LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3399 13.08.2018 Datum des Originals: 10.08.2018/Ausgegeben: 16.08.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1274 vom 12. Juli 2018 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3168 Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Ruß-Öl-Pellets- Umweltskandal der Firma BP? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Landgericht Bochum befasst sich derzeit mit einem Umweltdelikt im Zusammenhang mit Abfallprodukten der Firma BP. Dabei sollen über Umwege giftige Raffinerierückstände über Jahre hinweg als harmloses Industriegut deklariert und eine Teilmenge illegaler weise auf einer Deponie in Hünxe/ Schermbeck entsorgt worden sein. Berichten zur Folge wurden somit über 10.000 LKW-Ladungen mit einem Gemisch der Raffinerierückstände angeliefert und vergraben. Die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde – die Bezirksregierung Münster – soll die Umdeklaration nicht beanstandet und nicht überprüft haben. Die sogenannten Ruß-Öl-Pellets, von denen jährlich ca. 30.000 Tonnen als Nebenprodukt in der BP-Raffinerie in Gelsenkirchen anfallen, sind aufgrund ihrer Inhaltsstoffe Nickel und Vanadium als äußerst umweltgefährdend und krebserregend einzustufen. Bislang ist jedoch nicht bekannt, welche mittel- und langfristigen Umweltschäden, insbesondere in Bezug auf die Gewässer, durch diese illegale Entsorgung entstanden sind. In einem Bericht des Spiegels vom 28.04.2018 heißt darüber hinaus: „noch immer verwendet BP nicht den damals von der Bezirksregierung vorgesehenen Abfallschlüssel 130899, sondern einen, mit dem sich besser wirtschaften lässt“. Somit ist nicht klar, welche Konsequenzen bisher aus diesem Umweltskandal gezogen worden sind. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1274 mit Schreiben vom 10. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3399 2 1. In welcher Weise war die Stabsstelle Umweltkriminalität an der Aufdeckung und Bearbeitung dieses Umweltkriminalitätsdelikts beteiligt? Das Ermittlungsverfahren wegen der illegalen Entsorgung von Ölpellets ist von der Staatsanwaltschaft Bochum von Amts wegen eingeleitet worden. Die ehemalige Stabsstelle Umweltkriminalität war in dieses Verfahren neben anderen Umweltschutzbehörden als eine Ansprechpartnerin der Strafverfolgungsbehörden eingebunden. 2. Wie wurde mit den entsorgten Ruß-Öl-Pellets auf der Deponie verfahren, nachdem die verbotene Entsorgung bekannt geworden ist? 3. Wie werden die mittel- und langfristigen Umweltfolgen, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und des Bodenschutzes, durch die fehlerhafte Entsorgung auf der Deponie in Hünxe behoben? Bitte die dafür notwendigen Aufwendungen, Kosten und Zeitplan benennen. Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Die illegale Entsorgung von Ölpellets erfolgte im Rahmen der Verfüllung der ehemaligen Tongrube Mühlenberg. Zur Beurteilung möglicher Umwelteinwirkungen wurden im Auftrag des Betreibers der Verfüllung und in Absprache mit dem Kreis Wesel Gefährdungsabschätzungen erstellt. Zusammenfassend stellten die Gutachter fest, dass sowohl aktuell als auch nach Fertigstellung der Oberflächenabdichtung belastetes Sickerwasser in der Verfüllung Mühlenberg anfällt. Die Gutachter empfehlen daher eine regelmäßige Überwachung und Abfuhr des Sickerwassers sowie ein Grundwassermonitoring, um sicherzustellen, dass keine Gefährdung für das Grundwasser besteht. Unter diesen Voraussetzungen haben die Gutachter empfohlen, die Ölpellets in der Verfüllung zu belassen und eine möglichst schnelle Fertigstellung der Oberflächenabdichtung zur Verringerung des Sickerwasseranfalls zu veranlassen. Die komplette Abdichtung entspricht einer qualifizierten Oberflächenabdichtung einer DK II – Deponie. Aktuell muss noch 1/5 der Oberfläche abgedichtet werden. Voraussichtlich wird dieses Dichtungssystem Ende 2018 / Anfang 2019 fertig gestellt. Das anfallende Sickerwasser wird regelmäßig überwacht und derzeit in die Kläranlage Emschermündung eingeleitet. Die Aufwendungen und Kosten trägt der Betreiber der Verfüllung in voller Höhe. 4. Welche Konsequenzen für Aufsicht und Genehmigung zieht die Landesregierung aus der fehlerhaften Deklaration der Mischabfälle? Die frühere illegale Entsorgung der Ölpellets zeigt die Notwendigkeit einer effektiven Anlagenüberwachung durch Regel- und Anlassinspektionen, einschließlich der Möglichkeit von Probenahmen und Analysen von Materialien im Verdachtsfall. Insbesondere ist die Durchführung von Abfallstromkontrollen erforderlich. Dies ist für die anlagenbezogenen Aspekte durch den Erlass zur risikobasierten Planung und Durchführung von medienübergreifenden Umweltinspektionen sichergestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3399 3 5. Durch den anhaltenden Betrieb der BP Raffinerie in Gelsenkirchen fallen weiterhin Ruß-Öl-Pellets als Nebenprodukt an. Auf welchem Weg werden diese Pellets gegenwärtig entsorgt? Bitte auch den gegenwärtig verwendeten Abfallschlüssel benennen. In der Raffinerie der Ruhr Oel GmbH – BP Gelsenkirchen fallen Ölpellets in der Schwerölvergasung an. Die Ölpellets werden hauptsächlich im Kraftwerk Scholven verbrannt. Das Kraftwerk Scholven erfüllt die Anforderungen der 17. BImSchV. Ölpellets, die nicht im Kraftwerk Scholven verbrannt werden, werden unter der Abfallschlüsselnummer 070108* (andere Reaktions- und Destillationsrückstände) als gefährlicher Abfall thermisch entsorgt. Die erforderlichen Entsorgungsnachweise liegen der Bezirksregierung Münster vor.