringen. Laut Presseinformation 464/6/2018 soll die „Mitte der Gesellschaft“ gefördert werden. Dazu sollen unter anderem die Kinderbetreuungskosten künftig bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro berücksichtigt werden, um insbesondere die Betreuung von Kindern zum Beispiel in Kitas und bei Tagesmüttern stärker steuerlich zu unterstützen. Bislang können Betreuungskosten bereits bis zu einem Betrag von 6.000 Euro zu zwei Dritteln (sprich 4.000 Euro) steuerlich geltend gemacht werden. Es geht der Landesregierung mit ihrer Initiative also um Familien, die noch höhere Betreuungskosten für sich geltend machen können. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1237 mit Schreiben vom 8. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. Die Landesregierung setzt sich für steuerliche Vereinfachungen und maßvolle Verbesserungen für diejenigen ein, die sich in der Mitte der Gesellschaft besonders für den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens engagieren. Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren oder in der Familie Verantwortung übernehmen, sind der Kitt unserer Gesellschaft. Ihre tagtägliche Leistung wollen wir noch stärker anerkennen. Wenn etwa Väter und Mütter beide berufstätig sind, müssen sie große finanzielle Aufwendungen schultern, um ihr Kind oder ihre Kinder in dieser Zeit betreuen zu lassen. Genau für diese Menschen wollen wir etwas tun – steuerliche Entlastungen sind hier eine gute Lösung und helfen Familien ganz unmittelbar. Wir wollen deshalb ermöglichen, dass Kinderbetreuungskosten in größerem Maße als bislang steuerlich geltend gemacht werden können. Eine solche Regelung kommt auch Eltern mit behinderten Kindern zugute, da sie ihnen hilft, leichter qualifizierte Betreuungspersonen zu finden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3387 2 1. Wie viele Familien in Nordrhein-Westfalen nehmen nach der geltenden Rechtslage bereits den Höchstbetrag für die steuerliche Berücksichtigung der Betreuungskosten durch Beiträge für Kita oder Tagesmutter vollumfänglich in Anspruch? 2. Wie viele Familien in Nordrhein-Westfalen mussten in den jüngsten drei Kita- Jahren Elternbeiträge für die Betreuung in der Kita oder bei einer Tagesmutter in Höhe von jährlich 6.000 Euro und mehr bezahlen? 3. Die schwarz-gelbe Landesregierung möchte nach eigener Aussage die „Mitte der Gesellschaft“ entlasten. Wie viele Familien in Nordrhein-Westfalen, die über ein Durchschnittseinkommen verfügen, müssen für die Betreuung ihrer Kinder in der Kita oder bei einer Tagesmutter, mehr als 6.000 Euro jährlich an Beiträgen bezahlen? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Die Erhöhung des Höchstbetrags trägt den gestiegenen Aufwendungen für die Kinderbetreuung insbesondere beiderseits berufstätiger Eltern Rechnung. In Bezug auf die Zahl der Familien in Nordrhein-Westfalen, die allein wegen der Kinderbetreuungskosten die bisherigen Grenzen überschreiten, wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 14 der Großen Anfrage 4 (LT.-Drs. 17/3201) verwiesen. 4. Der Landesfinanzminister beziffert das Kostenvolumen der Bundesratsinitiative auf 800 Millionen Euro. Wie hoch ist der Anteil für die erweiterte steuerliche Berücksichtigung von Betreuungskosten an dieser Gesamtsumme? Der steuerliche Abzug von Kinderbetreuungskosten führt derzeit bundesweit zu einer Entlastung der Familien in Höhe von rund 580 Millionen Euro jährlich. Die vorgeschlagene Anhebung des Höchstbetrags zur Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten entlastet Familien in Höhe von weiteren 25 Millionen Euro. 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung um auch Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen in Nordrhein-Westfalen von den Betreuungskosten in der Kita oder bei Tagesmüttern stärker als heute zu entlasten? Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist und bleibt in Nordrhein-Westfalen beitragsfrei. Priorität der Landesregierung ist es darüber hinaus, die Kindertagesbetreuung in Nordrhein- Westfalen qualitativ zu verbessern und damit für Kinder gute frühkindliche Bildung und für Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Deshalb hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit den relevanten Akteuren und hier insbesondere mit den Kommunen für eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung zu sorgen und das Kinderbildungsgesetz zu reformieren. In Bezug auf die Entlastung von Familien mit geringen Einkünften wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 13 der Großen Anfrage 4 (LT.-Drs. 17/3201) verwiesen.